Vorlage - RAT/0706/2006  

 
 
Betreff: Weiterführung des Gesamtverfahrens zu 22 Außenbereichssatzungen gem. § 35 (6) BauGB im Stadtgebiet Wermelskirchen.
Abschließende Beratung zu Satzungsabgrenzungen für verschiedene Außenbereichssatzungen
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
12.06.2006 
14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr an Verwaltung zurück verwiesen   
11.09.2006 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr an Verwaltung zurück verwiesen   
23.10.2006 
16. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahrensablauf zustimmend zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Beratungen zur Aufstellung von verschiedenen Außenbereichssatzungen gem. § 35 (6) BauGB hat sich zuletzt der StuV am 15.05.2006 mit der Thematik befasst.

 

Dazu gab es eine Sitzungsvorlage (Drucksache-Nr. RAT/0666/2006), die wiederum die Beratungsergebnisse aus dem Arbeitskreis Stadtentwicklung vom 24.03.2006 beinhaltete.

 

Im Rahmen der StuV-Sitzung wurde für einige Satzungen und deren Satzungsabgrenzung noch Beratungsbedarf angemeldet.

 

Dies betraf die Satzungen Nr. 4 Großfrenkhausen, Nr. 5 Lindscheid, Nr. 7 Grünenbäumchen, Nr. 11 Niederrautenbach, Nr. 12 Staelsmühle, Nr. 14 Haarhausen, Nr. 15 Niederhagen und Nr. 16 Hammesrostringhausen.

 

Die übrigen Satzungen und Satzungsabgrenzungen wurden, wie in der o.g. Sitzungsvorlage vorgeschlagen, einvernehmlich beschlossen und sollen zum Verfahrensabschluss gebracht werden.

 

Im Rahmen der Vorbereitung zu dieser Sitzungsvorlage (Abwägung aller Anregungen im Rahmen des Gesamtverfahrens / Satzungsbeschluss für die unstrittigen Satzungen) wurde deutlich, dass eine abschließende Abwägung für nur einige Satzungen, und somit eine Trennung eines Gesamtverfahrens in unterschiedliche Verfahrensabläufe, hier verwaltungstechnisch schwierig ist.

 

Wenn die Verfahren insgesamt getrennt werden sollen, ist in Teilen die Abwägung im Rat doppelt durchzuführen, da sich einige Anregungen und Stellungnahmen auf alle Satzungen beziehen.

Eine komplette Abwägung ist z. Zt. aber auch nicht umsetzbar, da zu den o.g. Satzungsabgrenzungen noch ein entsprechender Beratungsbedarf besteht und das Beratungsergebnis zu den jeweiligen Satzungen noch nicht abschließend feststeht.

Je nach Beratungsergebnis sind verschiedene Beschlussvorschläge im Rahmen der Abwägung zu den Anregungen der Bürger neu zu formulieren.

 

Das Verfahren wird insgesamt für den Rat der Stadt erleichtert, wenn klar ist, welche Abgrenzung alle Satzungen endgültig erfahren sollen und er sich nur einmal mit der Thematik befassen muss (Abwägung / Beschluss zur erneuten Auslegung einiger Satzungen / Abschluss einiger Verfahren).

 

Von daher sollte die Beratung zu den noch offenen Satzungsabgrenzungen in dieser Sitzung abgeschlossen werden.

Dann kann in der Ratssitzung im September 2006 die Abwägung insgesamt erfolgen, und es können die entsprechenden Beschlüsse zur erneuten Auslegung sowie zum Abschluss einiger Verfahren gefasst werden.

 

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahrensablauf zustimmend zur Kenntnis.