Auszug - Einleitung von Satzungsverfahren als Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB und als Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB für verschiedene Ortslagen Hier: Aufstellungsbeschluß  

 
 
26. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 21.07.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:44 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung folgender Satzungsverfahren für verschiedene Ortslagen in Wermelskirchen:

Unter Hinweis auf die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr schlägt Beigeordneter Graef vor, in die Beschlussvorlage zu Ziffer 1.2 (deklatorische Satzung nach § 34 (4) 1 BauGB) auch die Ortslage Hinterhufe aufzunehmen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Einleitung folgender Satzungsverfahren für verschiedene Ortslagen in Wermelskirchen:

 

1.1              die Einleitung einer Entwicklungssatzung als Innenbereichssatzung nach § 34 (4) 2 BauGB für die Ortslagen Käfringhausen und Wöllersberg.

 

1.2              die Einleitung einer deklaratorischen Satzung als Innenbereichssatzung nach § 34 (4) 1 BauGB für die Ortslagen Limmringhausen, Kovelsberg, Kallenberg und Hinterhufe.

 

1.3              die Einleitung einer Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB für die Ortslagen Engerfeld, Rölscheid, Süppelbach und Well