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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Ausbau der Straße "Braunsberg Hs 1- 26" auf der Basis des beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Entwurfsplanes, und beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen. Sachverhalt: In Ausführung des zurzeit gültigen Straßenausbauprogrammes und des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist der Kanal- und Straßenbau in der Ortslage Braunsberg vorgesehen. Der Ausbaubereich umfasst die Straße und die beiden Stichwege der Häuser Braunsberg Nr. 1 – 26. Die Straßenausbaubereiche liegen im Bebauungsplan Nr. 14. Der B-Plan ist zur Zeit noch in der Bearbeitung und umfasst die Straßen und Wohnflächen des Ausbaubereiches und verbindet später die Straße Braunsberg mit der Straße Jagdfeld. Die Straßenausbauflächen entsprechen den Vorgaben des geplanten Bebauungsplan Nr. 14 Bedingt durch die Maßnahme des Abwasserbeseitigungskonzeptes wird der Straßenausbau der, bestehenden Ortslage, vor Bestandskraft des B-Planes durchgeführt. Die Entwurfsplanung wurde den Anliegern der Ausbaubereiche in einer Bürgerinformation am 26.1.2006 vorgestellt. Diese stimmen der vorgelegten Planung vom Grundsatz zu. Änderungs- und Ergänzungswünsche der Anlieger werden bei der weiteren Planung und Ausschreibung berücksichtigt. Bei Bedarf können diese in der Sitzung erläutert werden. U.a. wurden folgende Punkte von den Anliegern festgelegt bzw. gefordert. - Ausführung der Straße mit Asphaltfahrbahn - Einplanen von mehr Parkplätzen als in der vorgestellten Entwurfsplanung - In den Grünbeeten sollen anstatt Bäume niedriges Strauchwerk gepflanzt werden Der Bereich “Braunsberg“ ist eine Anliegerstraße und liegt gemäß dem Flächennutzungsplan in einem Wohngebiet. Die Anlieger werden an den Kosten für den Kanal entsprechend der städtischen Gebühren -und Beitragssatzung und für die Straßenbaumaßnahme entsprechend BauGB (Baugesetzbuch) beteiligt. Dies bedeutet, dass 90 % der umlagefähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind. Zur weiteren Information über die zu erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes erhalten die Anlieger noch ein Informationsschreiben. Der Ausbaubeschluss für den Kanalbau wird in der Sitzung des Werksausschusses am 22.02.2006 gefasst. Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme (Baukosten, Planung, Beleuchtung, Grunderwerb, etc) belaufen sich nach heutigem Berechnungsstand auf ca. 185.000 Euro. Der Gesamtausgabebedarf auf der HHst 1.635.966.0.1 ist mit 162.000 € angesetzt. Es ergibt sich ein Mehrausgabe von 23.000 €. Eine Mitteilung nach § 29 GemHV ist somit nicht notwendig. Die Deckung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Abschnitt 63. Die Mehrkosten begründen sich durch die Tatsache, dass entgegen dem ursprünglichen Planungsansatz zusätzlich die beiden kleinen Stichwege kanalisiert, ausgebaut und somit auch beitragsmässig erfasst werden. Im Zusammenhang mit dem B-Plan wird der jetzt geplante Straßenausbau als 1. Bauabschnitt bezeichnet. Der 2. Bauabschnitt wird erst mit Abschluss des B-Planverfahren und mit dessen Realisierung gebaut, gegebenenfalls über ein E-Vertrag. Das Bauende des 1. Bauabschnittes wird mit einem fachgerechten Abschluss versehen, sodass ein Anschluss des 2. Bauabschnittes höhentechnisch ohne Probleme durchgeführt werden kann. Sollten Änderungswünsche des Ausschusses nicht vorgetragen werden, können auf der Grundlage der vorgestellten Planung nun die weiterführenden Arbeiten ausgeführt werden. Der Baubeginn ist für Herbst 2006 vorgesehen, weitere Informationen über das Bauvorhaben erhalten die Anlieger in einem separatem Schreiben. Anlage: Entwurfsplan
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