Vorlage - RAT/0601/2006  

 
 
Betreff: Kanal- und Straßenbau Emminghausen
hier: Bau eines Gehweges entlang der Kreisstraße sowie Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
20.02.2006 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht des Bürgermeisters zum Kanal- und Straßenbau in Emminghausen zur Kenntnis. Der Errichtung eines Gehweges entlang der Kreisstraße im Bereich der Ortsdurchfahrt wird vom Grundsatz zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Planunterlagen erstellen zu lassen, damit der erforderliche Baubeschluss zusammen mit den Baubeschlüssen zum Ausbau der städtischen Straßen gefasst werden kann. Dem vorgeschlagenen Zeitplan wird ebenfalls zugestimmt.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Städtische Abwasserbetrieb plant im Zuge der Realisierung des Abwasserbeseitigungskonzeptes schon seit einiger Zeit die Kanalisierung der Ortslage Emminghausen. Gleichzeitig soll in den städtischen Straßen ein regelkonformer Ausbau vorgenommen werden. Ursprünglich war die Maßnahme für 2004 geplant. Die hierzu erforderlichen Planungsaufträge an eine Ingenieurgesellschaft aus Bonn wurden bereits Mitte 2003 vergeben.

 

In Emminghausen fehlt es in weiten Strecken an einem frostsicheren und tragfähigen Unterbau, einer ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung und einer intakten Verschleißschicht. Darüber hinaus reichen die vorhandenen Querschnitte in Teilen nicht aus, die Erschließung dauerhaft zu sichern. Deshalb wurde auch für Emminghausen ein Straßenausbau geplant und in dem o.g. Ingenieurauftrag berücksichtigt.

 

Auch der Rhein.Berg.Kreis hat zwischenzeitlich nach Beschlussfassung im zuständigen Kreisausschuss erklärt, dass er die in Teilen (Teilstück Richtung Hinterhufe) schon vollzogene Sanierung der Kreisstrasse im Zuge der städtischen Maßnahme auch für die Ortslage Emminghausen mit durchführen möchte. Hierdurch lassen sich für alle Beteiligten weitere Synergieeffekte erzielen. Geplant ist hier ein Vollausbau mit Verbreiterungen an möglichen Stellen und einer Verbesserung der Sichtverhältnisse in den Einmündungen der städtischen Straßen. Die Fahrbahn soll so angelegt werden, dass an einer Seite der Platz für die Anlegung eines städtischen Gehweges verbleibt. Sollte die Stadt diesen Gehweg anlegen wollen (und nur dann!), verzichtet der Kreis auf die Nutzung dieser Fläche als Versickerungsanlage für das Oberflächenwasser der Kreisstraße. Dieses würde dann in einem gemeinsamen Straßenentwässerungskanal mit anschließendem Regenrückhaltebecken entsorgt. Die Kosten wären auf der Basis der konkret angeschlossenen Flächen zwischen Stadt und Kreis aufzuteilen. Der bereits für die städtischen Maßnahmen erteilte Planungsauftrag wird gemäß Vereinbarung mit dem Kreis von dort um die zusätzlichen Maßnahmen ergänzt. Eine Aufteilung der Planungskosten erfolgt dann später auf Basis der konkret auf Stadt und Kreis entfallenden Baukosten. Zurzeit wird die erforderliche Vereinbarung in schriftlicher Form vorbereitet.

 

Aufgrund der geschilderten Situation ergibt sich nur im Zusammenhang mit dieser Maßnahme die Möglichkeit, einen Gehweg in der Ortsdurchfahrt von Emminghausen kostengünstig anzulegen. Bei späterer Realisierung müsste erst die dann dort befindliche Entwässerungsanlage des Kreises beseitigt werden. Überdies würde die aktuelle Kostenbeteiligung am Straßenentwässerungskanal entfallen. Da ein Gehweg zumindest in der Ortslage aufgrund der dort sehr engen und kurvigen Situation überaus sinnvoll und notwendig ist, sollte er aus den genannten Gründen auch jetzt mit errichtet werden. Damit die Vereinbarung mit dem Kreis und der Planungsauftrag entsprechend angepasst werden können, und vor Ort in der Bevölkerung die Spekulationen aufhören, wird vorgeschlagen, der Anlage eines ca. 1,50 m breiten Gehweges in der Ortsdurchfahrt Emminghausen vom Grundsatz zuzustimmen. Die genauen Kosten werden sich erst aus der konkreten Planung ergeben, dürften allerdings aufgrund der gemeinsamen Ausführung in einem akzeptablen Rahmen liegen. Hierüber wird dann im Zusammenhang mit den noch zu fassenden Ausbaubeschlüssen für die städtischen Straßen berichtet. Gleiches gilt dann auch für die hier erforderlichen Beschlüsse zur Bereitstellung von Mitteln.

Die Kosten für den Gehweg (bis einschl. Bordstein) sind gemäß KAG mit 50 % auf die erschlossenen Grundstücke umzulegen.

 

Auch die für Versorgung zuständige Bergische Energie und Wasser GmbH in Wipperfürth (BEW) hat in den Koordinierungsgesprächen angekündigt, mit der städtischen Baumaßnahme auch ihre dort geplanten Baumaßnahmen durchführen zu wollen. Gleiches gilt für den Wasserversorgungsverband und die Betreiber des geplanten Holzhackschnitzel-Heizwerkes.

 

Mit den vorstehenden Sachverhalten konnten im Zusammenhang mit der Planung bereits wesentliche Vereinbarungen für eine ablauf- und kostentechnisch optimierte Projektabwicklung getroffen werden.

 

Im Zuge der weiteren Planungen wurde festgestellt, dass eine Vielzahl von privaten Flächen schon heute in die Verkehrsflächen hineinragen. Darüber hinaus werden weitere Privatflächen für die moderaten Veränderungen im Querschnitt der Straßen benötigt. Die Vielzahl dieser „betroffenen Privatflächen“ führte zu der Entscheidung, vor einer offiziellen Bürgerversammlung zur Vorstellung der Planungen zunächst mit den betroffenen Eigentümern zu sprechen, um deren grundsätzliche Bereitschaft zur Veräußerung dieser Flächen an die Stadt abzuklären.

Dieser Abstimmungstermin hat am 22.11.04, 17.30 Uhr, im Ratssaal der Stadt stattgefunden. Eingeladen wurden alle Privateigentümer, die zu diesem Zeitpunkt auf der Grundlage der Planung von einer Grundstücksveräußerung in Teilflächen betroffen waren.

 

In der vorgenannten Versammlung der Eigentümer wurden die Planung und deren Auswirkung auf die jeweiligen Grundstücke von der Verwaltung und dem beauftragten Ingenieurbüro in ausführlicher Form näher erläutert und Fragen hierzu beantwortet. Dabei wurden alle Stichwege einzeln anhand der vom Ingenieurbüro erarbeiteten Pläne im Detail vorgestellt, sowie die hieraus resultierende Inanspruchnahme der privaten Flächen erläutert. Erst nachdem keine Fragen mehr vorlagen, wurde zum nächsten Stichweg gewechselt.

Als Ergebnis der Veranstaltung war festzuhalten, dass seitens der Eigentümer zwar in einzelnen Detailpunkten Veränderungswünsche vorgetragen und Prüfaufträge erteilt worden sind, die Planung insgesamt aber als nachvollziehbar und akzeptabel angesehen wurde. Auch wurde die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, die hierzu erforderlichen Grundstücksflächen an die Stadt zu veräußern.  Gegenteilige Äußerungen waren nicht zu verzeichnen.

Es wurde zugesagt, die Anregungen, Veränderungswünsche und Prüfergebnisse in die Planung zu übernehmen (soweit möglich!), und das daraus resultierende Planwerk dann der gesamten Bevölkerung in Emminghausen vor der entscheidenden Beratung und Beschlussfassung im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in einer Bürgerversammlung vorzustellen. Die hieraus sich ergebenden Aufträge an das Ingenieurbüro wurden auch umgehend weitergeleitet.

 

Bevor dann jedoch nach Prüfung und Überarbeitung der Pläne zu der angekündigten Bürgerversammlung eingeladen bzw. mit den Eigentümern weiter verhandelt werden konnte, erhielt die Verwaltung mit Datum vom 04.03.05 und 08.03.05 zwei vom Text ähnliche Schreiben, in denen sich verschiedene Anwohner zweier Stichwege mit persönlicher Unterschrift ausdrücklich gegen den Ausbau der Straße aussprechen. Begründet wurde dieser Widerspruch im Wesentlichen mit der zusätzlichen finanziellen Belastung und der aus Sicht der Unterzeichner nicht feststellbaren Verbesserung der örtlichen Situation.

 

Damit ergab sich nun völlig unerwartet eine gänzlich andere Situation. Während in der Versammlung noch Zustimmung der betroffenen Eigentümer signalisiert wurde, sprachen nunmehr einzelne dieser Eigentümer sogar in schriftlicher Form ihren Widerspruch gegen den Straßenausbau aus. Es musste deshalb davon ausgegangen werden, dass diese Eigentümer ihre Grundstücksflächen auch in Kenntnis der vorgestellten Planungen nun nicht mehr an die Stadt veräußern wollten. Damit wäre ein Straßenbau in den betroffenen Straßen in absehbarer Zeit aber nicht mehr realisierbar gewesen.

 

Über diesen Sachverhalt und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen wurde der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 18.04.05 informiert. Der Ausschuss bestätigte per Beschluss einstimmig, dass an der Kombination Kanal-/ und Straßenbau festgehalten werden soll, und notfalls ein Bebauungsplan mit dem Ziel einer Enteignung aufzustellen wäre.

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Nach der entsprechenden Berichterstattung in der Presse ging eine Vielzahl weiterer Anfragen zu der Gesamtproblematik bei der Verwaltung ein. Dies war ein deutlicher Hinweis auf ein entsprechendes Informationsdefizit in der Gesamtbevölkerung der Ortslage Emminghausen. Da jedoch eine Bürgerversammlung in der Kürze der Zeit leider nicht mehr zu organisieren war, jedoch durch fehlende oder falsche Informationen keine größeren Irritationen entstehen sollten, wurde die Bevölkerung in Emminghausen zunächst über ein umfangreiches Informationsschreiben schnell und umfassend über die Gesamtsituation aufgeklärt. Die geforderte Bürgerversammlung für alle Bürgerinnen und Bürger von Emminghausen wurde dann am 15.06.2005 durchgeführt. Hier erfolgte wahrscheinlich aufgrund der Vorinformation dann unerwartet eine sachlich konstruktive Diskussion, in deren Rahmen eine Reihe von Änderungswünschen vorgetragen wurde. Von Seiten der Verwaltung wurde nochmals deutlich auf die Konsequenzen hingewiesen, wenn der erforderliche Grunderwerb nicht positiv zum Abschluss gebracht werden kann.

 

Im Anschluss an die Bürgerversammlung wurden die Änderungswünsche geprüft und soweit möglich in die Pläne eingearbeitet. Auf Basis dieser somit aktualisierten Pläne wurden auch die Grunderwerbspläne überarbeitet, und an die betroffenen Eigentümer in Form von Bauerlaubnisverträgen verschickt. In der Folge haben in den letzten Monaten eine Vielzahl von Gesprächen mit Eigentümern stattgefunden, in deren Rahmen bis dato noch offene Fragen geklärt, Änderungswünsche nachvollzogen, und letztendlich auch Verträge abgeschlossen werden konnten. Es fehlt allerdings immer noch eine ganze Reihe von Unterschriften, so dass der Zeitpunkt einer Realisierung noch nicht abgeschätzt werden kann.

 

Als weiterer Zeitplan ist folgendes vorgesehen:

 

  • 07.02.2006      Abstimmungsgespräch mit allen an der Maßnahme voraussichtlich beteiligten Bauherren (Stadt, BEW, Kreis, Wasserversorgungsverband und Betreiber des geplanten Holzhackschnitzel-Heizwerkes). Über das Ergebnis kann in der Sitzung berichtet werden.
  • 20.02.2006      Sachstandsbericht und Grundsatzbeschluss zur Anlegung eines Gehweges in der Ortsdurchfahrt im StuV
  • 23.03.2006      Erneute Bürgerversammlung mit dem Ziel, über den aktuellen Stand von Planung und Grunderwerb zu berichten. Gleichzeitig soll den unentschlossenen Grundstückseigentümern die Möglichkeit geboten werden, ihre Fragen und Bedenken mit der Verwaltung zu erörtern. Letztendlich soll hier auch eine letzte Frist zum Vollzug des Grunderwerbs vereinbart werden (rechtzeitig vor dem StuV im Mai!).
  • 15.05.2006      Beratung und Beschlussfassung im StuV zu folgenden Sachverhalten:
    • Ausbaubeschlüsse für die städtischen Straßen
    • Ausbaubeschluss für den Gehweg entlang der Kreisstraße
    • Bereitstellung der erforderlichen Mittel (ggfls. § 29 GemHVO)
    • Vereinbarung mit dem Rhein.Berg.Kreis (evtl. auch Vorfinanzierung)
    • Weiteres Vorgehen, falls Grunderwerb nicht abgeschlossen werden konnte.
  • 14.06.2006      Beratung und Beschlussfassung im Betriebsausschuss zum Ausbau der Kanalisation.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

verschiedene

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

Noch nicht bekannt

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift