Vorlage - RAT/0671/2006  

 
 
Betreff: Rückbau der Straßenschranke Heinhausstraße/Langenbusch
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Graw, Karl-Heinz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
15.05.2006 
13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt den Bürgermeister, die Straßenschranke im Bereich Heinhausstraße/Langenbusch rückzubauen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Vorhandene Beschlusslage

Der Verkehrsausschuss hat am 30.06.1992 eine flächenhafte Verkehrsberuhigung  im Bereich Beltener Straße, Ginsterbusch, Heisterbusch etc. als Verkehrsversuch beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden zwei mobile Straßenschranken im Bereich Langenbusch/ Heinhausstraße und Hülsenbusch aufgestellt. Aufgrund der erhöhten Geschwindigkeiten und der Schleichverkehre wurden die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (Schwellen, Tempo 30-Zone etc.) und die Sperren errichtet.

Die Straßenschranke an der Straße Hülsenbusch verhindert den Schleichverkehr von der Straße Wüstenhof (K3) in Richtung Innenstadt, die Straßenschranke an der Straße Langenbusch/Heinhausstraße den Schleichverkehr von der Kenkhauser Straße (K19) auf die B51 in Richtung RS-Lennep. Die Schranken werden jeweils in den Wintermonaten geöffnet, um Fahrten der Anlieger bei bestimmten Witterungen zu verbessern.

 

Mittels einer umfangreichen Fragebogenaktion (Frühjahr 1993) wurde im gesamten Wohngebiet das Meinungsbild zu den Verkehrsberuhigungsmaßnahmen abgefragt. Gemäß der Umfrage sprach sich die Mehrheit für die Beibehaltung zu allen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen aus.

 

Der Verkehrsausschuss vom 22.06.1993 hat daraufhin die Beibehaltung der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich Beltener Straße, Ginsterbusch, Heisterbusch etc. beschlossen.

 

Straßenschranke Heinhausstraße (Schranke 1)

Im Zusammenhang mit dem Bau der B51n wurde die Straße „Im Belten“ von der Straße Ginsterbusch/Beltener Straße getrennt. Aufgrund dessen ist ein Schleichverkehr von der Kenkhauser Straße (K19) über die Heinhausstraße auf die B51 in Richtung RS-Lennep nicht mehr möglich. Unter Berücksichtigung des nicht mehr vorhandenen Schleichverkehrs und der Notwendigkeit einer zweiten Zufahrt für das Wohngebiet (über die Heinhausstraße), ist  die  Straßenschranke Langenbusch/Heinhausstraße nicht mehr erforderlich.

Der Abbau der Schranke kann durch städt. Mitarbeiter erfolgen.

 

Straßenschranke Hülsenbusch (Schranke 2)

Im Bereich Hülsenbusch beabsichtigt die Verwaltung die Schranke zunächst zu belassen. Da in den Wintermonaten neben dem Anliegerverkehr auch teilweise Schleichverkehre vorhanden sind, sollte die Schranke noch einige Zeit dort bestehen bleiben. Im Zusammenhang mit der Fertigstellung der B51n sowie der Veränderung der Innenstadt verändern und verlagern sich die Verkehre in Wermelskirchen. Wenn sich die Verkehre neu geordnet haben, könnte mittels einer Versuchsphase die Öffnung der Straßenschranke außerhalb der Wintermonate getestet werden. Nach dieser Probezeit sollten dann erforderliche Verkehrszählungen durchgeführt werden. Anschließend kann dann eine neue Entscheidung im Ausschuss für Stadtentwicklung Verkehr getroffen werden.

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift