Der Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen“ nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Der Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen“ beschließt einstimmig, zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 253.000 € zu entnehmen. |
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