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Stadtverordneter Rehse regt unter Hinweis auf die Beratung im Ausschuss für Umweltfragen an, seitens der Verwaltung den Handlungsbedarf zu überprüfen. Hierzu übergibt er Bildmaterial. Da die rechtliche Grundlage für die Satzung mit der Aufhebung der Pflanzenabfallverordnung NRW zum 1. Mai 2003 entfallen ist, hebt der Rat der Stadt einstimmig die städtische “Satzung zur Beschränkung des Verbrennens von Kleingartenabfällen in der Stadt Wermelskirchen vom 08.05.1985” mit sofortiger Wirkung auf. |
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