Beigeordneter Graef informiert den Rat der Stadt, dass aufgrund einer Gesetzesänderung die Präambel der Satzung neu formuliert wurde. Ein Exemplar der Präambel ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Einzelsatzung zur Abrechnung des Gehweges „Emminghausen innerhalb der OD“ nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1985 in der zurzeit gültigen Fassung. |
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