Vorlage - RAT/0619/2006  

 
 
Betreff: Kanalisation der Ortslage Braunsberg
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
22.02.2006 
5. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss beschließt die Restkanalisierung der Ortslage „Braunsberg“ auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Projektdaten und Pläne. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen.

Der zusätzliche Mittelbedarf in 2006 in Höhe von 42.000,- € wird zur Kenntnis genommen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Das aktuelle Abwasserbeseitigungskonzept sieht die Restkanalisation der Ortslage „Braunsberg“ für das Jahr 2005 vor. Im Straßenausbauprogramm ist zeitgleich der entsprechende Straßenausbau vorgesehen. Auf Grund der schwierigen Leitungsrechtsverhandlungen kommt die Maßnahme erst jetzt zur Ausführung.

 

Die ersten Planungen des Gesamtobjektes wurden in 2005 an das Ingenieurbüro Osterhammel aus Nümbrecht vergeben. Die Bürgerinformation zum Kanal- und Straßenbau erfolgte am 26.1.2006. Hier wurden die betroffenen Eigentümer über die vorgesehenen Maßnahmen umfassend informiert. Der Ausbaubeschluss zum Straßenbau ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 20.02.2006 geplant (RAT/0605/2006).

 

Die Verhandlungen zum kostengünstigen Anschluss der geplanten Abwasseranlagen an das bestehende Netz haben mehr Zeit als erwartet in Anspruch genommen. Die zunächst geplante Trasse in Richtung des im Tal verlaufenden Hauptsammlers musste in den Verhandlungen mit dem dort betroffenen Eigentümer verworfen werden. Es konnte allerdings erreicht werden, dass der Eigentümer letztendlich einer wirtschaftlicheren und für die Zukunft auch sinnvolleren Lösung zustimmt. Es wurde dahingehend Einigung erzielt, dass der Anschluss an das zentrale Netz nun durch das B-Plan-Gebiet 14 erfolgt. Die Kanaltrasse wird dabei so gewählt, dass sie in der zukünftigen Straße des B-Plan-Gebietes liegt.  Durch diese Lage und auch die gewählte Tiefenlage ist sichergestellt, dass künftige Bauvorhaben im B-Plan-Gebiet im Freigefälle anschließen können.

 

Aus der notwendigen Umplanung mit der Verlegung durch das B-Plan-Gebiet entstehen für diese Maßnahme zunächst Mehrkosten in Höhe von 42.000,- € gegenüber der bisherigen Planung, die in 2006 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Die im Zusammenhang mit der Realisierung des B-Planes künftig vorgesehene Maßnahme „Schließung Ringstraße“ mit Kosten in Höhe von 191.000,-€  entfällt hierdurch jedoch komplett. Die gewählte Variante hat somit insgesamt eine erhebliche Kostenreduzierung zur Folge.

 

Die Deckung der in 2006 zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 42.000,-€  erfolgt über die gegenseitige Deckungsfähigkeit durch entsprechende Minderausgaben bei der Maßnahme „Kovelsberg“. Die Maßnahme wird sich wegen des nicht realisierbaren Grunderwerbs für den Straßenbau weiter verzögern, und in 2006 voraussichtlich nicht mehr zur Ausführung kommen. Im Entwurf für das neue ABK ist bereits eine Verschiebung in 2007 vorgesehen. Eine Zustimmung gemäß § 13 der Betriebssatzung ist wegen Nichterreichen der dort festgelegten Grenzen nicht erforderlich.

 

Die technischen Einzelheiten sind dem nachfolgenden Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zu entnehmen.

 

In der Anlage ist lediglich ein Übersichtslageplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung der kompletten Planunterlagen auf CD zur weiteren Verwendung. Weitere Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.

 

 

ERLÄUTERUNGSBERICHT  

 

1. Veranlassung und Aufgabenstellung

 

Im Rahmen der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist die ordnungsgemäße Entwässerung der innerhalb der Ortslage Braunsberg abwassertechnisch bisher nicht erschlossenen Grundstücke zu gewährleisten. In der Vorplanungsphase wurde durch Wirtschaftlichkeitsberechnungen eine Vorzugsvariante ermittelt, die bei den weiteren Planungen dann zu konkretisieren war.

2 Örtliche Verhältnisse

 

2.1 Beschreibung des Entwässerungsgebietes

 

Die Ortslage Braunsberg liegt im nordwestlichen Teil des Stadtgebietes von Wermelskirchen,

direkt am südlichen Rand des Hauptortes.

Der Stadtteil Braunsberg liegt an der Bundesstraße 51, nördlich des Stadtteils Herrlinghausen.

Abgegrenzt wird das Planungsgebiet im Norden durch die Ortslage Wermelskirchen, im Osten durch die Ortslagen Eckringhausen und Hoffnung, im Süden durch die Ortslagen Herrlinghausen und Tente sowie im Westen durch die Ortslage Bähringhausen und die Autobahn A1.

Als überörtliche Anbindung in Richtung Wermelskirchen und Bergisch-Gladbach dient die Bundesstraße 51, die Landstraße 157 und die Autobahn 1.

 

2.2 Bevölkerungsverhältnisse

 

Mit dem Bau der geplanten Schmutzwasserkanalisation werden insgesamt rd. 13 bebaute Parzellen abwassertechnisch erschlossen.

Die Auswertung aus dem Einwohnerbestand der Stadt Wermelskirchen vom 01.07.2003 weist 60 Einwohner aus: Die Prognose geht von einer Entwicklung mit einer Einwohnersteigerung von insgesamt 20 % aus.

Die Einwohner sind je Hausnummer, Straße und Bezirk in einer Liste ausgewiesen.

 

2.3 Gewerbe- und Industriebetriebe, bedeutende Direkt- oder Indirekteinleiter

 

Gewerbe und Industriebtriebe sowie bedeutende Indirekteinleiter sind im Planungsgebiet nicht bekannt.

 

2.4 Vorfluterverhältnisse

 

Als Vorfluter für die klärpflichtigen Abwässer dient der nördlich und südlich des Planungsgebietes verlaufende Mischwassersammler.

 

3 Ergebnis der Planung

 

3.1 Gewählte Lösung

 

Regenwasserableitung

 

Der geplante Mischwasserkanal DN 300 ist für den späteren Anschluss der Straßenentwässerung ausgelegt worden. Die Grundstücke selbst werden im Trennverfahren entwässert. Für die Privatgrundstücke ist satzungsgemäß nur die Übernahme des häuslichen Schmutzwassers vorgesehen. Die Entsorgung des auf den Grundstücken anfallenden Niederschlagswassers ist wie bisher auf den Grundstücken sicherzustellen, und liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Grundstückseigentümers.

 

Schmutzwasserableitung

 

Die Sammlung des häuslichen Schmutzwassers erfolgt mittels Freispiegelkanälen. Ausgenommen hiervon ist möglicherweise das Einzelgrundstück im zweiten Stichweg. Hier wäre eine Freispiegellösung nur mit sehr großen Kanaltiefen zu gewährleisten. Dies hätte aufgrund der Untergrundverhältnisse (Fels) erhebliche Kostenfolgen. Im Einzelgespräch mit dem Eigentümer soll noch geklärt werden, ob hier nicht eine Drucklösung realisiert werden kann.

Angepasst an die topographischen Verhältnisse soll der geplante Mischwasserkanal DN 300

aus Steinzeug innerhalb der Verkehrsflächen zum Geländetiefpunkt im nordöstlichen Teil des Plangebietes geführt werden. Von hier aus führt der Mischwasserkanal in südöstliche Richtung, und verläuft dann an den Flurstücksgrenzen der Flurstücke 194 und 118 entlang zum Anschluss an den dort vorhandenen Mischwassersammler.

 

Folgende Hauptmassen beinhaltet die Vorzugsvariante:

 

Öffentlicher Feigefällekanal DN 300, Stz, 305m

Öffentliche Fertigteilschächte DN 1000, B, 11 Stück

Private Hausanschlüsse 13 Stück, DN 150, Stz, 70 m

(Hinweis: Die genannten Längen beziehen sich auf die komplette Freispiegellösung! Je nach Verhandlungsergebnis wird sich die Länge des Freigefällekanals entsprechend verringern, und eine Druckleitung hinzukommen)

 

3.2 Darstellung einzelner Varianten

 

Im Rahmen der Vorplanung wurde für das Planungsgebiet eine Kostenvergleichsrechnung erstellt. Es wurden fünf verschiedene Varianten auf ihre Gesamtwirtschaftlichkeit überprüft. Im Ergebnis ist das hier geplante qualifizierte Trennsystem (Schmutzwasser + Oberflächenwasser der Straße) und die Entwässerung im Freigefällesystem auf Dauer die gesamtwirtschaftlichste Lösung.

 

3.3 Kostenplanung

 

Für die gewählte Lösung ergeben sich in offener Bauweise gemäß Berechnung Baukosten in Höhe von insgesamt

 

brutto ca. 242.000 €.

 

Die Kosten für Ingenieurleistungen, das erforderliche Baugrundgutachten sowie Vermessungskosten sind hierbei schon berücksichtigt.

 

4. Zusammenfassung

 

Die wesentlichen Aspekte dieser Planung werden nochmals zusammengestellt:

 

  • Die Maßnahme dient der Sammlung und Ableitung des Schmutzwassers der abwassertechnisch noch nicht erschlossenen Grundstücke der Ortschaft Wermelskirchen-Braunsberg (Restkanalisation).
  • Das Planungsbüro empfiehlt die Umsetzung eines qualifizierten Trennsystems mittels Freigefällekanal. Das Niederschlagswasser der öffentlichen Straße soll hierin mit abgeleitet werden. Die privaten Grundstücke werden ausschließlich mit Schmutzwasser angeschlossen.
  • Die Brutto-Gesamtinvestitionskosten betragen rd. 242.000 €

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

I 53121003

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

242.000,-

EUR

200.000,-

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

Siehe Sachverhalt!

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift