![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Straßenausbau der Ortslage Emminghausen auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung erläuterten Entwurfspläne und beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen. b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr stimmt der Festsetzung einer Ortsdurchfahrt im Zuge der K15 in der Ortslage Emminghausen zwischen der Station 1.089 und Station 1.632 zu. c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr stimmt dem Ausbau der K15 in der Ortslage Emminghausen durch den Rheinisch Bergischen Kreis zu. d) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Bau eines Gehweges entlang der Kreisstraße innerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrt innerhalb der Ortslage Emminghausen auf der Basis der in der Sitzung erläuterten Vorentwurfspläne und beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis dieser Planung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen sowie hierzu eine Förderung nach GVFG zu beantragen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen die erforderlichen zusätzlichen Mittel zum Bau der baulichen Anlagen a) und d) bereitzustellen. Sachverhalt: Ausbaugrundlage In Ausführung des zurzeit gültigen Straßenausbauprogramms und des Abwasserbeseiti-gungskonzeptes war für 2004 der Kanal- und Straßenausbau in der Ortslage „Emminghausen“ vorgesehen. Insgesamt werden 4 Gemeindestraßen ausgebaut. Der Ausbaubereich liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB) und ist im gültigen Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesen. Planung Aufgrund umfangreicher Grunderwerbsverhandlungen und der Schwierigkeiten bei der Planung für die Versickerung des Straßenoberflächenwassers kann die Maßnahme erst 2006 realisiert werden. Die hierzu erforderlichen Planungsaufträge wurden an das Ingenieurbüro Kocks bereits Mitte 2003 vergeben. Im Zusammenhang mit den Grunderwerbsverhandlungen hat im Vorfeld der Planung mit den betroffenen Grundstückseigentümern am 22.11.2004 ein erster Abstimmungstermin über die benötigten Grundstücksflächen stattgefunden. Über den Stand der Planung und damaligen Sachverhalt wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 18.04.2005 umfangreich berichtet. Am 15.06.2005 wurde dann die Planung allen Anwohnern der Ortslage Emminghausen in einer ersten Bürgerinformation vorgestellt. In der Zwischenzeit hat der Rhein.Berg.Kreis mitgeteilt, dass er beabsichtigt, in der Ortslage Emminghausen die Kreisstraße K15 zu sanieren. Unter Ausnutzung der Synergieeffekte plant die Stadt in Abstimmung mit dem Rhein.Berg.Kreis die Anlegung eines Gehweges. Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 20.02.2006 wurde hierzu zum einen der Grundsatzbeschluss zum Bau eines Gehweges entlang der K15 gefasst, zum anderen über den Stand der Planung der Ortslage umfangreich berichtet (siehe RAT/0601/2006). - Gemeindestraßen Aufgrund der neuen Sachlage (Grundsatzbeschluss für einen Gehweg), sowie den Veränderungen, basierend aus den umfangreichen Grunderwerbsverhandlungen, wurde in der zweiten Bürgerinformation am 23.03.2006 die jetzige Planung den Anwohnern vorgestellt. Die Anwohner haben der vorgestellten Planung zugestimmt. Alle vier Straßen sollen als Asphaltstraßen erstellt werden. Die Oberflächenwässer der vier Gemeindestraßen sowie die der Kreisstraße sollen kostengünstig in einem Regenrückhaltebecken gefasst werden. Die Ableitung zum Becken kann ebenfalls kostengünstig in einem gemeinsamen Straßenentwässerungskanal erstellt werden. Die Kosten wären auf der Basis der konkret angeschlossenen Flächen zwischen Stadt und Kreis aufzuteilen. - Holzhackschnitzelwerk In Emminghausen beabsichtigt die „Initiative Holzhackschnitzelwerk Emminghausen“ ein Heizkraftwerk zu errichten, in der Wärmeenergie erzeugt werden soll, die eine Vielzahl der Haushalte in Emminghausen versorgen könnte. Die „Initiative“ beabsichtigt im Zusammenhang mit dem Kanal- und Straßenbau, die für den Transport der erzeugten Wärmeenergie notwendigen Leitungen mitzuverlegen. Hierzu sollen in allen vier Ausbaustraßen und der Kreisstraße die Wärmeleitungen verlegt werden. Die Mitverlegung der Wärmeleitungen in der Gemeindestraße bedarf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt. Sowohl die Vereinbarung als auch die Projektbestätigung zur Durchführung des Holzhackschnitzelwerkes sollte bis zur Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen erfolgt sein.
-Versorgungsleitungen Aufgrund der Vielzahl der Versorgungsleitungen (Regenwasserkanal, Schmutzwasserkanal, Gas, Wasser, Telekom, Hauptwasserleitung und ggfs. 2 Wärmeleitungen) muss im Vorfeld der Gesamtbaumaßnahme eine umfangreiche Abstimmung durchgeführt werden. Jeder Versorger hat seinen Anteil Straßenwiederherstellungskosten zu tragen. Das bedeutet, dass in Emminghausen ein überdurchschnittlicher Anteil der Kosten, zum Vorteil für die Bürger, durch die verschiedenen Versorger finanziert wird. Welche Anteile hier berechnet werden, sind noch nicht abschließend festgelegt. In der Gesamtabstimmung werden die vorstehenden Sachverhalte im Zusammenhang einer gemeinsamen Planung für eine ablauf- und kostentechnisch optimierte Projektabwicklung berücksichtigt. - Kreisstraße mit Gehweg Der Straßenzustand der Kreisstraße ist mangelhaft, die unregelmäßige Straßenbreite ist unzureichend. Entlang der Kreisstraße befindet sich zurzeit kein Gehweg. Fußgänger bewegen sich, aufgrund der vorhandenen Situation (schmale Fahrbahn und abgesackte Fahrbahnränder), unmittelbar im Begegnungsraum der Fahrzeuge. Der geplante Gehweg hat im Regelfall eine Breite von 1,50 m, in Teilbereichen werden aufgrund der örtlichen Situation eingeengte Gehwegbreiten geduldet. Für den Ausbau der Kreisstraße und des Gehweges wird mit dem Kreis noch eine Verwaltungsvereinbarung erarbeitet. Hierin müssen alle baulichen und erforderlichen abrechnungstechnischen Einzelheiten erfasst werden. Der Kreis hat inzwischen ebenfalls das Ingenieurbüro Kocks beauftragt, die Planung der Kreisstraße durchzuführen. Dieses Vorgehen hat den Vorteil einer gemeinsamen Planung, einer integrierenden Bauleitung und einer kostengünstigen Ingenieurhonorierung. - Entwässerungskanal und Regenrückhaltebecken Der städt. Abwasserbetrieb hat für die Planung seines Schmutzwasserkanals ebenfalls das Büro Kocks beauftragt. Gleichzeitig soll ein gemeinsamer Entwässerungskanal sowie ein Regenrückhaltebecken geplant werden. Eine Aufteilung der Planungskosten erfolgt dann später auf Basis der konkret auf Stadt und Kreis entfallenden Baukosten. - Durchführung der Maßnahme Die Maßnahme selber wird unter der Führung des Tiefbauamtes der Stadt Wermelskirchen durchgeführt. Dieser Sachverhalt wird in der Verwaltungsvereinbarung entsprechend berücksichtigt. Hierzu hat der Kreis einen Anteil an die Stadt zu zahlen (Regiekostenanteil). Der Abwasserbetrieb wird aufgrund der momentanen Haushaltssituation des Kreises deren Kostenanteil (analog der Maßnahme Buchholzen/Süppelbach) vorfinanzieren. Der Kreis wird relativ kurzfristig die von ihm zu tragenden Kosten erstatten. Hierzu hat mit dem Kämmerer bereits eine Vorabstimmung stattgefunden, zusätzlich wird im Betriebsausschuss am 14.06.06 eine entsprechende Vorlage diesen Sachverhalt beraten. - GVFG Förderung des Gehweges Nach Prüfung der Verwaltung besteht die Möglichkeit, den geplanten Gehweg im Rahmen einer GVFG-Förderung durch das Land NRW zu fördern. Die Förderquote bei GVFG-IV Projekten (Verkehrsverbessernde Maßnahmen) beträgt ca. 75%. Hierzu wird die Verwaltung in der 19. KW ein Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung durchführen. Voraussetzung für eine regelkonforme Förderung zum Ausbau eines Gehweges ist, dass er sich innerhalb einer OD (Ortsdurchfahrt) befindet. - Festlegung der Ortsdurchfahrt Der Kreis hat die Stationierung für die OD in Emminghausen bereits festgelegt (siehe Karte). Darüber hinaus plant der Kreissausschuss die OD in Emminghausen festzusetzen. Hierzu muss die Stadt Wermelskirchen der genanten Festsetzung zustimmen. Der Kreis möchte die OD von der Station 1.099 bis Station 1.632 festsetzen. Aufgrund der Straßenverkehrsordnung sowie den OD-Richtlinien sollte der OD-Anfang 10 m vorher (vor der Einmündung der Gemeindestraße) liegen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den OD-Anfang auf die Station 1.089 zu legen. Die Veränderung sollte im Einvernehmen mit dem Kreis durchgeführt werden.
Kosten Die Gesamtkosten der vier Gemeindestraßen einschließlich des Gehweges betragen gemäß der aktuellen Kostenberechnung ca. 770.000 €. Hierbei enthalten ist der Gehweg, die anteiligen Kosten des gemeinsamen Entwässerungskanals und des Becken, sowie Planung Beleuchtung, Vermessung etc. Aufgrund der jetzigen Planungsphase liegt die Genauigkeit der Kosten im Schwankungsbereich von 20% bis 50%. Die Kosten für den Straßenbau sind gemäß den Festlegungen des Bauinvestitionscontrollings (im Bereich der Entwurfsplanung) bei 20%, bei den Berechnungen zum Gehweg und der Regenentwässerung (im Bereich der Vorplanung) bei 50 %. Auf der Haushaltstelle „Ausbau Emminghausen“ stehen für die Baumaßnahme keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Im Haushaltsplan ist ein Gesamtausgabebedarf von 384.105,00 € berücksichtigt. Somit würden insgesamt Mehrkosten von 386.000,00 € entstehen. Die Stadt würde aus heutiger Sicht davon ca. 40 – 45.000,00 € zu tragen haben. Es erfolgt eine Mitteilung gemäß § 29 GemHVO (Die Information zu den Mehrkosten erfolgte bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 20.02.06). Hierzu wird für den Rat am 19.06.06 (über den Haupt- und Finanzausschuss am 29.05.06) eine entsprechende Sitzungsvorlage vorbereitet, in der der umfangreiche Sachverhalt zu den Kosten (Nettobelastung Stadt, Kreisanteile etc,) dargestellt wird. Eine detaillierte Aufstellung der Kosten ist zu dem jetzigen Zeitpunkt, aufgrund der Planungsveränderung bzw. Planungsergänzung der Kreisstraße, noch nicht möglich.
Die Anlieger werden an den Kosten für den Kanalbau entsprechend der Städtischen Gebühren- und Beitragssatzung beteiligt. Für den Straßenausbau der Gemeindestraßen werden Beiträge nach dem BauGB (Baugesetzbuch) erhoben. Dies bedeutet, dass 90 % der umlagefähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind. Der im Bereich der Ortsdurchfahrt geplante Gehweg wird mit 50% der Baukosten gemäß KAG auf die Anlieger entlang der Kreisstraße verteilt. Weiterer Projektverlauf Die Beratung und die Beschlussfassung der Kanalisation erfolgt am 14.06.06 im Betriebsausschuss. Zur weiteren Information über die zu erwarteten Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes erhalten die Anlieger nach der Submission ein Informationsschreiben von der Stadt. Der Grunderwerb ist noch nicht komplett durchgeführt. Dieser konnte aufgrund sehr schwieriger Verhandlungen bis heute nicht zum Abschluss gebracht werden. Nach der momentanen Einschätzung des Fachamtes werden die letzten Grunderwerbsverträge (offene Bauerlaubnisverträge 6 Stck) in den nächsten vier Wochen abgeschlossen. Sollten keine Einwände oder Änderungswünsche des Ausschusses vorliegen, kann auf der Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung, die weiterführende Planung und Ausschreibung in Auftrag gegeben werden. Die umfangreiche Kanal- und Straßenbaumaßnahme sowie die Verlegung der verschiedenen Versorgungsleitungen führen dazu, dass mit einer Bauzeit von 20 bis 24 Monaten zu rechnen ist. Ausbaubeschluss a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Straßenausbau der Ortslage Emminghausen auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung erläuterten Entwurfspläne und beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen. b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr stimmt der Festsetzung einer Ortsdurchfahrt im Zuge der K15 in der Ortslage Emminghausen zwischen der Station 1.089 und Station 1.632 zu. c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr stimmt dem Ausbau der K15 in der Ortslage Emminghausen durch den Rheinisch Bergischen Kreis zu. d) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Bau eines Gehweges entlang der Kreisstraße innerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrt innerhalb der Ortslage Emminghausen auf der Basis der in der Sitzung erläuterten Vorentwurfspläne und beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis dieser Planung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen sowie hierzu eine Förderung nach GVFG zu beantragen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen die erforderlichen zusätzlichen Mittel zum Bau der baulichen Anlagen a) und d) bereitzustellen. Anlage/n: Anlage 1: Lageplan der Gemeindestraßen Blatt 1 bis 3 Anlage 2: Übersichtsplan der K15 mit seitlichem Gehweg Anlage 3: Übersichtsplan der OD-Festsetzung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |