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Beschlussvorschlag: Der Stadtverordnete Dr. Jörn Kohnke wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt. Sachverhalt: Der Stadtverordnete Dietmar Köllner hat mit Wirkung vom 11.01.2006 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet. Der Nachfolger aus der Reserveliste der CDU, Herr Dr. Jörn Kohnke, ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung durch den Bürgermeister in sein Amt einzuführen und zu verpflichten. |
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