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Beschlussvorschlag: Der Ausschuß
für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Teilausbau der Straße
"Ketzbeg" auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung näher
erläuterten Entwurfspläne, und beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis
dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme
selbst durchzuführen. Sollten sich
die Eigentumsverhältnisse für den Bereich Stichweg HS 14 - 30 ändern, daß auch
hier ein Ausbau möglich ist, beschließt
der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr diesen Straßenausbau auf der
Grundlage der beigefügten und in der Sitzunsvorlage näher erläuterten
Entwurfsplanung. Der Bürgermeister wird beauftragt, für diesen Fall alle
notwendigen Schritte durchzuführen, um eine gemeinsame Realisierung dann doch
noch zu ermöglichen. Sachverhalt: Der Bau der Kanalisation im Bereich
Ketzberg ist im Abwasserbeseitigungskonzept von 2000 für die Jahre 2003/2004
vorgesehen. Aufgrund des vorhandenen Straßenzustandes sollte auch der
Straßenausbau erfolgen. Auf der Grundlage des v.g.
Sachverhaltes wurde eine Planung für Kanal und Straße erarbeitet. Die Planung des Ingenieurbüros
Klee wurde erstmalig den Anwohnern am
11.07.2002 vorgestellt. Bei dieser Veranstaltung fand die vorgesehene Planung
allgemeine Zustimmung. Der mögliche Ausbau des Stichweges
HS 14-30 wurden in einer modifizierten Entwurfsplanung eingearbeitet. In einer
Veranstaltung am 25.09.2002 wurde diese veränderte Planung den Anwohnern
nochmals vorgestellt. Trotz mehrfache Abstimmungsgespräche
scheiterte die Umsetzung der Maßnahme letztendlich bis heute an der Weigerung
verschiedener Grundstückseigentümer, dem Verkauf benötigter Grundstücksflächen
zuzustimmen. Der Bereich ”Ketzberg”
ist eine Anlieger-Sammelstraße und liegt gemäß dem Flächennutzungsplan in einem
Mischgebiet. Ketzberg ist als Innenbereich
festgelegt. Die Anlieger werden an den Kosten
für den Kanal entsprechend der städtischen Gebühren-/und Beitragssatzung und
für die Straßenbaumaßnahme entsprechend dem BauGB (Baugesetzbuch) beteiligt.
Dies bedeutet, dass 90% der
umlagefähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind. Zur weiteren Information über die zu
erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren
Bauablaufes, erhalten die Anlieger ein
Informationsschreiben. Im Vorfeld wurden verschiedene
Gespräche geführt die Verweigerungshaltung der Eigentümer (Stichweg)
aufzulösen. Ein Erfolg konnte trotzdem nicht erzielt werden. Da mit dem dringend erforderlichen
Kanalbau nicht mehr länger gewartet werden kann, soll jetzt der komplette
Kanalbau (innerhalb der städtischen Parzellen möglich!) umgesetzt werden. Der
Bereich wird nur provisorisch wieder hergerichtet, weil alles andere als ein
Ausbau wirtschaftlich nicht vertretbar wäre. Der vorgesehene Ausbau ist dem
beigefügten Plan zu entnehmen. Dieser wird bei Bedarf in der Sitzung noch näher
erläutert. Die Gesamtkosten der
Straßenbaumaßnahme (Baukosten, Planung, Beleuchtung, Grunderwerb, etc) belaufen
sich nach heutigem Berechnungsstand auf ca. 120.000,- Euro. Damit ist jedoch nur der dargestellte
Teilausbau erfaßt. Sollte sich während der weiteren Projektabwicklung wider
Erwarten ein Veränderung in der Eigentumssituation ergeben, kann die Maßnahme
selbstverständlich im Interesse einer Gesamtlösung auch noch angepaßt werden.
Deshalb wird vorsorglich auch der genannte Stichweg zur Beschlußfassung
vorgelegt, damit im Bedarfsfall reagiert werden kann. Sollten Änderungswünsche des
Ausschusses nicht vorgetragen werden, können auf der Grundlage der
vorgestellten Planung nun die weiterführenden Arbeiten ausgeführt werden. Geplant ist eine Ausschreibung im
Sommer 2003, und ein Baubeginn im Herbst
2003. Anlage/n: Entwurfsplanung
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