Auszug - Betrieb und Erweiterung der Cafeteria des Gymnasiums  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 14
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1316/2008 Betrieb und Erweiterung der Cafeteria des Gymnasiums
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
 
Beschluss

Stadtverordneter Bilstein verlässt zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungstisch und nimmt an der Beratung und Abstimmung hie

 

Stadtverordneter Bilstein verlässt zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungstisch und nimmt an der Beratung und Abstimmung hieran gemäß § 31 GO nicht teil.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen,

 

a)      die Verwaltung zu beauftragen, den Einzug und die Weiterleitung der eingenommenen Elternbeiträge für die Mittagsverpflegung des Gymnasiums auf der Grundlage der vom „Verein zur Förderung außerunterrichtlicher Angebote“ vorgelegten Verträge durch das Amt 51 ab dem Schuljahr 2008/2009 zu organisieren und abzuwickeln,

 

b)      der Schulleitung des Gymnasium zu gestatten, mögliche Defizite bei der Finanzierung des Mensabetriebes - vor allem in der Anfangsphase des Betriebes - aus dem laufenden Schulbudget zu decken,

 

c)      die Gelder (Auszahlungen) für die Beschaffung der erforderlichen Gerätschaften in Höhe von 8.000 € als Zuschuss an den Verein im Jahr 2008 im investiven Teilfinanzplan 003.004.001 – Bereitstellung und Betrieb des Gymnasiums - außerplanmäßig bereitzustellen,

 

d)      die Verwaltung zu beauftragen, umgehend eine entsprechende Planung für die Erweiterung der Cafeteria - mit dem Ziel einer Fertigstellung zum Beginn des Schuljahres 2009/2010 – durchzuführen und

 

e)      die Verwaltung zu beauftragen, die für die Erweiterung erforderlichen Haushaltsmittel für die Bau- und Einrichtungskosten in den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2009 aufzunehmen und hierfür in 2008 Landeszuschüsse zu beantragen, sobald eine Beantragung möglich ist.