Vorlage - RAT/0666/2006  

 
 
Betreff: Aufstellung von 22 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch

A) Beschluss zu den Empfehlungen des Arbeitskreises Stadtentwicklung
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
15.05.2006 
13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_Außenbereichssatzungen_überarbeitet  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, die Änderungen der Satzungsabgrenzungen nach den Empfehlungen des Arbeitskreises Stadtentwicklung und gemäß der Darstellung der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtspläne als neue Satzungsabgrenzung in die jeweiligen Verfahren aufzunehmen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung wurde am 20.03.2006 die Sitzungsvorlage (Drucksache-Nr.  Rat/0622/2006) mit dem Thema „Aufstellung von 22 Außenbereichssatzungen“ zur Abwägung und zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

Der Ausschuss hat diese Sitzungsvorlage zur weiteren Beratung in den Arbeitskreis Stadtentwicklung am 24.03.2006 und zur Beschlussfassung in die Sitzung des Rates am 27.03.2006 verwiesen.

 

Nach der Beratung im Arbeitskreis Stadtentwicklung war deutlich, dass die Vorlage in der vorgelegten Form nicht im Rat beschlossen werden kann, ohne vorher erneut den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr damit zu befassen.

Insofern wurde die Sitzungsvorlage seitens der Verwaltung im Rat am 27.03.2006 zurückgezogen.

 

Im Arbeitskreis Stadtentwicklung wurde intensiv über die Grundsätze zur Erstellung einer Außenbereichssatzung diskutiert.

 

Im Ergebnis hat der AK verschiedene Änderungen der Satzungsabgrenzungen mehrheitlich beschlossen und empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr, diese Satzungsergänzungen aufzunehmen und entsprechend zu beschließen.

 

Ein allgemeiner Beschluss bezog sich auf die Linienführung der Abgrenzung der Satzungsbereiche. Der Arbeitskreis beschloss mehrheitlich, dass die nach außen abgrenzende Linienführung der Satzungsabgrenzung generell mit einem Mindestabstand von 3,00 m parallel zu den vorh. Gebäuden in den Planzeichnungen darzustellen ist. Dies gilt aber nur für die Linien, die in den bisherigen Planzeichnungen mit geringerem Abstand dargestellt sind. Weiterreichende Abgrenzungen bleiben unverändert.

Gleichzeitig soll da, wo es möglich ist, eine Parallelität der Linie zu den Grundstücksgrenzen erreicht werden, aber auch nur dann, wenn dadurch keine Erweiterung der Satzung resultiert.

 

Die Änderungen der Satzungsabgrenzung sind in den dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Plandarstellungen zu dem jeweiligen Satzungsbereich zu entnehmen.

 

Die jeweiligen Änderungsbereiche sind mit einem Pfeil gekennzeichnet.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, die Änderungen der Satzungsabgrenzungen nach den Empfehlungen des Arbeitskreises Stadtentwicklung und gemäß der Darstellung der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtspläne als neue Satzungsabgrenzung in die jeweiligen Verfahren aufzunehmen.

 

 

 

Die ursprüngliche Sitzungsvorlage muss je nach Beratung überarbeitet werden, bevor sie erneut im Rat der Stadt zur Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen zu den jeweiligen Satzungsbereichen eingebracht wird.

Die Änderungen führen insgesamt dazu, dass die Satzungen erneut öffentlich ausgelegt werden müssen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Übersichtspläne zu den Abgrenzungen der 22 Außenbereichssatzungen mit den im Arbeitskreis Stadtentwicklung empfohlenen Änderungen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Außenbereichssatzungen_überarbeitet (1013 KB)