Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Mietvertrag mit der Stadt Wermelskirchen, vertreten durch den Bürgermeister und dem Verein Rollrausch im § 4 – Betriebskosten, den Satz einzufügen Der Verein erhält jährlich zu den Betriebskosten einen
Zuschuss in Höhe von 350,- €. Sachverhalt: Zwischen der Stadt Wermelskirchen – vertreten durch den Bürgermeister – und dem Verein Rollrausch, besteht ein Mietvertrag über das Gebäude „Bahnhofstrasse 6a“ (ehemalige Güterabfertigungshalle der Deutschen Bundesbahn) zur Nutzung des Rollsports. Dieser Vertrag wurde am 18.02.2003 geschlossen. Der Verein hat im Jahr 2004 einen Zuschuss zu den Betriebskosten von insgesamt 901,97 Euro erhalten. Darin enthalten 60,00 € monatlich für Betriebskosten, sowie eine Sportversicherung in Höhe von 181,97 €. Im Jahr 2005 wurde dem Verein Rollrausch erneut ein Zuschuss aufgrund der Prüfung der Betriebskostenbelege von insgesamt 1.380,00 € gewährt. Im Jahr 2006 hat der Verein eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben vorgelegt, wo sich ein Defizit von 350,00 € pro Jahr ergab. Da seit Betriebsbeginn jetzt in drei Jahren festzustellen ist, dass der Verein Rollrausch, der sich nur durch ehrenamtliche Kräfte und durch Mitgliederbeiträge finanziert, die Betriebskosten nicht aufbringen kann, wird der Mietvertrag vom 18.02.2003 im § 4 – Nebenkosten/Betriebskosten ergänzt um den Satz Der Verein erhält jährlich einen Zuschuss zu den
Betriebskosten von 350,00 €. Die Haushaltsmittel stehen für das Jahr 2006 in der HHSt. 1.451.765.0.6 zur Verfügung. Anlage Mietvertrag zwischen dem Verein Rollrausch und der Stadt
Wermelskirchen
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