Auszug - Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzungen der Übergangsheime für Asylbewerber und Aussiedler a) Erlass der 15. Nachtragssatzung zur Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen zur vorübergehenden Unterbringung von Aussiedlern vom 11.12.1990 b) Erlass der 15. Nachtragssatzung zur Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom 11.12.1990  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Do, 13.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
RAT/1258/2008 Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzungen der Übergangsheime für Asylbewerber und Aussiedler

a) Erlass der 15. Nachtragssatzung zur Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen zur vorübergehenden Unterbringung von Aussiedlern vom 11.12.1990

b) Erlass der 15. Nachtragssatzung zur Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom 11.12.1990
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialamt Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Dehnen, Tanja   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorab stellt die Verwaltung ihre Aussage in der Sozialausschusssitzung am 08

Vorab stellt die Verwaltung ihre Aussage in der Sozialausschusssitzung am 08.11.2007 insofern richtig, als dass die Kernaussage, der Sozialausschuss habe Benutzungsgebührenerhöhungen  in  den vergangenen Jahren durch Beschluss abgelehnt, nicht zutreffend ist.

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion wird die Vorlage zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.

 

Weiterhin hat die SPD-Fraktion folgenden Antrag eingebracht, der ebenfalls zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen wurde:

 

1.         Künftig wird die Anpassung der Benutzungsgebühren spätestens alle zwei Jahre vorgenommen.

 

2.         Die Nebenkosten werden künftig objektbezogen ausgewiesen und ebenfalls spätestens alle zwei Jahre angepasst.

 

Die Verwaltung prüft, ob die der Berechnung zu Grunde liegende Kostenaufstellung dem Protokoll beigefügt werden.

Beschlussvorschlag: