Beschlussvorschlag: Gem. § 3 Abs. 1 der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb bestellt der Betriebsausschuss auf Vorschlag der Betriebsleitung für den kaufmännischen Betriebsleiter mit sofortiger Wirkung: Herrn Dirk
Irlenbusch als Stellvertreter. Sachverhalt: Nach der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen wird auf Vorschlag der Betriebsleitung für den kaufmännischen Betriebsleiter ein Stellvertreter bestellt. Die Bestellung des Stellvertreters des kaufmännischen Betriebsleiters obliegt der Zuständigkeit des Betriebsausschusses. Die Bestellung wird durch den Wechsel der früheren stellvertretenden Werkleiterin Frau Betke von der Kämmerei zum Rechnungsprüfungsamt erforderlich.
Die Betriebsleitung schlägt dem
Betriebsausschuss vor, für den kaufmännischen Betriebsleiter mit sofortiger
Wirkung
Herrn Dirk
Irlenbusch als Stellvertreter förmlich zu bestellen. |
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