Auszug - Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Wermelskirchen in der zurzeit gültigen Fassung hier: Einzelsatzung zur Abrechnung des Gehweges "Emminghausen innerhalb der Ortsdurchfahrt"  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.10.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1102/2007 Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Wermelskirchen in der zurzeit gültigen Fassung
hier: Einzelsatzung zur Abrechnung des Gehweges "Emminghausen innerhalb der Ortsdurchfahrt"
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Alsdorf-Biehler, Marion
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beigeordneter Graef informiert den Rat der Stadt

Beigeordneter Graef informiert den Rat der Stadt, dass aufgrund einer Gesetzesänderung die Präambel der Satzung neu formuliert wurde.

Ein Exemplar der Präambel ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Einzelsatzung zur Abrechnung des Gehweges „Emminghausen innerhalb der OD“ nach §

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Einzelsatzung zur Abrechnung des Gehweges  „Emminghausen innerhalb der OD“ nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1985 in der zurzeit gültigen Fassung.