Vorlage - RAT/0085/2003  

 
 
Betreff: Straßenbau "Ketzberg"
hier: Ausbaubeschluß
Status:öffentlich  
Verfasser:Drescher, HaraldAktenzeichen:66
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
12.05.2003 
37. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Teilausbau der Straße "Ketzbeg" auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Entwurfspläne, und beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen.

 

Sollten sich die Eigentumsverhältnisse für den Bereich Stichweg HS 14 - 30 ändern, daß auch hier ein Ausbau möglich ist,  beschließt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr diesen Straßenausbau auf der Grundlage der beigefügten und in der Sitzunsvorlage näher erläuterten Entwurfsplanung. Der Bürgermeister wird beauftragt, für diesen Fall alle notwendigen Schritte durchzuführen, um eine gemeinsame Realisierung dann doch noch zu ermöglichen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Bau der Kanalisation im Bereich Ketzberg ist im Abwasserbeseitigungskonzept von 2000 für die Jahre 2003/2004 vorgesehen. Aufgrund des vorhandenen Straßenzustandes sollte auch der Straßenausbau erfolgen.

Auf der Grundlage des v.g. Sachverhaltes wurde eine Planung für Kanal und Straße erarbeitet.

Die Planung des Ingenieurbüros Klee  wurde erstmalig den Anwohnern am 11.07.2002 vorgestellt. Bei dieser Veranstaltung fand die vorgesehene Planung allgemeine Zustimmung.

 

Der mögliche Ausbau des Stichweges HS 14-30 wurden in einer modifizierten Entwurfsplanung eingearbeitet. In einer Veranstaltung am 25.09.2002 wurde diese veränderte Planung den Anwohnern nochmals vorgestellt.

 

Trotz mehrfache Abstimmungsgespräche scheiterte die Umsetzung der Maßnahme letztendlich bis heute an der Weigerung verschiedener Grundstückseigentümer, dem Verkauf benötigter Grundstücksflächen zuzustimmen.

 

Der Bereich ”Ketzberg” ist eine Anlieger-Sammelstraße und liegt gemäß dem Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet.

Ketzberg ist als Innenbereich festgelegt.

 

Die Anlieger werden an den Kosten für den Kanal entsprechend der städtischen Gebühren-/und Beitragssatzung und für die Straßenbaumaßnahme entsprechend dem BauGB (Baugesetzbuch) beteiligt. Dies bedeutet, dass 90% der  umlagefähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind.

 

Zur weiteren Information über die zu erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes,  erhalten die Anlieger ein Informationsschreiben.

 

Im Vorfeld wurden verschiedene Gespräche geführt die Verweigerungshaltung der Eigentümer (Stichweg) aufzulösen. Ein Erfolg konnte trotzdem nicht erzielt werden.

Da mit dem dringend erforderlichen Kanalbau nicht mehr länger gewartet werden kann, soll jetzt der komplette Kanalbau (innerhalb der städtischen Parzellen möglich!) umgesetzt werden. Der Bereich wird nur provisorisch wieder hergerichtet, weil alles andere als ein Ausbau wirtschaftlich nicht vertretbar wäre.

 

Der vorgesehene Ausbau ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. Dieser wird bei Bedarf in der Sitzung noch näher erläutert.

 

Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme (Baukosten, Planung, Beleuchtung, Grunderwerb, etc) belaufen sich nach heutigem Berechnungsstand auf ca. 120.000,-  Euro. Damit ist jedoch nur der dargestellte Teilausbau erfaßt. Sollte sich während der weiteren Projektabwicklung wider Erwarten ein Veränderung in der Eigentumssituation ergeben, kann die Maßnahme selbstverständlich im Interesse einer Gesamtlösung auch noch angepaßt werden. Deshalb wird vorsorglich auch der genannte Stichweg zur Beschlußfassung vorgelegt, damit im Bedarfsfall reagiert werden kann.

 

Sollten Änderungswünsche des Ausschusses nicht vorgetragen werden, können auf der Grundlage der vorgestellten Planung nun die weiterführenden Arbeiten ausgeführt werden.

Geplant ist eine Ausschreibung im Sommer 2003, und ein Baubeginn im Herbst  2003.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Entwurfsplanung

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.638.969.0.7

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

120.000,00

EUR

127.487,00

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift