a) Stadtpass Die Ausführungen der Verwaltung zum Thema „Stadtpass“ sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Bezieher von SGB II-Leistungen werden durch persönliche Hinweise im Frontdesk, der Persönlichen Ansprechpartner und Fallmanager sowie durch Aushang bei der K-A-S auf die Möglichkeit der Beantragung eines Stadtpasses aufmerksam gemacht. Der Vorsitzende regt an, die Voraussetzungen und Vergünstigungen für den Stadtpass dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis zuzuleiten. b) Aktivierung der Leistungsbezieher nach dem SGB XII Die Verwaltung berichtet über den Fortgang der Bemühungen zur Aktivierung der SGB XII-Bezieher/innen. Der Bedarf für die Aktivierung dieses Personenkreises wird vom Kreis generell erkannt, eine kurzfristige Umsetzung im Kreis ist jedoch auf Grund des erheblichen personellen Aufwandes nicht möglich. Die Übersicht über die Bestrebungen der Verwaltung ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. |
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