Vorlage - RAT/0581/2006  

 
 
Betreff: Verpflichtung und Einführung eines Stadtverordneten
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
23.01.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtverordnete Dr. Jörn Kohnke wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Stadtverordnete Dietmar Köllner hat mit Wirkung vom 11.01.2006 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet. Der Nachfolger aus der Reserveliste der CDU, Herr Dr. Jörn Kohnke, ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung durch den Bürgermeister in sein Amt einzuführen und zu verpflichten.