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Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss beschließt die Restkanalisierung der Ortslage „Braunsberg“ auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Projektdaten und Pläne. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen. Der zusätzliche Mittelbedarf in 2006 in Höhe von 42.000,- € wird zur Kenntnis genommen. Sachverhalt: Das aktuelle Abwasserbeseitigungskonzept sieht die Restkanalisation der Ortslage „Braunsberg“ für das Jahr 2005 vor. Im Straßenausbauprogramm ist zeitgleich der entsprechende Straßenausbau vorgesehen. Auf Grund der schwierigen Leitungsrechtsverhandlungen kommt die Maßnahme erst jetzt zur Ausführung. Die ersten Planungen des Gesamtobjektes wurden in 2005 an das Ingenieurbüro Osterhammel aus Nümbrecht vergeben. Die Bürgerinformation zum Kanal- und Straßenbau erfolgte am 26.1.2006. Hier wurden die betroffenen Eigentümer über die vorgesehenen Maßnahmen umfassend informiert. Der Ausbaubeschluss zum Straßenbau ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 20.02.2006 geplant (RAT/0605/2006). Die Verhandlungen zum kostengünstigen Anschluss der geplanten Abwasseranlagen an das bestehende Netz haben mehr Zeit als erwartet in Anspruch genommen. Die zunächst geplante Trasse in Richtung des im Tal verlaufenden Hauptsammlers musste in den Verhandlungen mit dem dort betroffenen Eigentümer verworfen werden. Es konnte allerdings erreicht werden, dass der Eigentümer letztendlich einer wirtschaftlicheren und für die Zukunft auch sinnvolleren Lösung zustimmt. Es wurde dahingehend Einigung erzielt, dass der Anschluss an das zentrale Netz nun durch das B-Plan-Gebiet 14 erfolgt. Die Kanaltrasse wird dabei so gewählt, dass sie in der zukünftigen Straße des B-Plan-Gebietes liegt. Durch diese Lage und auch die gewählte Tiefenlage ist sichergestellt, dass künftige Bauvorhaben im B-Plan-Gebiet im Freigefälle anschließen können. Aus der notwendigen Umplanung mit der Verlegung durch das B-Plan-Gebiet entstehen für diese Maßnahme zunächst Mehrkosten in Höhe von 42.000,- € gegenüber der bisherigen Planung, die in 2006 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Die im Zusammenhang mit der Realisierung des B-Planes künftig vorgesehene Maßnahme „Schließung Ringstraße“ mit Kosten in Höhe von 191.000,-€ entfällt hierdurch jedoch komplett. Die gewählte Variante hat somit insgesamt eine erhebliche Kostenreduzierung zur Folge. Die Deckung der in 2006 zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 42.000,-€ erfolgt über die gegenseitige Deckungsfähigkeit durch entsprechende Minderausgaben bei der Maßnahme „Kovelsberg“. Die Maßnahme wird sich wegen des nicht realisierbaren Grunderwerbs für den Straßenbau weiter verzögern, und in 2006 voraussichtlich nicht mehr zur Ausführung kommen. Im Entwurf für das neue ABK ist bereits eine Verschiebung in 2007 vorgesehen. Eine Zustimmung gemäß § 13 der Betriebssatzung ist wegen Nichterreichen der dort festgelegten Grenzen nicht erforderlich. Die technischen Einzelheiten sind dem nachfolgenden Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zu entnehmen. In der Anlage ist lediglich ein Übersichtslageplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung der kompletten Planunterlagen auf CD zur weiteren Verwendung. Weitere Erläuterungen sind in der Sitzung möglich. ERLÄUTERUNGSBERICHT
1. Veranlassung und Aufgabenstellung Im Rahmen der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist die ordnungsgemäße Entwässerung der innerhalb der Ortslage Braunsberg abwassertechnisch bisher nicht erschlossenen Grundstücke zu gewährleisten. In der Vorplanungsphase wurde durch Wirtschaftlichkeitsberechnungen eine Vorzugsvariante ermittelt, die bei den weiteren Planungen dann zu konkretisieren war. 2 Örtliche Verhältnisse 2.1 Beschreibung des Entwässerungsgebietes Die Ortslage Braunsberg liegt im nordwestlichen Teil des Stadtgebietes von Wermelskirchen, direkt am südlichen Rand des Hauptortes. Der Stadtteil Braunsberg liegt an der Bundesstraße 51, nördlich des Stadtteils Herrlinghausen. Abgegrenzt wird das Planungsgebiet im Norden durch die Ortslage Wermelskirchen, im Osten durch die Ortslagen Eckringhausen und Hoffnung, im Süden durch die Ortslagen Herrlinghausen und Tente sowie im Westen durch die Ortslage Bähringhausen und die Autobahn A1. Als überörtliche Anbindung in Richtung Wermelskirchen und Bergisch-Gladbach dient die Bundesstraße 51, die Landstraße 157 und die Autobahn 1. 2.2 Bevölkerungsverhältnisse Mit dem Bau der geplanten Schmutzwasserkanalisation werden insgesamt rd. 13 bebaute Parzellen abwassertechnisch erschlossen. Die Auswertung aus dem Einwohnerbestand der Stadt Wermelskirchen vom 01.07.2003 weist 60 Einwohner aus: Die Prognose geht von einer Entwicklung mit einer Einwohnersteigerung von insgesamt 20 % aus. Die Einwohner sind je Hausnummer, Straße und Bezirk in einer Liste ausgewiesen. 2.3 Gewerbe- und Industriebetriebe, bedeutende Direkt-
oder Indirekteinleiter Gewerbe und Industriebtriebe sowie bedeutende Indirekteinleiter sind im Planungsgebiet nicht bekannt. 2.4 Vorfluterverhältnisse Als Vorfluter für die klärpflichtigen Abwässer dient der nördlich und südlich des Planungsgebietes verlaufende Mischwassersammler. 3 Ergebnis der Planung 3.1 Gewählte Lösung Regenwasserableitung Der geplante Mischwasserkanal DN 300
ist für den späteren Anschluss der Straßenentwässerung ausgelegt worden. Die
Grundstücke selbst werden im Trennverfahren entwässert. Für die
Privatgrundstücke ist satzungsgemäß nur die Übernahme des häuslichen
Schmutzwassers vorgesehen. Die Entsorgung des auf den Grundstücken anfallenden
Niederschlagswassers ist wie bisher auf den Grundstücken sicherzustellen, und
liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Grundstückseigentümers. Schmutzwasserableitung Die Sammlung des häuslichen Schmutzwassers erfolgt mittels Freispiegelkanälen. Ausgenommen hiervon ist möglicherweise das Einzelgrundstück im zweiten Stichweg. Hier wäre eine Freispiegellösung nur mit sehr großen Kanaltiefen zu gewährleisten. Dies hätte aufgrund der Untergrundverhältnisse (Fels) erhebliche Kostenfolgen. Im Einzelgespräch mit dem Eigentümer soll noch geklärt werden, ob hier nicht eine Drucklösung realisiert werden kann. Angepasst an die topographischen Verhältnisse soll der geplante Mischwasserkanal DN 300 aus Steinzeug innerhalb der Verkehrsflächen zum Geländetiefpunkt im nordöstlichen Teil des Plangebietes geführt werden. Von hier aus führt der Mischwasserkanal in südöstliche Richtung, und verläuft dann an den Flurstücksgrenzen der Flurstücke 194 und 118 entlang zum Anschluss an den dort vorhandenen Mischwassersammler. Folgende Hauptmassen beinhaltet die Vorzugsvariante: Öffentlicher Feigefällekanal DN 300, Stz, 305m Öffentliche Fertigteilschächte DN 1000, B, 11 Stück Private Hausanschlüsse 13 Stück, DN 150, Stz, 70 m (Hinweis: Die genannten Längen beziehen sich auf die komplette Freispiegellösung! Je nach Verhandlungsergebnis wird sich die Länge des Freigefällekanals entsprechend verringern, und eine Druckleitung hinzukommen) 3.2 Darstellung einzelner Varianten Im Rahmen der Vorplanung wurde für das Planungsgebiet eine Kostenvergleichsrechnung erstellt. Es wurden fünf verschiedene Varianten auf ihre Gesamtwirtschaftlichkeit überprüft. Im Ergebnis ist das hier geplante qualifizierte Trennsystem (Schmutzwasser + Oberflächenwasser der Straße) und die Entwässerung im Freigefällesystem auf Dauer die gesamtwirtschaftlichste Lösung. 3.3 Kostenplanung Für die gewählte Lösung ergeben sich in offener Bauweise gemäß Berechnung Baukosten in Höhe von insgesamt brutto ca. 242.000 €. Die Kosten für Ingenieurleistungen, das erforderliche Baugrundgutachten sowie Vermessungskosten sind hierbei schon berücksichtigt. 4. Zusammenfassung Die wesentlichen Aspekte dieser Planung werden nochmals zusammengestellt:
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