Vorlage - RAT/0714/2006  

 
 
Betreff: Kanal- und Straßenbau in der Ortslage Emminghausen
hier: 1. Baubeschluss für die Abwasseranlage
2. Zustimmung zur öffentlich rechtlichen Vereinbarung mit dem Rhein.Berg. Kreis
3. Bereitstellung der erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung des Kreisstraßenausbaus gemäß § 13 der Betriebssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
14.06.2006 
6. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Der Betriebsausschuss beschließt die Kanalisierung der Ortslage „Emminghausen“ auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Projektdaten und Pläne. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen.
  2. Der Betriebsausschuss stimmt der in der Vorlage und in der Sitzung erläuterten öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein.Berg.Kreis und dem SAW zur gemeinsamen Realisierung der Kanal- und Straßenbaumaßnahme in Emminghausen zu.
  3. Der Betriebsausschuss stimmt gemäß § 13 (2) der Betriebssatzung den für die Zwischenfinanzierung der Kosten des Kreisstraßenausbaus erforderlichen Mehrausgaben in Höhe von ca. 550.000,- € zu. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen aufgrund von Zahlungen des Kreises gemäß Bautenstand.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Das aktuelle Abwasserbeseitigungskonzept sieht die Kanalisierung der Ortslage „Emminghausen“ für die Jahre 2004 bis 2005 vor. Im Straßenausbauprogramm ist zeitgleich der entsprechende Straßenausbau vorgesehen. Aufgrund der schwierigen Grunderwerbs- und Leitungsrechtsverhandlungen sowie der Vielzahl weiterer Projektteilnehmer (Kreis, BEW, Wasserversorgungsverband, Private) und dem hieraus resultierenden hohen Abstimmungsaufwand kommt die Maßnahme erst jetzt zur Ausführung. Auf die umfangreichen Beratungen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr sowie im Haupt- und Finanzausschuss wird hiermit ebenfalls hingewiesen.

 

Die ersten Planungen des Gesamtobjektes wurden in 2002 an das Ingenieurbüro Kocks aus Bonn vergeben. Die Bürgerinformation zum Kanal- und Straßenbau erfolgte in 2 Veranstaltungen, zuletzt am 23.03.2006. Hier wurden die betroffenen Eigentümer über die vorgesehenen Maßnahmen umfassend informiert. Der Ausbaubeschluss zum Straßenbau wurde dann in der Sitzung des  Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 15.05.2006 gefasst (RAT/0675/2006). Die Beratung zu den Mehrausgaben gemäß § 29 GemHVO erfolgte im Haupt- und Finanzausschuss am 29.05.06 (RAT/0685/2006). Das Ergebnis der Beratung im Rat am 19.06.06 bleibt abzuwarten.

 

1.      Baubeschluss für die Abwasseranlage

 

Die technische Erläuterung zur geplanten Entwässerung ist dem unter Ziffer 4 beigefügten Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zu entnehmen.

 

In der Anlage ist vereinbarungsgemäß lediglich ein Übersichtslageplan der Anlage beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung der kompletten Planunterlagen auf CD zur weiteren Verwendung. Zusätzliche Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.

 

Da topographisch kaum Alternativen zur dargestellten Entwässerung bestehen, wird vorgeschlagen, den Ausbaubeschluss in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

2.      Zustimmung zur öffentlich rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis

 

Wie aus der Beratung im StuV bekannt ist, erfolgt im Zusammenhang mit dem städtischen Kanal- und Straßenbau auch der Ausbau der Kreisstraße. Die Einzelheiten sind bereits umfassend diskutiert, so dass hier auf weitere technische Details verzichtet werden kann.

 

Ähnlich wie bei der Maßnahme in Buchholzen/Süppelbach wurde mit dem Kreis vereinbart, dass aufgrund der Vielzahl der Projektteilnehmer die gesamte Federführung der Maßnahme in einer Hand bleiben muss. Da der Hauptteil beim SAW liegt, wird die Federführung demnach auch von hier wahrgenommen.

 

Gleiches gilt dann auch für die Finanzierung der Maßnahme, wobei aber in den Verhandlungen mit dem Kreis abweichend von Buchholzen erreicht werden konnte, dass von dort auf Abruf schon vor konkreter Rechnungslegung durch den Unternehmer Abschlagszahlungen durch den Kreis geleistet werden müssen. Damit ist sichergestellt, dass dem SAW durch die vereinbarte Federführung keine Vorfinanzierungskosten entstehen.  

 

Für die Verwaltungsleistungen des SAW zahlt der Kreis eine Verwaltungskostenpauschale von 1,5 %. Es ist davon auszugehen, dass damit der hiesige Zusatzaufwand auch abgedeckt ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass seitens der Betriebsleitung für Emminghausen durchgesetzt werden konnte, dass der Kreis hier auch vor Ausführung eine detaillierte Planung erstellen lässt, auf deren Basis dann vor Ort gearbeitet werden kann. Umfangreiche Abstimmungsgespräche wie in Buchholzen/Süppelbach dürften damit entbehrlich sein.

 

Der SAW und die Stadt tragen folgende Kosten:

  • die Kosten für Planung und Bau des Schmutzwasserkanals,
  • anteilig die Kosten für Planung und Bau der Regenwasserleitung in der K 15 ,
  • anteilig die Kosten für Planung und Bau der Rückhalte-/ und Einleitungsmaßnahmen einschl. eventueller Grunderwerbskosten,
  • anteilig die Kosten für den Straßenbau in der K 15 (Grabenanteil),
  • die Kosten für den Gehweg einschl. hierfür erforderlichen Grunderwerbs,
  • die Kosten für den erforderlichen Stufengraben (Schmutz- und Regenwasserkanal) unter Abzug des Kreisanteils für die Regenwasserleitung, und unter Berücksichtigung der seitlichen Anschlüsse und der Verbreiterungen für Schachtbauwerke.

 

Der Kreis trägt folgende Kosten:

 

  • die Kosten für die Planung der Kreisstraße,
  • anteilig die Kosten für Planung und Bau der Regenwasserleitung in der K 15 ,
  • anteilig die Kosten für Planung und Bau der Rückhalte-/ und Einleitungsmaßnahmen,
  • anteilig die Kosten für den Straßenbau in der K 15,
  • die Kosten für die Asphaltbetondecke,
  • die Kosten für die ggfls. erforderliche Erneuerung des Bachdurchlasses,
  • die Kosten für evtl. Grunderwerb der Straße (ohne Gehweg).

 

Als Verteilungsschlüssel für die gemeinsamen Maßnahmen (Regenwasserkanal in der K 15 einschl. Rückhaltebecken und Einleitung ins Gewässer) gelten die jeweils konkret an diese Entwässerung angeschlossenen Straßenflächen.

 

Die Planungskosten werden dann gemäß der sich konkret ergebenden Baukosten ebenfalls aufgeteilt. Hierdurch entsteht für beide Seiten ein Kostenvorteil, da das Ing.-Honorar bei dieser Regelung über die Gesamtkosten ermittelt, und erst dann aufgeteilt wird.  

 

Auch die beteiligten Versorgungsträger müssen sich im Rahmen des Vorteilsausgleiches an den Straßenbaukosten beteiligen. Für die Stadtstraßen erfolgt dies auf Basis der üblichen Vorteilsberechnungen. Der Kreis regelt dies über Einzelvereinbarungen mit den Versorgungsträgern.

 

Die konkrete Vereinbarung wird auf Basis der dargestellten Verhandlungsergebnisse zurzeit vom Kreis in die letzte Fassung gebracht. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass sich die Erstellung wegen massiver Personalausfälle (Erkrankungen) verzögert. Deshalb kann die Vereinbarung leider nicht direkt beigefügt werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten. Sollte die Vorlage noch rechtzeitig erfolgen, wird die Vereinbarung nachgeschickt. Ansonsten bleibt zur Vermeidung von Verzögerungen nur die Möglichkeit, sie dann in der Sitzung zu verteilen und zu erläutern. Die wesentlichen Inhalte sind allerdings im vorstehenden Sachverhalt schon dargestellt.

 

Da der Inhalt der Vereinbarung mit Ausnahme der im Text dargestellten Veränderungen/Verbesserungen im Wesentlichen der Vereinbarung von Buchholzen/Süppelbach entspricht, und weitere Verzögerungen vermieden werden sollten, wird vorgeschlagen, in der dargestellten Form zu verfahren und zu entscheiden.

 

3.      Bereitstellung der Mittel zur Vorfinanzierung des Kreisanteils

 

Wie unter Ziffer 2 dargestellt, soll der komplette Zahlungsverkehr über den SAW erfolgen. Da der Kreis der Zahlung von Abschlägen auf Abruf auch vor Rechnungslegung der Firma (nach Bautenstand) zustimmt, entstehen dem SAW hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Gleichwohl müssen die hier zusätzlich abzuwickelnden Zahlungen in Höhe von ca.

550.000,- € formal gemäß § 13 der Betriebssatzung zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung erfolgt dann durch entsprechende Mehreinnahmen (Zahlungen des Kreises). Sollte mit der Baumaßnahme wider Erwarten in 2006 nicht mehr begonnen werden bzw. zumindest im Straßenbau noch keine Kosten verursachen, erfolgt die Anpassung der Ansätze im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2007. Da die Anlegung des Gehweges zurzeit geplant wird, könnten sich hieraus auch noch finanzielle Veränderungen der o.g. Kosten des Kreises ergeben. Diese würden dann ebenfalls im Wirtschaftsplan 2007 berücksichtigt.

 

4.      Erläuterungsbericht zur technischen Entwässerungsanlage:

 

 

Städtischer Abwasserbetrieb

Wermelskirchen

Kanalisation der Ortslage Emminghausen

ERLÄUTERUNGSBERICHT


1.    Veranlassung und Aufgabenstellung

Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen plant im Rahmen der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes die Kanalisierung der Ortslage Emminghausen. In der Vorplanungsphase wurde durch Wirtschaftlichkeitsberechnungen die unten beschriebene Vorzugsvariante ermittelt, die bei den weiteren Planungsphasen konkretisiert wurde.

 

2.    Örtliche Gegebenheiten

2.1    Lage des Gebietes und Besonderheiten

Die Ortslage Emminghausen liegt nördlich von Dabringhausen an der Kreisstraße K 15 und ist geprägt von weitläufiger Bebauung mit überwiegend Einfamilienhäusern. Das Gelände fällt stark von beiden Seiten in Richtung Ortsmitte, lediglich die Wege 2 und 5 haben Gefälle in nord-westlicher Richtung.

Abgegrenzt wird das Planungsgebiet im Norden durch die Ortslage Wermelskirchen, im Osten durch die Ortslage Dhünn, im Westen durch die Ortslage Hilgen und im Süden durch die Ortslage Dabringhausen.

Als überörtliche Anbindung nach Wermelskirchen dient die Kreisstraße K 15 bzw. die Autobahn A1.

 

2.2    Bevölkerungsverhältnisse

Mit dem Bau der geplanten Schmutzwasserkanalisation werden insgesamt ca. 50 bebaute Parzellen abwassertechnisch erschlossen.

Die Auswertung aus dem Einwohnerbestand der Stadt Wermelskirchen vom 30.06.2005 weist 196 Einwohner aus: Die Prognose geht von einer Entwicklung mit einer Einwohnersteigerung von insgesamt 20 % aus.

Die Einwohner sind je Hausnummer, Straße und Bezirk in einer Liste ausgewiesen.

2.3    Gewerbe- und Industriebetriebe, bedeutende Direkteinleiter- oder Indirekteinleiter

Gewerbe und Industriebetrieb sowie bedeutende Indirekteinleiter sind im Planungsgebiet nicht bekannt.

 

2.4    Vorfluterverhältnisse

Als Vorfluter für die klärpflichtigen Abwässer dient der vorhandene Übergabeschacht südlich des Planungsgebietes in Schürholz.

 

3     Ergebnis der Planung

3.1    Gewählte Lösung

Regenwasserableitung

Die Straßenentwässerung wird durch einen Regenwasserkanal DN 300 gewährleistet. Dieser mündet in einem Erdbecken, welches als Rückhaltebecken ausgelegt ist und das Wasser gedrosselt in ein Gewässer einleitet.

 

Schmutzwasserableitung

Der geplante Kanal DN 200 ist ausschließlich für die Schmutzwasserentsorgung ausgelegt. Für die Privatgrundstücke ist satzungsgemäß nur die Übernahme des häuslichen Schmutzwassers vorgesehen. Die Entsorgung des auf den Grundstücken anfallenden Niederschlagswassers ist wie bisher auf den Grundstücken sicherzustellen und liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Eigentümers.

Das gesamte Abwasser nördlich der Kreuzung K 15/Weg 5/6 läuft bis auf den Weg 2 in freiem Gefälle zur Pumpstation 1 im Tiefpunkt der K 15. Aufgrund der bestehenden Topographie und der sich hierdurch ergebenden gegenläufigen Gefälleverhältnisse wird im Weg 2 eine Druckleitung verlegt, an die die angrenzenden Gebäude mit Hebeanlagen angeschlossen werden können. Von dem Pumpwerk 1 wird das Abwasser in ein zweites Pumpwerk im Kreuzungsbereich der K15 mit den Wegen 5 und 6 geführt, bei dem auch das Schmutzwasser dieser Wege gesammelt wird. Von diesem Pumpwerk aus wird das Abwasser über eine Druckleitung bis zu dem Übergabeschacht am Rand der Ortslage Schürholz gefördert. Das einzelne Haus in der Mitte zwischen den beiden Ortslagen kann mit einer Hebeanlage an diese Druckleitung angeschlossen werden.

 

Die Vorzugsvariante beinhaltet folgende Hauptmassen:

Öffentlicher Freigefällekanal DN 200, Stz: 1.075 m

Öffentliche Fertigteilschächte DN 1000, B: 38 Stück

Öffentliche Pumpwerke: 2 Stück

Öffentliche Druckleitungen PE-HD DN 100: 560 m

 

3.2    Darstellung einzelner Varianten

Im Rahmen der Vorplanung wurde für das Planungsgebiet eine Kostenvergleichsrechnung erstellt. Es wurden 3 verschiedene Varianten auf ihre Gesamtwirtschaftlichkeit überprüft. Im Ergebnis ist die hier erläutete Planung auf Dauer die gesamtwirtschaftlichste Lösung.

 

3.3    Kosten

Für die geplante Maßnahme ergeben sich ohne die Grundstücksanschlüsse gemäß durchgeführter Berechnung Baukosten von insgesamt

 

brutto ca. 802.000,00 €

 

4.    Zusammenfassung

Die wesentlichen Aspekte dieser Planung werden nochmals zusammengestellt:

-                 Die Maßnahme dient der Sammlung und Ableitung des Schmutzwassers der Ortslage Emminghausen

-                 Das Planungsbüro empfiehlt die Planung eines Schmutzwasserkanals mittels Freispiegelkanal, wobei das Schmutzwasser an den Tiefpunkten gesammelt und über Druckleitungen bis zum Übergabepunkt transportiert wird.

-                 Die Brutto-Gesamtinvestitionskosten betragen ca. 802.000 € (ohne           Grundstücksanschlüsse)

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

53123004

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.) nur Kanal!

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Nur Kanal!

Verpflichtungsermächtigung

Nur Kanal!

900.000,-

EUR

726.065,-

EUR

150.000,-

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

X

Ja (Kanal)

X

Nein (K 15)

 

 

 

 

 

Siehe Sachverhalt!

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift