Vorlage - RAT/0595/2006  

 
 
Betreff: Konzept des Wupperverbandes für die Indirekteinleiterüberwachung
Hier: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Ausgestaltung eines Überwachungskonzeptes
Status:öffentlich  
Verfasser:Ritter, Dietlinde
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
22.02.2006 
5. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Wupperverband zur Ausgestaltung eines Überwachungskonzeptes in der vorgelegten Fassung.

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

In den letzten Jahren hat der Wupperverband mehrfach unzulässige Indirekteinleitungen, vor allem schwermetallhaltige Substanzen, wie z.B. Chrom und Nickel aus Galvanikbetrieben, zu den Kläranlagen festgestellt. Derartige Einleitungen können zu strafrechtlichen Tatbeständen einer unerlaubten Einleitung, zu erhöhten Abwasserabgabezahlungen oder Mehrkosten bei der Klärschlammentsorgung von bis zu mehreren Millionen Euro führen. Um solchen Einleitungen vorzubeugen, aber auch um die Verantwortlichkeit bei entstehenden Mehrkosten klarzustellen, haben seit 2002 beim Wupperverband Indirekteinleiter-Workshops stattgefunden.

Die Arbeitsgruppe hat die Grundlagen für die Festlegung der künftigen Probenahmestellen erarbeitet.

Das Konzept basiert auf folgenden Schwerpunkten:

 

  • Abwasseranalytik im Klärwerkszulauf
  • Sielhaut- und Abwasserprobenahme
  • Bereitstellung eines Internet-GIS-Map-Service
  • Systematische Erfassung von Indirekteinleitern und Führung eines Katasters
  • Weiterleitung von Indirekteinleiterdaten.

 

Die juristischen Fragestellungen, die die „technische Arbeitsgruppe“ bisher ausklammerte, sind von dem juristischen Arbeitskreis erarbeitet worden. Hierzu wurden die Änderungen der Satzungen beim Wupperverband und den Kanalnetzbetreibern erarbeitet.

Um das Indirekteinleiterüberwachungskonzept zu gestalten, haben der Wupperverband und die Mitgliedskommunen in einer gemeinsamen Initiative ein abgestimmtes System zur Überwachung von Indirekteinleitern für das gesamte Gebiet des Wupperverbandes etabliert.

Hintergrund für dieses Gemeinschaftsprojekt ist das Bestreben, eine weitgehende Sicherheit für die Anlagen des Wupperverbandes zu erreichen, den Belangen des Gewässerschutzes Rechnung zu tragen und die ordnungsgemäße Benutzung der Kanalisationsanlagen zu überwachen. Aufgrund des technischen Fortschritts und der verschärften gesetzlichen Anforderungen ist die Abwasserreinigung mit dem Einsatz komplexer technischer Systeme sowie sensibler Reinigungsprozesse verbunden. Mit den vorgesehenen vertraglichen Regelungen ist es möglich, die avisierten Kontrollen der Identifikation des verantwortlichen Indirekteinleiters und der Beweissicherung für eine ggf. vorzunehmende Rechtsverfolgung zu gewährleisten.

 

Aus den dargestellten Gründen ist es sinnvoll, dass die Mitgliedskommunen des Wupperverbandes diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Eckpunkten der Überwachung und der konkretisierten Sorgfaltspflicht der Mitgliedskommunen im Sinne der Wupperverbandssatzung abschließen. Hiermit wird gewährleistet, dass das Überwachungssystem flächendeckend einen einheitlichen Rahmen aufweist.

 

Auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Ausgestaltung eines Indirekteinleiterüberwachungskonzeptes mit den Inhalten der Verpflichtungen der Stadt zur Ziehung bestimmter Proben, ist der Wupperverband zu beauftragen, einzelne Probenahmen durchzuführen. Die Stadt bzw. der Städtische Abwasserbetrieb verfügen nicht über die notwendige technische und personelle Ausstattung. Der Wupperverband übernimmt die Kosten für die Analytik der von der Kommune erstellten bzw. beauftragten Proben.

 

  

 

Anlage:

Anlage:

Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift