Vorlage - RAT/0001/2003  

 
 
Betreff: Mietvertrag über die ehemalige Güterbahnhofshalle zwischen dem Verein "Rollrausch Wermelskirchen e.V." und der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Verfasser:Ludwig-Schieffers
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
04.02.2003 
18. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
17.02.2003 
33. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Mietvertrag zwischen dem Verein “Rollrausch Wermelskirchen e.V.” und der Stadt Wermelskirchen zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für den Zeitraum von einem Jahr einen monatlichen Betriebskostenzuschuss für den Verein Rollrausch in Höhe von 100,00 Euro für anfallende Nebenkosten zu übernehmen. Darüber hinaus beschließt der Jugendhilfeausschuss für den Zeitraum von einem Jahr den Zuschuss zu der Sportversicherung in Höhe von 150,00 Euro pro Monat ab Betrieb der Einrichtung zu übernehmen.

 

Der Jugendhilfeausschuss / der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt den Stadtkämmerer für 2003  - 2000,- Euro bei der Haushaltsstelle 1.407.718.0.5 außerplanmäßig bereitzustellen.

Sachverhalt I

Sachverhalt  I.  :

Am 09.08.1999 hat sich der Verein “Rollrausch Wermelskirchen e.V.” gegründet mit der Zielsetzung, den Jugendlichen die Ausübung ihres Rollsportes in Wermelskirchen zu ermöglichen und sie darüber hinaus auch zu betreuen.

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie einen wirtschaftlichen Zweck. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke ausgegeben werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

 

Im Dezember 2000 konnte die Stadt Wermelskirchen im Zusammenhang mit stadtplanerischen Maßnahmen die ehemalige Güterabfertigungshalle der Bahn  (Bahnhofstr. 6a) käuflich erwerben. Sofort nach Durchführung des Erwerbs wurden verwaltungsinterne erste Überlegungen über die mögliche Nutzung der Halle für den Rollsport angestellt. Auf Vorschlag der Verwaltung wurde die Nutzung der Güterbahnhofshalle für den Verein Rollrausch in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses erstmalig am 20.02.2001 thematisiert.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.04.2001 wurde nach einer Ortsbesichtigung der Güterbahnhofshalle und anschließender Diskussion im Jugendhilfeausschuss beschlossen:

 

Die Güterbahnhofshalle wird abzüglich der Fläche des Projektes “alpha” für Skaten zur Verfügung gestellt, unter der Maßgabe, dass die Instandsetzung der Baumaßnahme im Jahr 2001 die Kosten in Höhe von 40.000,- DM nicht übersteigt.

 

In den nachfolgenden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses im Jahre 2001 sowie 2002 war das Thema “Umbaumaßnahme der Güterbahnhofshalle” regelmäßig auf der Tagesordnung und es wurde dem Jugendhilfeausschuss der entsprechende Sachstand  vermittelt.

 

Selbstverständlich mußten zunächst die baurechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung der Halle für den Rollsport geschaffen werden. Ab Frühjahr 2002 konnte die Parallelnutzung der Halle durch den Verein “alpha e.V.” beendet werden.

 

Am 02.12.2002 wurde an den Verein Rollrausch e.V. von Seiten der Stadt Wermelskirchen die Baugenehmigung für die Umbaumaßnahmen in der Güterbahnhofshalle erteilt. Am 17.01.2003 wurde ein Vor- und Begleitvertrag zum Abschluß eines Mietvertrages zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Verein Rollrausch (siehe Anlage) geschlossen, damit eine Aushändigung des Schlüssels erfolgen konnte.

 

Der endgültige Mietvertrag soll am 18.02.03 abgeschlossen werden. Der Mietvertrag ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Der Verein Rollrausch hat im Januar 2003 mit den ersten Umbauarbeiten begonnen und sich als Ziel gesetzt, die Halle vor den Sommerferien diesen Jahres zu eröffnen.

 

Zur Begleitung des Ausbaus steht weiterhin das Hochbauamt beratend und unterstützend zur Seite.

 

II.

Da der Verein Rollrausch  - außer einem geringem Anteil von Mitgliedsbeiträgen – über keine finanziellen Mittel verfügt, soll der Zuschuss zu den Nebenkosten sowie der Zuschuss zu der Sportversicherung als Anschubfinanzierung gesehen werden, um dem Verein vorerst für das erste Jahr eine finanzielle Unterstützung zu gewähren.

 

Der Verein beabsichtigt für die Kinder und Jugendlichen aus Wermelskirchen den Eintritt bzw. die Benutzung der Halle kostenfrei zu ermöglichen und nur für auswärtige Besucher einen geringen Eintrittspreis zu erheben.

 

Im Haushaltsplan für die Jahre 2001 und 2002 sind unter HHSt. 1.460.963.0.1  (VMH) Mittel für Investitionsmaßnahmen zugunsten des Vereins “Rollrausch” eingestellt gewesen. Diese 30.452,- Euro stehen im laufenden  Haushaltsjahr noch  in voller Höhe als Haushaltsrest zur  Verfügung.

 

Mittel für die laufende Unterstützung des Vereins sind bislang im Haushalt (VWH)  nicht vorgesehen.   Es handelt sich voraussichtlich um 1.100,- € für Betriebskosten (11 Monate a´100,- €) und 900,- € für die Sportversicherung ( 6 Monate a`150,- €)  - zusammen mithin 2.000,- €. Diese sind außerplanmäßig bei der neu einzurichtenden Haushaltsstelle 1.407.718.0.5 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt bei HHSt. 1.455.631.0.0  (800,- € Rest von IKO/KGSt) sowie 1.200,- Euro bei HHst. 1.407.718.5.0.      

 

Es wird vorgeschlagen, den Stadtkämmerer zu ermächtigen, den Betrag von 2.000, - Euro außerplanmäßig bereitzustellen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Vor- und Begleitvertrag

Mietvertrag

Baugenehmigung

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 Ja

 Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

2.000,00

EUR

Bislang keine (s.Sachv.)

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 Ja

 Nein (s.Sachv.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift