Auszug - Anweisung zur Durchführung des § 25 der Gemeindehaushaltsverordnung; Dienstanweisung für das Vergabewesen der Stadt Wermelskirchen  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 16.04.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:56 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
 
Beschluss

Stadtverordneter Burghoff regt an, die Dienstanweisung unter § 9 Abs

 

Stadtverordneter Burghoff regt an, in die Dienstanweisung unter § 9 Abs. 3 die Beachtung der „Regeln für die Auslobung von Wettbewerben“ (RAW) aufzunehmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Neufassung der Dienstanweisung für das Vergabewesen der Stadt Wermelskirchen zur Kenntnis.

 

Die Dienstanweisung wird mit Wirkung vom 01.05.2007 vom Bürgermeister in Kraft gesetzt. Eine Ausfertigung der Dienstanweisung  ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.