Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage Hauptzug und Hofschaft "Sellscheid" hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr  

 
 
29. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.05.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1291/2008 Herstellung der Erschließungsanlage Hauptzug und Hofschaft "Sellscheid"
hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauverwaltungsamt   
 
Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wege

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Sellscheid“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 1, Flurstück: Teilstück aus 91; Flur 3, Flurstück 177; Flur 13, Flurstück 159; Flur 4, Flurstück 123, 124, 311, 329, 340 und Teilstück aus 314

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.