Auszug - Anfrage der Fraktion des Bürgerforums vom 30.03.2007 bezüglich einer Erddeponie in Dhünn  

 
 
21. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.04.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0962/2007 Anfrage der Fraktion des Bürgerforums vom 30.03.2007 bezüglich einer Erddeponie in Dhünn
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Heider, W.
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beigeordneter Graef beantwortet die Fragen der Fraktion Bürgerforum aus der schriftlichen Anfrage vom 30

Beigeordneter Graef beantwortet die Fragen der Fraktion Bürgerforum aus der schriftlichen Anfrage vom 30.03.2007 hinsichtlich der Erddeponie auf dem Gelände der Firma Schöpp in Dhünn.

 

Zur Frage einer völlig ungeordneten Befüllung teilt Herr Graef unter Verweis auf das Protokoll einer Ortsbesichtigung der Unteren Bodenschutzbehörde mit,  dass die Ortsbesichtigung keine Anzeichen einer ungeordneten Befüllung ergeben habe und dass der Verwaltung darüber hinaus auch keine Anzeichen dafür vorlägen, dass in diesem Punkt gegen die Baugenehmigung verstoßen worden sei.

 

Herr Graef teilt mit, dass zum Zeitpunkt der Genehmigung alle Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden vorgelegen haben. Lediglich im Bezug auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde wären noch Abstimmungen erforderlich gewesen, die aber im ersten Quartal 2007 mit positivem Ergebnis abgeschlossen worden seien.

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist der Erdwall entsprechend den Festsetzungen der Baugenehmigung errichtet worden. Eine abschließende Feststellung, ob die Anschüttung den Höhenfestsetzungen der Baugenehmigung entspricht, bleibt einer Vermessung anlässlich der Schlussabnahme vorbehalten. Aus heutiger Sicht liegen allerdings keine Anhaltspunkte für einen Verstoß vor.

 

Die maximale Höhe der Anschüttung beträgt bis zu 11 m.

 

Eine Genehmigung für eine Schredderanlage auf dem Gelände liegt weder zurzeit vor, noch ist eine solche beantragt.

 

Herr Graef verweist auf den Hinweis des Stadtverordneten Schulte in der Sitzung vom 05.12.2005 zur Übereinstimmung der Darstellung mit dem Flächennutzungsplan und teilt mit, dass eine Anpassung bei der nächsten Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgen wird.

 

Die Genehmigungsfähigkeit der Anlage lässt sich aus den positiven Stellungnahmen aller Fachbehörden ableiten.

 

Auf Frage des Stadtverordneten Bilstein teilt Herr Graef mit, dass in Ansehung der derzeitigen Diskussion die Anpassung des Flächennutzungsplanes vor dem Genehmigungsverfahren erfolgt wäre.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.