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Unter Hinweis auf die Beratung im
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr schlägt Beigeordneter Graef vor, in
die Beschlussvorlage zu Ziffer 1.2 (deklatorische Satzung nach § 34 (4) 1
BauGB) auch die Ortslage Hinterhufe aufzunehmen. Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig die Einleitung folgender Satzungsverfahren für verschiedene
Ortslagen in Wermelskirchen: 1.1
die Einleitung einer Entwicklungssatzung als
Innenbereichssatzung nach § 34 (4) 2 BauGB für die Ortslagen Käfringhausen und
Wöllersberg. 1.2
die Einleitung einer deklaratorischen Satzung als
Innenbereichssatzung nach § 34 (4) 1 BauGB für die Ortslagen Limmringhausen,
Kovelsberg, Kallenberg und Hinterhufe. 1.3
die Einleitung einer Außenbereichssatzung nach § 35 (6)
BauGB für die Ortslagen Engerfeld, Rölscheid, Süppelbach und Well |
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