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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Straßenausbau der Ortslage „Oberwinkelhausen“ auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Entwurfspläne und beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen. Sachverhalt: Ausbaugrundlage In Ausführung des zurzeit gültigen Straßenausbauprogramms und des Abwasserbeseiti-gungskonzeptes war für 2005 der Kanal- und Straßenausbau „Oberwinkelhausen“ vorgesehen. Der Ausbaubereich Oberwinkelhausen liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB) und ist im gültigen Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesen. Planung Aufgrund umfangreicher Grunderwerbsverhandlungen und der Schwierigkeiten bei der Planung für die Versickerung des Straßenoberflächenwassers kann die Maßnahme erst in 2006 realisiert werden. Die Planung des Projektes wurde in 2003 an das Ingenieurbüro Kreißl vergeben. Am 13.01.2005 wurde die Planung den Anwohnern in einer ersten Bürgerinformation vorgestellt. Die Anregungen der Anlieger sind, (soweit möglich) in eine veränderte Planung eingearbeitet worden. Unter anderem soll ein Teilstück des Ringstraßenbereichs als Einbahnstraße erstellt werden, hier ergibt sich eine kostengünstige und dennoch verkehrstaugliche Ausbauvariante. Bei der weiteren Planung stellte sich heraus, dass aufgrund der schlechten Versickerungswerte ein hoher Flächenbedarf für Sickermulden erforderlich wird. Um das zu realisieren, wurden bereits in den Seitenbereichen der Straße Flächen zur Versickerung bzw. Ableitung des Oberflächenwassers vorgesehen. Die verbleibenden Mengen werden den Sickermulden, die außerhalb des Baugebietes in Wiesenflächen angelegt werden, zugeführt. Änderungen, die einerseits aus der Planentwicklung resultieren und andererseits aus den Grunderwerbsverhandlungen entstanden sind, wurden den Anwohnern in einer zweiten Bürgerinformation am 13.03.2006 vorgestellt. Die Anwohner haben der vorgestellten Planung zugestimmt. Alle Straßen werden in Asphalt hergestellt. Kosten Der Gesamtausgabebedarf für den Straßenausbau einschließlich der Straßenentwässerung, Beleuchtung, Ingenieurleistungen, Vermessungs- und sonstige Nebenkosten beträgt gemäß der aktuellen Kostenberechnung 620.000,00 €. Aufgrund der jetzigen Planungsphase liegt die Genauigkeit der Kosten im Schwankungsbereich von ca. 20 %. Die im Haushaltsplan/Investitionsprogramm vorgesehen Ansätze betragen insgesamt ca. 625.000,00 €. Die Anlieger werden an den Kosten für den Kanalbau entsprechend der städtischen Gebühren- und Beitragssatzung beteiligt. Für den Straßenbau werden Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erhoben. Dies bedeutet, dass 90 % der umlagefähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind. Weiterer Projektverlauf Die Kanalplanung wird im Betriebsausschuss am 14.06.06 vorgestellt. Zur weiteren Information über die zu erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes erhalten die Anlieger nach der Submission ein Informationsschreiben. Der Grunderwerb ist noch nicht komplett durchgeführt. Dieser konnte aufgrund sehr schwieriger Verhandlungen bis heute nicht zum Abschluss gebracht werden. Nach der momentanen Einschätzung des Fachamtes werden die letzten Grunderwerbsverträge (z.Zt.4 Stck) in den nächsten vier Wochen abgeschlossen. Sollten keine Einwände oder Änderungswünsche des Ausschusses vorliegen, kann auf der Grundlage der vorgestellten die weiterführende Planung und Ausschreibung in Auftrag gegeben werden. Ausschreibung und Vergabe könnte im Spätsommer erfolgen. Der Baubeginn ist für Herbst 2006 geplant. Die Bauzeit für den Kanal- und Straßenbau beträgt ca. 16 bis 20 Monate einschließlich der Erneuerung der Versorgungsleitungen. Ausbaubeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Straßenausbau der Ortslage „Oberwinkelhausen“ auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Entwurfspläne und beauftragt den Bürgermeister, auf Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen. Anlage/n: Lagepläne Blatt 1 bis 3
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