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Der Vorsitzende stellt den Mitgliedern die einzelnen Abschnitte des Entwurfs der Satzung des ehrenamtlichen Behindertenbeirates der Stadt Wermelskirchen vor. Zu Ziffer 2 des Satzungsentwurfes regt Stadtverordneter Allendorf an, den Vorsitzenden des Sozialausschusses und seinen Stellvertreter zu den Sitzungen des Behindertenbeirates zu entsenden. Da hierüber keine Einigkeit erzielt werden kann, beschließt der Sozialausschuss bei einer Gegenstimme (CDU) und zwei Enthaltungen (1 CDU, 1 SPD), den Wortlaut in der Entwurfsfassung beizubehalten. Abschließend empfiehlt der Sozialausschuss bei einer Enthaltung (CDU) dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. Rat der Stadt, die Satzung des ehrenamtlichen Behindertenbeirates der Stadt Wermelskirchen in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Neuformulierung von Ziff. 9 zu beschließen. |
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