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Stadtverordneter
Klein fragt an, ob die finanzielle Belastung durch die Erstellung der
Beleuchtung in Erschließungsgebieten durch den Erschließungsträger zu tragen
ist. Die
Verwaltung sagt zu, die Antwort zu dieser Frage nachzureichen. Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs.
2 GO NW Kenntnis von in der Zeit vom 10.04.2008 bis zum 07.07.2008
genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen. |
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