![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a) Abwägung der eingegangenen Anregungen gemäß § 1 Abs. 6 BauGB: Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die
Stellungnahmen der unter Punkt 1-6 aufgeführten TÖB zum jetzigen Zeitpunkt
keine Anregungen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 76 “Lüffringhausen
Nord” vorbringen. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die vorgebrachten
Anregungen der unter Punkt 7 – 10 genannten TÖB – entsprechend der
Stellungnahme der Verwaltung – erst im Rahmen des weiteren Verfahrens
abschließend behandelt werden können. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 10
Enthaltungen (SPD), die Anregung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege
– entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung – zu
berücksichtigen. b) Der Rat der Stadt beschließt bei 12 Gegenstimmen (11 SPD, 1
Grüne), den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 “Lüffringhausen
Nord” gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind parallel zu
beteiligen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |