Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr betrachtet den Antrag als eingebracht und beauftragt die Verwaltung, dem Aussc
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr betrachtet den Antrag als eingebracht und beauftragt die Verwaltung, dem Ausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen eine Beschlussvorlage zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.