Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr betrachtet den Antrag als
eingebracht und beauftragt die Verwaltung, dem Aussch
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
betrachtet den Antrag als eingebracht und beauftragt die Verwaltung, dem
Ausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen eine Beschlussvorlage zur Beratung
und Beschlussfassung vorzulegen.