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Weil es sich um einen Fall von
Dringlichkeit handelt, erfolgt die Beschlussfassung gemäß § 60 Absatz 1 GO
NW als Eilbeschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt einmütig bei 1 Enthaltung (CDU): Die Dacherneuerung des Kindergartens
Am Ecker gem. den Fakten im Sachverhalt bei einem Gesamtauszahlungsbedarf in
Höhe von 320.000 € ist auszuführen. Die Haushaltsmittel werden in Höhe
von 20.000 € im Haushaltsjahr 2008 und mit 300.000 € im
Haushaltsjahr 2009 kassenwirksam. Im Haushaltsjahr 2008 ist die
Maßnahme mit 70.000 € im konsumtiven Finanzplan als Rückstellung für
unterlassene Instandhaltung berücksichtigt. Diese Mittel reichen für die
kassenwirksamen Auszahlungen in 2008 aus. Sollten wider Erwarten doch
Mehrauszahlungen erforderlich werden, können diese im Wege der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit beim Produkt 001.012.001 gedeckt werden. Bei
der Abwicklung der Sanierung sind gleichzeitig Umbaumaßnahmen zur Schaffung von
6 Plätzen zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (investiver
Auszahlungsaufwand in Höhe von 50.000 €, Zuschüsse 45.000 €,
Eigenmittel 5.000 €) mit auszuführen. Um die Aufträge hierfür im
Haushaltsjahr 2008 vergeben zu können, werden 50.000 € als außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung bei dem Produkt 001.012.002 - Auftrag l 01224003
bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch eine geringere Beanspruchung bei der
Verpflichtungsermächtigung für den Auftrag l 12111010 "Ausbau Neuenhaus
563-67". |
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