Zu A Beschluss über Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung
der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 BauGB
vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt: Zu 1.6 Seite 4 Bezogen auf die Stellungnahme des
Rheinischen Amts für Bodendenkmalpflege, Bonn beschließt der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Verkehr einstimmig, dass der gewünschte Freiraum für
das Baudenkmal in der Entwicklungssatzung berücksichtigt wird. Die 28. Änderung
des FNP bleibt bei der Darstellung „Wohnfläche“ in diesem Bereich. Zu 1.71 Seite 4 Bezogen auf die Stellungnahme der
Höheren und Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr einstimmig, dass für den Quell- und Bachbereich in
der Entwicklungssatzung eine bauliche Entwicklung ausgeschlossen wird. Die 28.
Änderung des FNP bleibt bei der Darstellung „Wohnfläche“ in diesem
Bereich. Bezogen auf die Stellungnahme der
Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr einstimmig, dass die Durchführung einer FFH – Voruntersuchung
in den Umweltbericht integriert wird. Zu 1.73 Seite 5 Bezogen auf die Stellungnahme der
Fachabteilung Wasser- und Abfallwirtschaft und Bodenschutz des Kreises
beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr einstimmig, dass für
den Quell- und Bachbereich in der Entwicklungssatzung eine bauliche Entwicklung
ausgeschlossen wird. Die 28. Änderung des FNP bleibt bei der Darstellung
„Wohnfläche“ in diesem Bereich. Zu 1.8 Seite 5 Bezogen auf die Stellungnahme des
Wupperverbandes beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Verkehr einstimmig, dass für den Quell- und Bachbereich in der
Entwicklungssatzung eine bauliche Entwicklung ausgeschlossen wird. Die 28.
Änderung des FNP bleibt bei der Darstellung „Wohnfläche“ in diesem
Bereich. Zu 2.1 Seite 5 Bezogen auf die Bedenken des Einwenders
1 beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr einstimmig,
dass bis zur Landschaftsschutzgrenze die gewünschte Erweiterung der Darstellung
als Wohnbaufläche erfolgt. Zu 2.2 Seite 6 Bezogen auf die Bedenken des Einwenders
2 beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr einstimmig,
dass die Garage in die Darstellung der Wohnbaufläche einbezogen wird. Zu B Beschluss zur neuen Abgrenzung Seite
5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt einstimmig, dass die bisherige Abgrenzung der 28. Änderung des FNP „Wöllersberg“ und die Abgrenzung zur Entwicklungssatzung vergrößert werden und somit wieder identisch sind. |
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