Vorlage - RAT/0635/2006  

 
 
Betreff: Erstellung der Kreisverkehrsanlage Gewerbegebiet Ostringhausen
hier: Ausbaubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
20.03.2006 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Planung der Kreisverkehrsanlage zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister, die Verhandlung mit dem Erschließungsträger, hier West GKA, aufzunehmen und einen Kreisverkehrsplatz zur Anbindung des Gewerbegebietes Ostringhausen zu erstellen.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 16.12.2002 hat der Rat der Stadt Wermelskirchen den Bebauungsplan Nr. 48 „Ostringhausen“ beschlossen.

Die Umsetzung des Bebauungsplanes erfolgt über den Erschließungsträger WestGkA, Düsseldorf. Inhalt des Erschließungsvertrages ist die bauliche Umsetzung der neuen Gewerbestraße, die Vermarktung der Gewerbegrundstücke sowie die Erstellung der „Äußeren Erschließung“. Die „Äußere Erschließung“ beinhaltet die verkehrstechnische Anbindung der neuen Gewerbestraße (neuer Straßenname: Bandwirkerstraße) an die Burger Straße (L 157). Der Erschließungsvertrag wurde im Rat der Stadt Wermelskirchen im Jahre 2003 vorgestellt und beschlossen.

 

Seit 2003 fanden die ersten Berechnungen und Planungen für den genannten Kreuzungspunkt statt. Gleichzeitig fanden die ersten Abstimmungsgespräche mit dem Straßenbaulastträger der L 157, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Gummersbach, statt. Nach Inbetriebnahme des 3. Bauabschnittes der B 51n im Jahre 2004, sowie einer Verkehrszählung aus 2005 ergaben sich neue Planungsgrundlagen. Folglich hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW Gummersbach der Ausbauplanung einer Kreisverkehrsanlage zugestimmt.

Nach Zustimmung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr kann in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb die notwendige Verwaltungsvereinbarung zum Ausbau des Kreuzungspunktes durchgeführt werden.

Bauherr des Kreisverkehrs ist gemäß Erschließungsvertrag die WestGkA, Düsseldorf. Die Planung sowie die Bauausführung erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Wermelskirchen.

 

Die Kreisverkehrsanlage ist ein „Kompaktkreisverkehr“ (Regelwerksbezeichnung) mit einem Außendurchmesser von 35m. Die zuführenden - und abführenden Fahrspuren sind jeweils einspurig und mittels Trenninseln geplant.

Der genannte Kreuzungsbereich ist seit einigen Jahren von der Kreispolizeibehörde als Unfallshäufungspunkt beziffert. Aus diesem Grund fand im Januar 2006 ein weiteres Abstimmungsgespräch unter anderem mit dem Landesbetrieb Straßenbau, der Straßenverkehrsbehörde und der Kreispolizei statt. Der Ausbau bzw. Umbau des Kreuzungspunktes wird von allen Gremien begrüßt und sollte schnellstens ausgeführt werden.

Entlang der L 157 (Burger Straße) wird im neu ausgebauten Kreuzungsbereich für die sichere Führung der Fußgänger und Radfahrer ein kombinierter Geh- und Radweg angelegt.

 

Die Umbaukosten für den Kreisverkehrsplatz betragen nach einer ersten Kostenschätzung ca. 300.000 €. Die Kosten für die Äußere Erschließung trägt gemäß Erschließungsvertrag der Erschließungsträger WestGkA.

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift