Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Einzelsatzung zur Abrechnung des Gehweges „Emminghausen innerhalb der OD“ nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1985 in der zurzeit gültigen Fassung, zu beschließen. |
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