Außenbereichssatzung Am
Röttgen Herr Graef weist auf die Grundlagen für die Außenbereichssatzung nach § 35 VI BauGB hin. Im vorliegenden Fall besteht Planungsrecht, allerdings kein Baurecht, auch in Abstimmung mit der Oberen Bauaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises. Bisherige Anfragen Sachkundiger Bürger Hauda erinnert an seine Anfragen der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zum Thema Zufahrt Obi/Toom-Markt und Sternstraße. Die Verwaltung teilt mit, dass der Sachverhalt in der Verkehrskommission behandelt werde. Schulwegsicherung Stadtverordneter Seeger bemängelt, dass eine rechtzeitige Information und ein Hinweis über den veränderten Schulweg durch den Kreisverkehr Berliner Straße/Mozartstraße nicht erfolgt sei. Änderung
des BauGB Stadtverordneter
Burghoff kündigt für seine Fraktion Bürgerforum einen Antrag im Zusammenhang
mit der Einzelhandelskonzeption an. Einmündung
Schillerstraße Stadtverordneter Hake weist darauf hin, dass auch in der Schillerstraße 30 km/h bei zweispuriger Verkehrsführung zulässig sind. Er bittet um deutliche Ausschilderung. Pflasterung Innenstand Stadtverordneter Schmitz weist darauf hin, dass die Spuren von Matinee auf dem neuen hochwertigen Pflaster erkennbar sind. Er bittet um Beseitigung. Sportplatz
Höferhof Stadtverordneter Bosbach regt an, den dort gelagerten Rasenschnitt zu entsorgen. |
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