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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Straßenausbau der beiden Stichwege „Limmringhausen“ auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Entwurfspläne und beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen. Sachverhalt: Ausbaugrundlage In Ausführung des zurzeit gültigen Straßenausbauprogramms und des Abwasserbeseiti-gungskonzeptes ist für 2006/2007 der Kanal- und Straßenausbau „Limmringhausen“ vorgesehen. Der Ausbaubereich Limmringhausen liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB) und ist im gültigen Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesen. Planung Die Planung des Projektes wurde in 2005 an das Ingenieurbüro Osterhammel vergeben und begonnen. Die Straßen in Limmringhausen teilen sich auf in Straße West, Haus Nr. 16 - 65 und Straße Ost, Haus Nr. 1 – 15. Aufgrund der engen Straßenverhältnisse und der dadurch notwendigen Grunder-werbsverhandlungen und aktueller Bauvoranfragen in Teilbereichen wurden im Zuge der Entwurfsplanung bereits Vorgespräche mit einigen betroffenen Anwohnern geführt. Hieraus entwickelten sich verschiedene Ausbauvarianten, welche in der Bürgerinformation vorgestellt wurden. Die Straßenbauplanung wurde den Anliegern der beiden Straßen am 03.02.2006 vorgestellt. - Straße West Die Anlieger der Straße haben sich für die die Alternative 1 entschieden. Die Fläche für den Wendehammer liegt im Bereich einer Wiese vor dem Ende der Straße. Hier ist die Errichtung einer kostengünstigen ortsnahen Versickerung möglich. Die Sickermulde liegt hinter der Wendeanlage. - Straße Ost Die Anlieger der Straße haben sich für die die Alternative 2 entschieden. Diese Trasse liegt in Teilbereichen außerhalb der jetzigen Straßenführung, hat jedoch den Vorteil einer kostengünstigen Wendemöglichkeit. Die Straßenentwässerung erfolgt durch eine ortsnahe Versickerung durch eine Rigolenanlage mit vorgeschaltetem Absetzschacht als Vorreinigung. Alternativ zur vorgesehenen Asphaltbauweise soll ein Pflasterbelag ausgeschrieben werden. Gemäß dem Wunsch aus der Bürgerinformation soll die kostengünstigere Variante zur Ausführung kommen. Kosten Der Gesamtausgabebedarf für den Straßenbau einschließlich Entwässerung, Beleuchtung, Ingenieurleistungen, Vermessungs- und sonstigen Nebenkosten beträgt gemäß der aktuellen Kostenberechnung ca. 350.000,00 €, aufgeteilt in Straße West ca. 156.000,00 € Straße Ost ca. 194.000,00 € Die im Haushaltsplan/Investitionsprogramm vorgesehen Ansätze betragen insgesamt 370.000,00 €. Aufgrund der Planungsphase liegt die Genauigkeit der Kosten im Schwankungsbereich von ca. 20 %. Die Anlieger werden an den Kosten für den Kanalbau entsprechend der städtischen Gebühren- und Beitragssatzung beteiligt. Für den Straßenausbau werden Beiträge nach dem BauGB (Baugesetzbuch) erhoben. Dies bedeutet, dass 90 % der umlagefähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind. Weiterer Projektverlauf Die Kanalplanung wird im Betriebsausschuss am 14.06.06 vorgestellt. Zur weiteren Information über die zu erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes erhalten die Anlieger nach der Submission ein Informationsschreiben. Der Grunderwerb ist noch nicht komplett durchgeführt. Dieser konnte aufgrund sehr schwieriger Verhandlungen bis heute nicht zum Abschluss gebracht werden. Nach der momentanen Einschätzung des Fachamtes werden die letzten Grunderwerbsverträge (z.Zt. 4 Stck) in den nächsten vier Wochen abgeschlossen. Sollten keine Einwände oder Änderungswünsche des Ausschusses vorliegen, kann auf der Grundlage der vorgestellten Planung die weiterführende Planung und Ausschreibung in Auftrag gegeben werden. Ausschreibung und Vergabe könnte im Spätsommer erfolgen. Baubeginn ist für Herbst 2006 geplant. Die Bauzeit für den Kanal- und Straßenbau beträgt ca. 12 bis 14 Monate einschließlich der Erneuerung der Versorgungsleitungen. Ausbaubeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Straßenausbau der beiden Straßen (West und Ost) in „Limmringhausen“ auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Entwurfspläne und beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen. Anlage/n: Lageplan Blatt 1 und 2
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