Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gem. § 29 GemHVO (alt) und § 24 Abs. 2 GemHVO (neu) die Erhöhungen des jeweiligen Gesamtausgabebedarfs bei den Baumaßnahmen Teilneubau Sonderschule (Bauteil A) -Auftragskonto I 01122206- von 4.860.000 € um 1.285.000 € auf 6.145.000 € und bei der Erweiterung Sonderschule (Bauteil B) -Auftragskonto I 01122204– von 3.090.000 € um 365.000 € auf 3.455.000 €, Erhöhung insgesamt = 1.650.000 €, zur Kenntnis und beschließt einstimmig gem. § 60 GO NW, die Maßnahmen fortzuführen und die zusätzlichen Auszahlungen in den Haushaltsplänen 2008 und 2009 zu veranschlagen. |
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