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Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig die erneute öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 65 “OBI 2000” nach § 3 (2) BauGB. Er beschließt die verkürzte Dauer der
Auslegung auf zwei Wochen und bestimmt, dass nur zu den geänderten Teilen des
Planes Anregungen vorgebracht werden können. |
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