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Beschlussvorschlag: Zu A) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für die Ortslage Stumpf/Pantholz gemäß § 34 (4) 3 BauGB für den in Anlage 2 zu dieser Sitzungsvorlage dargestellten Bereich. Zu B) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für die Ortslage Löh gemäß § 34 (4) 3 BauGB für den in Anlage 3 zu dieser Sitzungsvorlage dargestellten Bereich. Zu C) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für die Ortslage Emminghausen gemäß § 34 (4) 3 BauGB für den in Anlage 5 zu dieser Sitzungsvorlage dargestellten Bereich. Sachverhalt: Im Arbeitskreis Stadtentwicklung am 08.12.2005 wurden verschiedene Anträge zur Aufstellung von Ergänzungssatzungen im Stadtgebiet Wermelskirchen beraten. Im Ergebnis wurde für drei Ortslagen mehrheitlich die Empfehlung gegeben, den jeweiligen Anträgen grundsätzlich stattzugeben und entsprechende Verfahren zur Aufstellung dieser Ergänzungssatzungen durchzuführen. Dies betrifft im Einzelnen kleine Erweiterungen der bestehenden Ortslagensatzungen von Stumpf/Pantholz, Löh und Emminghausen. A) Satzungsergänzung „Stumpf/Pantholz“ Mit Schreiben vom 01.09.2005 beantragt Herr H.-J. Küpper, Pantholz 2, 42929 Wermelskirchen, die vorhandene Satzung in nord- und nordöstlicher Richtung zu erweitern. (sh. Anlage 1) Bei dem nördlich gelegenen Eckgrundstück in Pantholz handelt es sich um eine offene Wiesen- und Weidefläche, die nach dem Landschaftsplan 2 „Eifgenbachtal“ vom Landschaftsschutz erfasst ist. Die beantragte Abgrenzung der Ergänzung geht dabei tief in die offene Landschaftssituation und verliert den Bezug zu der vorhandenen, neu ausgebauten Erschließungsstraße. Die Bebauung entlang dieser Straße ist einzeilig der Straße zugeordnet. Eine ergänzende Bebauung kann auch nur entsprechend ausgerichtet sein. Dies ist aber im Prinzip bereits durch die bestehende Ausweisung in der vorhandenen Innenbereichssatzung gewährleistet. Der Abrechnungsbereich für die Erschließungsbeiträge des Straßenneubaus ist entsprechend ausgelegt worden. Wenn nun die Satzungsgrenze nach Nordwesten, in rückwärtiger Flucht des westl. angrenzenden Gebäudes verschoben wird, ergibt sich eine geringfügige Vergrößerung des Satzungsbereiches. Dadurch würde gleichzeitig der baulich ausnutzbare Bereich neu definiert. Eine Überschreitung dieser Grenze ist nicht mehr zulässig. Die angrenzenden Bereiche sind auch weiterhin als Außenbereich zu bewerten. Die Einbeziehung dieser Flächen in eine gärtnerische Nutzung ist nur bedingt möglich. Ggfls. sind Teile dieser Flächen für Ausgleichsmaßnahmen nutzbar. Vorteil der Satzungsergänzung ist eine etwas erweiterte bauliche Ausnutzbarkeit der Ecksituation durch eine klare Ausbildung der neuen Satzungsgrenzen. Die zusätzliche Satzungsfläche könnte noch in die Endabrechnung der Erschließungsbeiträge zum Straßenausbau Stumpf einbezogen werden. Nachteil ist die Inanspruchnahme landschaftsgeschützter Bereiche bei weiterem Vordringen in den Außenbereich und ein relativ hoher Verfahrensaufwand für eine relativ kleine Satzungsergänzung. Gemäß Empfehlung und Beschluss des Arbeitskreises Stadtentwicklung kann dem Antrag von daher nur in Teilen stattgegeben werden. Eine eingegrenzte Satzungsergänzung, die sich im Wesentlichen an der Stellung der benachbarten Wohngebäude orientiert, kann begründet werden, und die Aufstellung eines entsprechenden Verfahrens wird vom Arbeitskreis empfohlen. (sh. Anlage 2)
B) Satzungsergänzung „Löh“ Am südöstlichen Ortsrandbereich von Löh liegt eine städtische Parzelle, die als offene Wiesen- und Weidefläche genutzt wird. Im Zusammenhang mit einem Antrag auf Ankauf von Teilen dieser Fläche stellt sich Frage, ob diese Teilfläche in die Innenbereichssatzung „Löh“ einbezogen werden kann. (sh. Anlage 3) Die Ergänzung der Satzung an dieser Stelle wäre der Abschluss der baulichen Ausdehnung der Ortslage Löh an dieser Stelle. Die gegenüber und neben der möglichen Ergänzungsfläche gelegene Bebauung kann als ausreichend prägende bauliche Nutzung für die Satzungsergänzung angesehen werden. Ein in der Örtlichkeit verlaufender Feldweg (eigenständige Parzelle Nr. 14) sollte aber getauscht und verlegt werden, da er noch eine gewisse Zäsur zwischen der vorhandenen Bebauung und der möglichen Ergänzung darstellt. Vorteil der Satzungsergänzung ist die erweiterte bauliche Ausnutzbarkeit einer städtischen Fläche am Ortsrand von Löh, verbunden mit entsprechenden Einnahmen für den städtischen Haushalt. Nachteil ist die Einbeziehung geschützter Landschaftsteile bei weiterem Vordringen in den Außenbereich. Der Arbeitskreis Stadtentwicklung empfahl mehrheitlich, ein Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung einzuleiten.
C) Satzungsergänzung „Emminghausen“ Herr Bernd Luchtenberg beantragt die Ergänzung der Satzung Emminghausen um einen Bereich, der südlich seines Wohngebäudes liegt. (sh. Anlage 5) Es handelt sich dabei um einen Baumhof, der im Außenbereich liegt und vom Landschaftsschutz erfasst ist. Nach erster Prüfung der Situation stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Ergänzung der Satzung erforderlich ist, um die von Herrn Luchtenberg geplanten Bauabsichten zu realisieren. Nach Einschätzung der Situation aus den vorhandenen Kartenwerken (Satzung / Kataster / Eigentumsverhältnisse) ist die bestehende Satzungsabgrenzung so weit gefasst, dass auch bereits heute noch ein Bauvorhaben im Umfeld seiner Hofanlage errichtet werden könnte. Von daher ergibt sich nicht unbedingt das Erfordernis, die Satzung zu ergänzen, um hier Baurecht zu schaffen. Der Arbeitskreis Stadtentwicklung kam im Rahmen der Beratungen zu dem Ergebnis, dass dem Antrag Luchtenberg nur in Teilen zugestimmt werden kann. Eine mögliche Ergänzungsfläche ist aus Sicht des Arbeitskreises eine Dreiecksfläche, die zwischen der vorhandenen Satzungsabgrenzung vom „Hof Luchtenberg“ zur angrenzenden Bebauung südwestlich der örtlichen Kreisstraße liegt. (sh. Anlage 6)
Anlage/n: 1. Antrag von Herrn H.-J. Küpper / Planauszüge 2. Übersichtsplan geplante Satzungsergänzung „Stumpf/Pantholz“ 3. Planauszüge zum Grundstück Löh 4. Übersichtsplan geplante Satzungsergänzung „Löh“ 5. Antrag von Herrn Bernd Luchtenberg / Planauszüge 6. Übersichtsplan geplante Satzungsergänzung „Emminghausen“
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