Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den
Mietvertrag zwischen dem Verein “Rollrausch Wermelskirchen e.V.”
und der Stadt Wermelskirchen zustimmend zur Kenntnis. Der Jugendhilfeausschuss beschließt,
für den Zeitraum von einem Jahr einen monatlichen Betriebskostenzuschuss für
den Verein Rollrausch in Höhe von 100,00 Euro für anfallende Nebenkosten zu
übernehmen. Darüber hinaus beschließt der Jugendhilfeausschuss für den Zeitraum
von einem Jahr den Zuschuss zu der Sportversicherung in Höhe von 150,00 Euro
pro Monat ab Betrieb der Einrichtung zu übernehmen. Der Jugendhilfeausschuss / der Haupt-
und Finanzausschuss ermächtigt den Stadtkämmerer für 2003 - 2000,- Euro bei der Haushaltsstelle
1.407.718.0.5 außerplanmäßig bereitzustellen. Sachverhalt I. : Am 09.08.1999 hat sich der Verein
“Rollrausch Wermelskirchen e.V.” gegründet mit der Zielsetzung, den
Jugendlichen die Ausübung ihres Rollsportes in Wermelskirchen zu ermöglichen
und sie darüber hinaus auch zu betreuen. Der Verein verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte
Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt
nicht in erster Linie einen wirtschaftlichen Zweck. Mittel des Vereins dürfen
nur für satzungsgemäße Zwecke ausgegeben werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Im Dezember 2000 konnte die Stadt
Wermelskirchen im Zusammenhang mit stadtplanerischen Maßnahmen die ehemalige
Güterabfertigungshalle der Bahn
(Bahnhofstr. 6a) käuflich erwerben. Sofort nach Durchführung des Erwerbs
wurden verwaltungsinterne erste Überlegungen über die mögliche Nutzung der
Halle für den Rollsport angestellt. Auf Vorschlag der Verwaltung wurde die
Nutzung der Güterbahnhofshalle für den Verein Rollrausch in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses erstmalig am 20.02.2001 thematisiert. In der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 24.04.2001 wurde nach einer Ortsbesichtigung der
Güterbahnhofshalle und anschließender Diskussion im Jugendhilfeausschuss
beschlossen: Die Güterbahnhofshalle wird abzüglich der Fläche des Projektes “alpha” für Skaten zur Verfügung gestellt, unter der Maßgabe, dass die Instandsetzung der Baumaßnahme im Jahr 2001 die Kosten in Höhe von 40.000,- DM nicht übersteigt. In den nachfolgenden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses im Jahre 2001 sowie 2002 war das Thema “Umbaumaßnahme der Güterbahnhofshalle” regelmäßig auf der Tagesordnung und es wurde dem Jugendhilfeausschuss der entsprechende Sachstand vermittelt. Selbstverständlich mußten zunächst die baurechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung der Halle für den Rollsport geschaffen werden. Ab Frühjahr 2002 konnte die Parallelnutzung der Halle durch den Verein “alpha e.V.” beendet werden. Am 02.12.2002 wurde an den Verein
Rollrausch e.V. von Seiten der Stadt Wermelskirchen die Baugenehmigung für die Umbaumaßnahmen
in der Güterbahnhofshalle erteilt. Am 17.01.2003 wurde ein Vor- und
Begleitvertrag zum Abschluß eines Mietvertrages zwischen der Stadt
Wermelskirchen und dem Verein Rollrausch (siehe Anlage) geschlossen, damit eine
Aushändigung des Schlüssels erfolgen konnte. Der endgültige Mietvertrag soll am
18.02.03 abgeschlossen werden. Der Mietvertrag ist der Beschlussvorlage
beigefügt. Der Verein Rollrausch hat im Januar
2003 mit den ersten Umbauarbeiten begonnen und sich als Ziel gesetzt, die Halle
vor den Sommerferien diesen Jahres zu eröffnen. Zur Begleitung des Ausbaus steht
weiterhin das Hochbauamt beratend und unterstützend zur Seite. II. Da der Verein Rollrausch - außer einem geringem Anteil von
Mitgliedsbeiträgen – über keine finanziellen Mittel verfügt, soll der
Zuschuss zu den Nebenkosten sowie der Zuschuss zu der Sportversicherung als
Anschubfinanzierung gesehen werden, um dem Verein vorerst für das erste Jahr
eine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Der Verein beabsichtigt für die Kinder
und Jugendlichen aus Wermelskirchen den Eintritt bzw. die Benutzung der Halle
kostenfrei zu ermöglichen und nur für auswärtige Besucher einen geringen
Eintrittspreis zu erheben. Im Haushaltsplan für die Jahre 2001
und 2002 sind unter HHSt. 1.460.963.0.1
(VMH) Mittel für Investitionsmaßnahmen zugunsten des Vereins
“Rollrausch” eingestellt gewesen. Diese 30.452,- Euro stehen im
laufenden Haushaltsjahr noch in voller Höhe als Haushaltsrest zur Verfügung. Mittel für die laufende Unterstützung
des Vereins sind bislang im Haushalt (VWH)
nicht vorgesehen. Es handelt
sich voraussichtlich um 1.100,- € für Betriebskosten (11 Monate a´100,-
€) und 900,- € für die Sportversicherung ( 6 Monate a`150,-
€) - zusammen mithin 2.000,-
€. Diese sind außerplanmäßig bei der neu einzurichtenden Haushaltsstelle
1.407.718.0.5 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt bei HHSt. 1.455.631.0.0 (800,- € Rest von IKO/KGSt) sowie
1.200,- Euro bei HHst. 1.407.718.5.0.
Es wird vorgeschlagen, den
Stadtkämmerer zu ermächtigen, den Betrag von 2.000, - Euro außerplanmäßig
bereitzustellen. Anlage/n: Vor- und Begleitvertrag Mietvertrag Baugenehmigung
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