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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Entwurfsplanung auf Grundlage des Vorentwurfs zu erstellen. Sachverhalt: In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 20.03.2006 wurden die Vorentwürfe zum Projekt „Bügeleisen / Telegrafenstraße / Kreuzungsbereich Loches-Platz / Eich“ vorgestellt und ausführlich diskutiert. Die Verwaltung wurde vom Ausschuss beauftragt, auf Grundlage der vorgestellten Vorentwürfe eine erste Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Die Informationsveranstaltung fand am 04.04.2006 um 20:00 Uhr im Ratssaal des Bürgerzentrums statt. Anwesend waren ca. 120 Bürgerinnen und Bürger. Ergebnis der Bürgerinformationsveranstaltung Das Protokoll zur Bürgerinformationsveranstaltung ist als Anlage 1 beigefügt. Ergänzend zum Protokoll nimmt die Verwaltung nachfolgend zu einzelnen in der Bürgerinformation angesprochenen Themenbereichen Stellung: 1. Öffentliche Stellplätze a) Eich zwischen Jörgensgasse und Durchstich Eich Der Anregung eines ansässigen Geschäftstreibenden, öffentliche Stellplätze an der Eich (zwischen Jörgensgasse und Durchstich Eich) einzuplanen, kann nicht gefolgt werden. Aus verkehrstechnischen Gründen kann auf die Linksabbiegespur auf der Eich nicht verzichtet werden. Dies wäre jedoch die einzige Möglichkeit, Flächen für öffentliche Stellplätze (Längsparken) zu schaffen. b) Schrägparken statt Blockparken Der Entwurfs der Planungsgruppe MWM sieht in zwei Bereichen Blockparken vor: zum einen vor dem Ringkaufhaus, zum andern vor der Stadtsparkasse (Hauptstelle). In der Bürgerversammlung wurde angeregt, in diesen Bereichen eine höhere Stellplatzzahl durch Schräganordnung vorzusehen. b1) Bereich Ringkaufhaus: Im Bereich des Ringkaufhauses wurden daraufhin drei Varianten untersucht (siehe Anlagen 2 a-c): Blockparken, Schrägparken mit und ohne Querungsmöglichkeiten. Vorgabe bei allen Varianten war die Unterbringung von zwei Behindertenstellplätzen sowie die Gliederung der Stellplätze durch Bäume.
Die Tabelle zeigt, dass das Blockparken hinsichtlich der zu schaffenden Stellplatzzahl gegenüber der Schrägaufstellung im Vorteil ist. Zudem weist das Blockparken weitere Vorteile auf: eine größere Anzahl an Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, Blickdurchlässigkeit (Gehwege / Fahrbahn) sowie Baumstandorte in regelmäßigem Abstand. Die einzige Möglichkeit, durch Schräganordnung eine höhere Zahl (19) gegenüber dem Blockparken (18) zu erzielen, wäre der Verzicht auf Querungsmöglichkeiten und zusätzlich auf die mittleren drei Bäume. Dies widerspräche jedoch klar den Zielen des vom Rat der Stadt beschlossenen Gestaltungskonzeptes, Stellplatzreihen durch Bäume zu gliedern. Die Schrägaufstellung birgt zudem einen weiteren Nachteil: die Stellplätze müssen eine (senkrecht zur Straße gemessene) Tiefe von 4,50 m aufweisen. Parkende Autos ragen zudem auf Grund der Schrägaufstellung mit der rechten vorderen Ecke weitere 40 cm in den Gehwegbereich (Überhangmaß; siehe gestrichelte Linien auf den Planzeichnungen). Insgesamt wird so potenzielle Gehwegfläche bis zu einer Tiefe von 4,90 m belegt. Das Blockparken benötigt dagegen lediglich eine Tiefe von 4,50 m (zwei Stellplatzbreiten à 2,25 m). Der verbleibende nutzbare Gehweg ist daher 40 cm breiter als beim Schrägparken. Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, an dem Blockparken im Bereich des Ringkaufhauses festzuhalten. b2) Bereich Stadtsparkasse: Im Bereich der Stadtsparkasse wurden zwei Varianten untersucht: Blockparken sowie Schrägparken ohne Querungsmöglichkeit für Fußgänger. Vorgaben in beiden Fällen: Vorsehen eines Behindertenstellplatzes und Gliederung der Stellplatzfläche durch Bäume.
Durch Verzicht auf Querungsmöglichkeiten und einen Baumstandort könnte durch bei Schrägaufstellung (8) ein Stellplatz mehr geschaffen werden als beim Blockparken (7). Aber auch in diesem Fall zeigen sich die Nachteile der Schrägaufstellung: Durch das weitere Hereinrücken in den Gehwegbereich in Zusammenhang mit der Außentreppe der Sparkasse (Haupteingang) kann hier höchstens noch ein schmales Gehband vorgesehen werden. Beim Blockparken ist das Vorsehen eines Gehbandes dagegen möglich. Zudem ist die Eingangssituation der Sparkasse durch die vorgelagerte Querungsmöglichkeit beim Blockparken auch von der Straße und dem gegenüberliegenden Gehweg erkennbar. Da dem geringen Stellplatzzugewinn städtebauliche Defizite (kein oder nur schmales Gehband, keine Querungsmöglichkeit, weniger Grün, beengte Situation Haupteingang Sparkasse) gegenüberstehen, schlägt die Verwaltung vor, auch in diesem Bereich am Blockparken festzuhalten. c) Anwohnerparken Seitens eines Anliegers wurde in der Bürgerinfoveranstaltung nachgefragt, ob die Möglichkeit zur Einrichtung von Anwohnerparkplätzen bestünde. Dies wäre zwar grundsätzlich möglich, ist aber nicht empfehlenswert, da diese Stellplätze dann tagsüber dem Geschäftsverkehr nicht mehr zur Verfügung ständen. Um die zur Verfügung stehenden Flächen für den ruhenden Verkehr optimal auszunutzen, sollten die Stellplätze während der Geschäftszeiten der Allgemeinheit zur Verfügung stehen (mit zeitlicher Beschränkung). In den Abend- und Nachtstunden besteht dagegen kein Parkdruck, sodass in dieser Zeit die zeitliche Befristung voraussichtlich aufgehoben werden könnte und die Stellplätze so von Anwohnern genutzt werden können. Eine spezielle Ausweisung als Anwohnerparkplatz für diese Zeiten wird jedoch nicht als nötig erachtet. d) Dauerparkplätze Innerhalb des Umbaubereichs existieren keine Flächen, die sinnvoll als Dauerparkplatz zur Verfügung gestellt werden könnten. Unmittelbar angrenzend an den Umbaubereich stehen zurzeit jedoch entsprechende Stellplätze zur Verfügung (Unterer Loches-Platz; kostenfrei). Zudem besteht die Möglichkeit, während der Geschäftszeiten in der Tiefgarage des Bürgerzentrums zu parken (kostenpflichtig; zurzeit 1,5 € für 1 Tag). Das Thema Dauerparkplätze kann im Rahmen der jeweiligen Straßenumbaumaßnahmen nicht hinreichend behandelt werden. Dazu ist eine umfassende Betrachtung der gesamten Innenstadtsituation (Parkraum- und insbesondere Parkraumbewirtschaftungskonzept) notwendig. e) Stellplätze Obere Remscheider Straße Auf Grund der künftigen Ausgestaltung des Kreuzungsbereiches Bügeleisen und den daraus resultierenden fahrdynamischen Notwendigkeiten müssen die vorhandenen Stellplätze auf der Oberen Remscheider Straße zwischen Taubengasse und Bügeleisen (bergauf) künftig entfallen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite (künftig bergab) besteht jedoch die Möglichkeit drei Stellplätze vorzusehen. Dies soll bei der weiteren Planung Berücksichtigung finden. 2. Benachteiligung einzelner Bereiche In der Bürgerinformationsveranstaltung wurde vereinzelt der Vorwurf laut, dass die Bereiche der Eich (zwischen Jörgensgasse und Durchstich Eich) und der Telegrafenstraße (zwischen Brückenweg und Bügeleisen) durch die Planung benachteiligt würden. a) Eich (zwischen Jörgensgasse und Durchstich Eich) Es wurde kritisiert, dass in dem betreffenden Bereich weder zusätzliche Flächen für die Gehwege noch öffentliche Stellplätze geschaffen werden sollen. Durch die Notwendigkeit einer Linkabbiegespur auf der Eich ist es in der Tat nicht möglich, die Gehwege wesentlich zu verbreitern oder öffentliche Stellplätze im Straßenraum vorzusehen (siehe hierzu auch Punkt 1a). Insofern wird sich die Umgestaltung dieses Bereichs im Wesentlichen auf den „Austausch“ der Oberflächenmaterialien (entspr. Gestaltungskonzept) konzentrieren. Aber auch hierdurch wird der Bereich bereits qualitativ erheblich aufgewertet. Ein kompletter Verzicht auf die Umgestaltung, wie von einem Anlieger angeregt, ist aus städtebaulicher Sicht nicht ratsam. Durch ihn wäre dieser Bereich wirklich als benachteiligt anzusehen, da er optisch von der restlichen Innenstadt abgeschnitten wäre. b) Telegrafenstraße (zwischen Brückenweg und Bügeleisen) Die vermeintliche Benachteiligung dieses Bereiches wurde von Anliegern in zweierlei Hinsicht begründet: zum einen wurde das zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen angesprochen, dass sich aus dem künftigen Zweirichtungsverkehr zwischen Brückenweg und Bügeleisen ergibt, zum andern wurde kritisiert, dass keine gestalterischen Maßnahmen in diesem Bereich vorgesehen seien. Zur Verkehrsführung ist anzumerken, dass diese auf dem Ratsbeschluss zum Verkehrskonzept Innenstadt aus dem Jahr 2003 basiert und entsprechend als Vorgabe für die Entwurfsplanung diente. Die geplante Verkehrsführung wird aus fachlicher Sicht auch weiterhin für sinnvoll und notwendig angesehen. Hinsichtlich der Kfz-Frequentierung ist zu berücksichtigen, dass das Verkehrsaufkommen in der Innenstadt seit der Fertigstellung der Entlastungsstraße B 51n bereits erheblich zurückgegangen ist. Insbesondere der Lkw-Verkehr hat in diesem Bereich drastisch abgenommen. Diese Tendenz wird sich in den kommenden Jahren durch die schrittweise Umsetzung der Innenstadtmaßnahmen noch verstärken. Hinsichtlich der gestalterischen Ausgestaltung befindet sich der angesprochene Teil der Telegrafenstraße im Übergangsbereich zwischen zwei Qualitätsstandards: das Innenstadtdreieck zählt zur Zone mit hochwertiger Gestaltung (Gehwege in Natursteinmaterial), das Bügeleisen zur Zone mit leicht abgestuften Gestaltungsmerkmalen (Gehwege in Betonsteinmaterial analog zu Brückenweg und Schwanen). Trotz der geplanten neuen Verkehrsführung können auch in diesem Abschnitt der Telegrafenstraße teilweise Gehwegverbreiterungen erzielt werden. Durch den neuen Gehwegbelag sowie die geplanten Gestaltungsmaßnahmen (u.a. durch Erhalt und Neuanpflanzung von Bäumen) kann auch hier eine qualitative Aufwertung erzielt werden. 3. Außengastronomie Zum Thema „Außengastronomie“ gab es in der Bürgerversammlung zwei Wortmeldungen. Zum einen erkundigte sich der Betreiber des Eiscafés Cordella nach möglichen Flächen für eine Außengastronomie, zum andern wurde seitens Herrn Robert Weber die Sinnhaftigkeit von Außengastronomien auf Grund der vorherrschenden Wetterlage im Bergischen Land grundsätzlich in Frage gestellt. a) Außengastronomie Eiscafé Cordella Im Bereich des Eiscafés war es wegen verschiedener Gegebenheiten (u.a. Kreuzungsbereich Carl-Leverkus-Straße einschließlich Hauptfußgängerquerung, Bushaltestelle Rathaus) planerisch leider nicht möglich eine größere Freifläche vorzusehen. Auf Grund des breiten Gehweges dürfte jedoch grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, vor dem Ladenlokal eine Tischreihe aufzustellen. Hinsichtlich der kommerziellen Nutzung von öffentlichen Gehwegen wird in diesem Zusammenhang auch auf die Sondernutzungssatzung (Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen) hingewiesen, die sich zurzeit in der politischen Diskussion befindet. b) Schlechtwetter-Problematik Außengastronomien bilden insbesondere im Sommer ein attraktives Zusatzangebot zum „Einkaufsbummel“ und können somit dazu beitragen, den ortsansässigen Einzelhandel zu stärken. Wermelskirchen gehört mit einer durchschnittlichen Jahresniederschlagsmenge von 1310 mm zu den regenreicheren Regionen Deutschlands. Dies trifft aber beispielsweise auch auf die Stadt Wipperfürth zu (Jahresniederschlagsmenge hier zwischen 1300 und 1350 mm), in deren Zentrum sich in den letzten 20 Jahren eine gut besuchte Kneipenszene mit Außengastronomien entwickelt hat. Dass auch in Wermelskirchen ein Bedarf an Straßencafés u.ä. besteht, zeigte sich bereits in den vergangenen Jahren an einzelnen Beispielen (u.a. Rathaus-Café). Nachfragen potentieller Betreiber im Rahmen der Umbaudiskussionen verstärken diesen Eindruck. Die Verwaltung ist daher der Ansicht, dass an den bisherigen Planungen festgehalten werden sollte, zumal es sich bei den betreffenden Bereichen lediglich um Angebotsflächen für Außengastronomien handelt. Die Ausgestaltung dieser Flächen erfolgt in den gleichen Materialien wie die der übrigen Gehwegbereiche. Eine gestalterische Qualität kann somit auch ohne Bestuhlung gewährleistet werden. Abstimmungsgespräche
mit Anliegern und Eigentümern Herr Mesenholl (Planungsgruppe MWM) führt zurzeit im Auftrag der Stadt Abstimmungsgespräche mit Eigentümern und Anliegern. Da diese Gesprächstermine noch bis in den Mai hineinreichen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Fazit gezogen werden. Herr Mesenholl wird daher in der Ausschusssitzung über das Ergebnis der geführten Gespräche referieren. Weiteres
Vorgehen Es ist vorgesehen, in der Juli-Sitzung des StuV die fertige Entwurfsplanung vorzustellen und in der Ratssitzung am 19.06.2006 den Ausbaubeschluss zu fassen, sodass Anfang Juli ein entsprechender Städtebauförderantrag bei der Bezirksregierung Köln gestellt werden kann. Anlage/n: Anlage 1: Protokoll zur Bürgerinformationsveranstaltung am 04.04.2006 Anlage 2a: Bereich Ringkaufhaus – Blockparken Anlage 2b: Bereich Ringkaufhaus – Schrägparken mit Querungsmöglichkeiten Anlage 2c: Bereich Ringkaufhaus – Schrägparken ohne Querungsmöglichkeiten Anlage 3a: Bereich Stadtsparkasse – Blockparken Anlage 3b: Bereich Stadtsparkasse – Schrägparken ohne Querungsmöglichkeiten Anlage 4: empfohlene Abmessungen Block- und Schrägparken gem. EAE 85 Anlage/n:
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