Auszug - Anfrage der UWG-Fraktion vom 06.06.2003 betreffend RGA-Artikel  

 
 
26. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 23.1
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 21.07.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:44 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beigeordneter Graef beantwortet die Fragen wie folgt:

Es liegt folgende Anfrage der UWG-Fraktion vor:

 

1.      Seitens des Herrn Nöcker wird die Erteilung der Baugenehmigung als absolut unüblich dargestellt.

Frage: Sind dadurch Nachteile für die Stadt Wermelskirchen entstanden und ist die Baugenehmigung rechtlich unantastbar?

 

2.      Die Abnahme soll bis heute nicht erfolgt sein.

Frage: Ist das richtig.

 

3.      Es wurden seinerzeit dem Bauträger eine Reihe von Auflagen gestellt.

Frage: Sind diese Auflagen restlos erfüllt worden? Wenn nicht, welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

 

Beigeordneter Graef beantwortet die Fragen wie folgt:

 

zu 1)    Die Baugenehmigungen sind gemäß den gesetzlichen Vorschriften erteilt worden.

 

zu 2)    Die Schlussabnahme konnte bis zum heutigen Tage nicht vorgenommen werden. Ausschlaggebend hierfür waren die aus den zeitlich versetzt beantragten Nutzungsänderungen  resultierenden brandschutztechnischen Abweichungen. Die Abweichungen wurden mit Datum vom 15.07.2003 genehmigt.

 

zu 3)    Auflagen für den Bauträger nach der Baugenehmigung ansonsten Erfüllung des Vertrags, der durch die Sicherheitsleistung abgesichert ist.