Frau Ludwig-Schieffers berichtet, dass die Sprachstandsfeststellung – Delfin IV – gemäß § 36 Abs. 2 Schulgesetz federführend dem Schulamt der Stadt Bergisch Gladbach unterliegt. Das Amt für Jugend, Bildung und Sport hilft hier organisatorisch. Es wurden 353 Kinder getestet, davon sind lediglich 26 herausgefiltert worden, die nach der zweiten Stufe noch ein Sprachförderung benötigen. Die Landesmittel pro Kind betragen 340,00 Euro, der jeweilige Träger führt die entsprechende Förderung durch. Von Januar bis Juli 2008 wird es nochmals eine Sprachförderung geben für diejenigen Kinder, die dann im Sommer in die Schule kommen. Im Anschluss entwickelt sich eine Diskussion über Sinn und Unsinn der Art und Weise der Durchführung dieser Sprachförderung, Einigkeit besteht darin, dass sie grundsätzlich sinnvoll ist, jedoch inhaltlich deutlich überarbeitet werden muss. |
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