Vorlage - RAT/0605/2006  

 
 
Betreff: Straßenausbau "Braunsberg"
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
20.02.2006 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Ausbau der Straße "Braunsberg Hs 1- 26" auf der Basis des beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Entwurfsplanes, und beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

In Ausführung des zurzeit gültigen Straßenausbauprogrammes und des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist der Kanal- und Straßenbau in der Ortslage Braunsberg vorgesehen. Der Ausbaubereich umfasst die Straße und die beiden Stichwege der Häuser Braunsberg Nr. 1 – 26.

 

Die Straßenausbaubereiche liegen im Bebauungsplan Nr. 14.

Der B-Plan ist zur Zeit noch in der Bearbeitung und umfasst die Straßen und Wohnflächen des Ausbaubereiches und verbindet später die Straße Braunsberg mit der Straße Jagdfeld.

Die Straßenausbauflächen entsprechen den Vorgaben des geplanten Bebauungsplan Nr. 14

 

Bedingt durch die Maßnahme des Abwasserbeseitigungskonzeptes wird der Straßenausbau der, bestehenden Ortslage, vor Bestandskraft des B-Planes durchgeführt.

 

Die Entwurfsplanung wurde den Anliegern der Ausbaubereiche in einer Bürgerinformation am 26.1.2006 vorgestellt.

Diese stimmen der vorgelegten Planung vom Grundsatz zu. Änderungs- und Ergänzungswünsche  der Anlieger werden bei der weiteren Planung und Ausschreibung berücksichtigt. Bei Bedarf können diese in der Sitzung erläutert werden.

U.a. wurden folgende Punkte von den Anliegern festgelegt bzw. gefordert.

- Ausführung der Straße mit Asphaltfahrbahn

- Einplanen von mehr Parkplätzen als in der vorgestellten Entwurfsplanung

- In den Grünbeeten sollen anstatt Bäume niedriges Strauchwerk gepflanzt werden

 

Der Bereich “Braunsberg“ ist eine Anliegerstraße und liegt gemäß dem Flächennutzungsplan in einem Wohngebiet.

Die Anlieger werden an den Kosten für den Kanal entsprechend der städtischen Gebühren -und Beitragssatzung und für die Straßenbaumaßnahme entsprechend BauGB (Baugesetzbuch) beteiligt. Dies bedeutet, dass 90 % der umlagefähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind.

 

Zur weiteren Information über die zu erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes erhalten die Anlieger noch ein Informationsschreiben.

 

Der Ausbaubeschluss für den Kanalbau wird in der Sitzung des Werksausschusses am 22.02.2006 gefasst.

 

Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme (Baukosten, Planung, Beleuchtung, Grunderwerb, etc) belaufen sich nach heutigem Berechnungsstand auf ca. 185.000 Euro.

 

Der Gesamtausgabebedarf auf der HHst 1.635.966.0.1 ist mit 162.000 € angesetzt.

Es ergibt sich ein Mehrausgabe von 23.000 €. Eine Mitteilung nach § 29 GemHV ist somit nicht notwendig. Die Deckung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Abschnitt 63.

Die Mehrkosten begründen sich durch die Tatsache, dass entgegen dem ursprünglichen Planungsansatz zusätzlich die beiden kleinen Stichwege kanalisiert, ausgebaut und somit auch beitragsmässig erfasst werden.

 

Im Zusammenhang mit dem B-Plan wird der jetzt geplante Straßenausbau als 1. Bauabschnitt bezeichnet. Der 2. Bauabschnitt wird erst mit Abschluss des B-Planverfahren und mit dessen Realisierung gebaut, gegebenenfalls über ein E-Vertrag.

Das Bauende des 1. Bauabschnittes wird mit einem fachgerechten Abschluss versehen, sodass ein Anschluss des 2. Bauabschnittes höhentechnisch ohne Probleme durchgeführt werden kann.

 

Sollten Änderungswünsche des Ausschusses nicht vorgetragen werden, können auf der Grundlage der vorgestellten Planung nun die weiterführenden Arbeiten ausgeführt werden.

Der Baubeginn ist für Herbst 2006 vorgesehen, weitere Informationen über das Bauvorhaben erhalten die Anlieger in einem separatem Schreiben.

 

Anlage: Entwurfsplan

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.635.966.0.1

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

185.000

EUR

162.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

x

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift