Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr betrachtet den Anträge
als eingebracht und beauftragt die Verwaltung dem Aussch
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr betrachtet den Anträge als eingebracht und
beauftragt die Verwaltung, dem Ausschuss in einer seiner nächsten Sitzung
Beschlussvorlagen zu Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.