Die Stadtverordnete Hannelore Engels-Silvestros fragt die Richtigkeit der Einordnung der Kattwinkelschen Fabrik als große Kapitalgesellschaft an. Die Werkleiterin Eva-Maria Ponsar sagt eine Prüfung zu. Das Ergebnis ist nachstehend aufgeführt: „Die Prüfung aller Eigenbetriebe in
Nordrhein-Westfalen erfolgt nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Dies ist vorgeschrieben durch § 106 der
Gemeindeordnung und durch § 21 der Eigenbetriebsverordnung. Die Kattwinkelsche
Fabrik hat hier keine Wahlmöglichkeit.“ Der Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik schlägt einstimmig dem Rat der Stadt vor, den Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan, Vermögensplan und
Finanzplan für die eigenbetriebs- ähnliche Einrichtung „Kattwinkelsche
Fabrik“ für das Wirtschaftsjahr 2008 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu beschließen. Eine Ausfertigung der Feststellungsseite des Wirtschaftsplanes ist der Niederschrift der Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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