Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr betrachtet den Antrag als
eingebracht und beauftragt die Verwaltung dem Ausschu
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr betrachtet den Antrag als
eingebracht und beauftragt die Verwaltung, dem Ausschuss in einer seiner
nächsten Sitzungen eine Beschlussvorlage zur Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen.