Vorlage - RAT/0715/2006  

 
 
Betreff: Verbesserung des ÖPNV im Bereich der Haltestellen
hier: GVFG- Förderantrag
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
12.06.2006 
14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht des Bürgermeisters zum Thema „Erneuerung der Wartehallen und Verbesserung der Haltestellensituation“ und das vorgestellte Konzept zustimmend zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, auf Basis dieses Konzeptes umgehend die weiteren Planungen durchzuführen, und den erforderlichen Förderantrag zu stellen.  

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt die Bereitstellung der erforderlichen Mittel in 2007/2008 unter Berücksichtigung der in der Vorlage genannten Kosten.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, Maßnahmen zu Verbesserung des ÖPNV durchzuführen. Es ist geplant, die Haltestellensituation insgesamt zu verbessern. Dies soll erreicht werden, indem zum einen alte Wartehallen durch neue Wartehallen ersetzt und weitere Haltestellen erstmalig mit einer Wartehalle versehen werden. Zum anderen sieht die Planung vor, an einigen Haltestellen die Einstiegssituation zu verbessern (siehe hierzu auch den SPD-Antrag und dessen Beratung im StuV am 15.05.06).

Im Jahre 2001 hat die Stadt Wermelskirchen bereits einen Förderantrag für neue Buswartehallen im Rahmen des GVFG gestellt. Dieser Förderantrag umfasste die Errichtung von 35 Wartehallen (26 x neu und 9 x Austausch von alten vorhandenen Wartehallen). Diese Planung wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 14. 05.2001 bereits vorgestellt.

Im Jahre 2002 teilte die Bezirksregierung Köln mit, dass die Förderung des ÖPNV/SPNV keine positive Entwicklung aufzeigt, und insofern eine zeitnahe Förderung nicht in Aussicht gestellt werden kann. Deshalb führte der Antrag auch nicht zum Erfolg. Hierüber wurde der Ausschuss informiert.

Eine erneute Anfrage bei der Bezirksregierung führte dann zu der dortigen Aussage, dass Wartehallen im Rahmen des neuen GVFG IV (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzt Individualverkehr) nun weiterhin gefördert werden können. Darüber hinaus sind im Rahmen des neuen GVFG IV auch weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Haltestellen- / Verkehrssituation förderfähig. Allerdings ist es hierfür jedoch notwendig, einen neuen Förderantrag zu stellen. Bei diesem Antrag sind die Förderregeln des neuen GVFG IV zu beachten.

Nach der neuen Regelung werden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation nur noch zu 75% gefördert. Dieses bedeutet, dass der Antragsteller einen deutlich höheren Eigenanteil zu leisten hat. Gleichwohl sollte das ursprüngliche Ziel der Verbesserung der Haltestellensituation unter weitestgehender Förderung durch das Land weiter verfolgt werden.

Da mit einem Förderbescheid erst im Herbst/Winter 2006 zurechnen ist, wird mit der Maßnahme erst in 2007 begonnen werden können.

 

I.     Maßnahmenkonzept

Im Maßnahmenkonzept zur Verbesserung der Haltestellensituation ist der Ausbau in zwei Bauabschnitten (s. Übersichtsplan) vorgesehen. Der erste Bauabschnitt beinhaltet die Haltestellen, bei der die Realisierung zeitnah erfolgen kann. Der zweite Bauabschnitt umfasst die Haltestellen mit erhöhtem Abstimmungs-/ und damit Zeitbedarf.

Die Konzeption sieht im 1. Bauabschnitt vor, an 26 Haltestellen neue Wartehallen aufzustellen. Von diesen Haltestellen wird an 5 Standorten die bestehende Wartehalle durch eine neue Wartehalle ersetzt (Tabelle 1). Des Weiteren ist geplant, an 11 Standorten neben der Erneuerung der Wartehalle zusätzlich auch die Einstiegssituation zu verbessern (Tabelle 2).

Tabelle 1: Erneuerung der bestehenden Wartehalle

Lfn.

Hst-nr.

Haltestellenname

1.

309508-4

Staller Weg

2.

308101-4

Tente

3.

308211-3

Dhünnerstraße

4.

308306-3

Buchholzen

5.

309201-2

Ärnzhäuschen

 

Tabelle 2:
Erneuerung der bestehenden Wartehalle inkl. Verbesserung der Einstiegssituation

Lfn.

Hst-nr.

Haltestellenname

1.

309205-3

Dabringhausen Busbahnhof

2.

309205-4

Dabringhausen Busbahnhof

3.

308102-4

Unterstraße (Maßnahmen zur Verbesserung der Einstiegssituation nicht förderfähig!)

4.

308205-3

Wagenhalle

5.

308231-3

Königstr.

6.

308326-2

Stadtwerke

7.

308202-1

Busbahnhof (Thomas-Mann-Straße)

8.

308202-2

Busbahnhof (Thomas-Mann-Straße)

9.

308324-2

Friedhof

10.

309202-2

Höferhof

11.

309210-3

Grunewald

Das Maßnahmenkonzept sieht im 1. Bauabschnitt weiter vor, neben der Erneuerung von besehenden Wartehallen an 10 Haltestellen erstmalig eine Wartehalle zu errichten. (Tabelle 3).

Tabelle 3: Haltestellen mit erstmaliger Aufstellung einer Wartehalle

Lfn.

Hst-nr.

Haltestellenname

1.

308104-2

Hünger

2.

309304-4

Böttingerheim

3.

309305-3

Stumpf

4.

309214-4

Emminghausen Wende

5.

308103-2

Neuenhaus

6.

308219-4

Hilfringhausen

7.

308223-1

Friedenstraße

8.

308101-3

Tente

9.

308302-1

Neuenborn

10.

308106-3

Pohlhauser Straße

Die Kosten für die 26 geplanten Wartehallen sind in vollem Umfang förderfähig.

Die Maßnahmen zur Verbesserung der Einstiegssituation sind nur dann förderfähig, wenn die Baulast bei der Stadt Wermelskirchen liegt. Dieses ist bei Haltestellen an Gemeindestraßen gegeben. Maßnahmen an Kreisstraßen sind ebenfalls zuschussfähig. Allerdings muss hier die Stadt Wermelskirchen mit dem Rheinisch Bergischen Kreis als Baulastträger eine Vereinbarung abschließen inkl. Kostenübernahme. Diese Haltestellen sind nach Vereinbarung Bestandteil des Förderantrages der Stadt Wermelskirchen. An Landes- und Bundesstraßen sind nur die Maßnahmen förderfähig die innerhalb der Ortsdurchfahrt liegen. Alle anderen Maßnahmen sind nicht förderfähig.

Die Maßnahmen zur Verbesserung der Einstiegssituation an der Haltestelle Unterstraße sind demnach nicht förderfähig (da Bund Baulastträger). Die Einstiegssituation an der Haltestelle Unterstraße ist aber auch nach der baulichen Veränderung (Markierungsarbeiten) weiter als kritisch einzustufen. Aufgrund des hohen Schülerverkehrs und der schlechten Einstiegssituation wird deshalb vorgeschlagen, die Haltestelle trotzdem mit in die Planung einzubeziehen und mit dem Gesamtprogramm zu realisieren.

 

Der zweite Bauabschnitt umfasst weitere 6 Haltestellen, an denen die Wartehalle erneuert oder eine neue Wartehalle erstmalig aufgestellt werden soll. Ebenfalls befindet sich der Busbahnhof (ZOB) im zweiten Bauabschnitt. Für den gesamten Bereich des Busbahnhofes soll aufgrund seiner besonderen verkehrlichen Bedeutung ein separater Förderantrag gestellt werden.

Die geplanten Haltestellen sind ausschließlich Linienbushaltestellen, da Haltestellen mit reinem Schulbusverkehr nicht förderfähig sind. Für die Lösung der vorhandenen defizitären Situation der Schulbushaltestellen ist beabsichtigt, die alten demontierten Wartehallen, sofern der bauliche Zustand dieses zulässt, an den notwendigen Schulbushaltestellen aufzustellen.

 

II.    Ausstattung

Die Standartausstattung an den Haltestellen umfasst:

a)      Wartehalle (3 Elemente 4,50 m) mit Rück- und Seitenwandscheiben (ESG)
vom Typ B-S der Firma MABEG

b)      Fahrplankasten (DIN A3)

c)      Sitzbank mit Einzelsitzplätzen

d)      Wartehallenbeleuchtung

e)      Abfallbehälter 

Wenn ein Stromanschluss nicht über das normale Beleuchtungskabel ermöglicht werden kann, soll im Einzelfall geprüft werden, ob eine Beleuchtung mit Solargeneratormodul möglich ist.

Maßnahmen zur Verbesserung der Einstiegssituation (s. Abbildung 1) beinhalten je nach Standort:

a)      notwendiger Grunderwerb

b)      Herstellung einer befestigten Aufstellfläche

c)      Herstellung eines Zugangs zur Haltestelle

d)      Einbau eines Buskapsteins

e)      Schaffung eines Entwässerungssystems

f)        Schaffung einer Bussonderspur

g)      Querungshilfe

 

III.   Kosten

Die Gesamtkosten für die Erneuerung von Wartehallen bzw. erstmalige Aufstellung einer Wartehalle belaufen sich auf ca. 415.000 €. Die Zuwendung des Bundes und des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nach GVFG IV (unter Berücksichtigung von nicht förderfähigen Anteilen) ergibt eine Fördersumme von ca. 300.000 €, so das ein Eigenanteil von ca. 115.000 € für die Stadt Wermelskirchen zu tragen ist.

Neben diesen Kosten existieren noch die Kosten für die Maßnahmen zur Verbesserung der Einstiegssituation an 10 Haltestellen. Förderfähig sind jedoch nur 9 Haltestellen. Die Haltestelle Unterstraße ist wie bereits geschildert nicht förderfähig. Die Kosten für diese Maßnahme kann zum derzeitigen Planungstand nur geschätzt werden. Die Umbaukosten betragen für die Haltestelle Unterstraße ca. 15.000,- €.

IV.   Haushaltsmittel – Stellungnahme der Kämmerei

Im Haushaltsjahr 2006 ist die Gesamtmaßnahme wie folgt veranschlagt:

Haushaltsjahr                                      Ausgaben                    Einnahmen

2006/Haushaltsansatz                        200.000,- €                  150.000,- €

2007/Investitionsprogramm/2006

= Verpflichtungsermächtigung            200.000,- €                  150.000,- €

                                                            --------------                   --------------

Ingesamt                                             400.000,- €                  300.000,- €

 

Die Kostenschätzung des Fachamtes beläuft sich auf         415.000,- €

Mehrkosten (nicht förderfähig)                                                  15.000,- €

Voraussichtliche Eigenmittell                                                  115.000,- €

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2007 ist die Maßnahme neu zu veranschlagen, wobei die  Mehrkosten von rd. 15.000,- € zusätzlich zu berücksichtigen wären.

In der Vergangenheit wurden jährlich durchschnittlich ca. 10-12.000,- € für die Erneuerung von Wartehallen veranschlagt.

 

 

 

Pläne/ Anlagen

 

Den einzelnen Fraktionen wird wie bei der ersten Beratung ein Übersichtsplan im Format DIN A0 für die Beratung zu Verfügung gestellt.

 

Anlage: Haltestellenübersicht (Standardeinrichtung)

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.792.950.0.8

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

415.000,-

EUR

200.000,-

EUR

200.000,-

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

x

Nein

 

 

 

 

 

Siehe Sachverhalt IV

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift