Vorlage - RAT/0716/2006  

 
 
Betreff: Kanal- und Straßenbau in der Ortslage Oberwinkelhausen
hier: Baubeschluss für die Abwasseranlage
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
14.06.2006 
6. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss beschließt die Kanalisierung der Ortslage „Oberwinkelhausen“ auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Projektdaten und Pläne. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Das aktuelle Abwasserbeseitigungskonzept sieht die Kanalisierung der Ortslage „Oberwinkelhausen“ für den Zeitraum 2005 bis 2006 vor. Im Straßenausbauprogramm ist zeitgleich der entsprechende Straßenausbau vorgesehen. Aufgrund der schwierigen Grunderwerbs- und Leitungsrechtsverhandlungen kommt die Maßnahme erst jetzt zur Ausführung.

 

Die ersten Planungen des Gesamtobjektes wurden in 2004 an das Ingenieurbüro Kreißl aus Düsseldorf vergeben. Die Bürgerinformation zum Kanal- und Straßenbau erfolgte am 14.03.2006. Hier wurden die betroffenen Eigentümer über die vorgesehenen Maßnahmen umfassend informiert. Der Ausbaubeschluss zum Straßenbau wurde in der Sitzung des  Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 15.05.2006 gefasst (RAT/0672/2006).

 

Die technische Erläuterung ist dem nachfolgenden Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zu entnehmen.

 

In der Anlage ist vereinbarungsgemäß lediglich ein Übersichtslageplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung der kompletten Planunterlagen auf CD zur weiteren Verwendung. Weitere Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.

 

 

Städtischer Abwasserbetrieb

Wermelskirchen

Kanalisation der Ortslage Oberwinkelhausen

ERLÄUTERUNGSBERICHT


1          Veranlassung und Aufgabenstellung

 

Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt zur Erfüllung seiner Abwasserbeseitigungspflicht die Ortschaft Oberwinkelhausen und den Außenbereich in Richtung Haid entsprechend dem beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept erstmalig zu kanalisieren.

Die Planung sieht eine flächendeckende Entsorgung von Schmutzwasser in einen übergeordneten Hauptsammler vor.

Zur Ausführung gelangt eine Kombination von Freispiegelkanälen und Druckrohrleitungen mit Übergabe der Schmutzwasserfracht in die bestehende Druckrohrleitung im Bereich Haid.

Die anschließende Abwasserbehandlung erfolgt im süd-westlich gelegenen Gruppenklärwerk Burg in Solingen.

 

2          Örtliche Verhältnisse

2.1        Derzeitige Nutzung und Topographie des Baugeländes

Der Bereich Oberwinkelhausen, mit seinen Außenbereichen, westlich von Wermelskirchen gelegen, stellt sich als locker bebaute Streusiedlung mit überwiegend ländlichem Charakter dar. Die funktionale Gliederung des Straßennetzes dient insbesondere der Erschließung der bebauten Flächen. Das heutige Straßennetz muss keine Funktionen des Durchgangsverkehrs aufnehmen.

Die vorhandenen Grundstücke und Gebäude entsorgen das Schmutzwasser über privaten Abwasseranlagen.

Im Flächennutzungsplan ist die Ortschaft als Mischgebiet ausgewiesen. Die Außenbereiche liegen im Landschaftsschutzgebiet mit hauptsächlich durch die Land- und Forstwirtschaft genutzten Flächen. Aufgrund der örtlichen Erkundungen wird die Ortslage im Planungsabschnitt ausschließlich zu landwirtschaftlichen und zu Wohnzwecken genutzt.

Das Baufeld weist insgesamt wechselndes Gefälle auf.

 

2.2        Bestehende Abwasseranlagen

Innerhalb der zu entwässernden Ortslagen befinden sich außer den privaten Grundstücksentwässerungseinrichtungen keine bekannten Abwasseranlagen.

 

2.3        Bevölkerungsverhältnisse

Die Auswertung aus dem Einwohnerbestand der Stadt Wermelskirchen vom 30.06.2005 weist für die Ortslage Oberwinkelhausen 151 gemeldete Einwohner aus: Für die Prognose wird aufgrund der noch bestehenden Bebauungsmöglichkeiten mit einer Einwohnersteigerung von insgesamt 50 % gerechnet.

 

2.4        Gewerbe- und Industriebetriebe, bedeutende Direkt- oder Indirekteinleiter

Gewerbe- oder Industriebetriebe sind nicht vorhanden. Direkt- oder Indirekteinleiter sind nicht bekannt. Das Niederschlagswasser wird örtlich versickert oder abgeleitet.

3          Technische Grundlagen

Die Planung basiert auf den aktuellen technischen Regelwerken und Arbeitsblättern und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten. Die Grundstücke werden im Trennverfahren entwässert.

Aufgrund der Vielzahl der Grundstückseigentümer sowie den zuvor beschriebenen Gegebenheiten ist in diesem Gebiet die Verlegung einer öffentlichen Schmutzwasserleitung, mit wechselndem System von Druckrohrleitungen und Freispiegelkanalisation vorgesehen. An diese Leitungen sollen alle Grundstücke schmutzwassertechnisch angeschlossen werden.

Die hier geplanten Entwässerungskanäle dienen ausschließlich der Ableitung von häuslichem Schmutzwasser. Niederschlagswasser ist gemäß der gesetzlichen Regelung wie bisher auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen.

 

Es ist vorgesehen, eine Druckrohrleitung auf einer Länge von ca. 1.500 m zu verlegen.

Der Freispiegelkanal hat eine Länge von ca. 1.100 m. Der Verlauf der Leitung wurde so gewählt, dass alle Grundstücke in dem betroffenen Bereich über kurze Anschlusswege die Schmutzwasserleitung erreichen können.

Die Verlegung der Druckrohrleitung erfolgt ausschließlich im öffentlichen Verkehrsraum.

Die Abwasserleitung in der Wasserschutzzone II wird in einem einwandigen Rohrsystem vorgenommen.

Das PE-Druckrohrkanalsystem wird in der Dimensionierung SDR 11 ausgelegt und erfüllt mit den geeigneten Ver- und Anbindungsformstücken eine dauerhafte dichte Verbindung mittels des Heizwendelschweissverfahrens.

Als Material für die Freispiegelleitung kommt ein Steinzeugrohr nach DIN 295, mit erhöhten Prüfanforderungen in Wasserschutzzonen in Frage.

Sämtliche Kanalrohrsysteme erhalten eine Anbindung an einen Betonschacht.

Am östlichen Ende der Pumpstation -PW 9- wird eine Druckrohrspülstation errichtet. Die Pumpstation -PW 8-  wird mit einer Belüftungsanlage versehen.

 

Die Entwässerungskanäle im Freispiegelgefälle sollen in einer mittleren Tiefe von etwa 2,70 m verlegt werden. In Einzelfällen kann sich diese Tiefe aufgrund der Geländestruktur, der Lage der Versorgungsleitungen oder auch der Höhensituation einzelner Häuser verändern.

Die Tiefenlage der Druckrohrleitung ist mit einer Überdeckung von ca.1,00 m frostfrei vorgesehen.

Die insgesamt 3 öffentlichen Pumpstationen werden in Schächten mit einem Durchmesser von 1,5 m und einer Tiefe von etwa 3 m vorgesehen.

Der Einbau einer Druckrohrspülanlage und Belüftungsanlage, zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen, ist aufgrund der mengenmäßigen Schutzwasserfracht notwendig.

 

·        Druckrohrspülanlage DRS

Nach Zusammensetzung des Abwassers, der Temperatur und der Sauerstoffkonzentration ist bereits nach ca. 2 Std. der Sauerstoff-Sättigungsgrad abgebaut. Der danach beginnende anaerobe Abbau hat u.a. Geruchsbelästigungen und Ablagerungsgefahren zur Folge.

Diesen Gefahren kann man durch den gezielten Einsatz von DRS entgegenwirken. Das Abwasser wird in vorgegebenen Zeitabständen mit Druckluft aus der Abwasserleitung herausgedrückt.

 

·        Belüftung

Zur Verminderung von anaerobem Abbau des Abwassers wird die Belüftung mit Druckluft (Kompressoren) durchgeführt

 

4          Ergebnis der Planung, Variantenuntersuchung, Vorzugsvariante

4.1        Verfahrensvarianten

Die Ableitung des Schmutzwassers zur bestehenden Druckrohrleitung in Haid ist aufgrund der Topographie ohne Abwasserhebung nicht möglich.

 

Zur Abwasserhebung wurden verschiedene Systeme untersucht. Diese wurden neben den allgemeinen Verfahrensmerkmalen auch in Ihrer Wirtschaftlichkeit über dynamische Kostenvergleichsrechnung verglichen.

 

-          Verfahrensvariante 1 – Vakuumentwässerungsverfahren

-          Verfahrensvariante 2 – Dezentrale Kleinkläranlagen

-          Verfahrensvariante 3 – Druckentwässerung ohne Freispiegelleitung

 

Als wirtschaftlichste Verfahrensvariante stellte sich unter Berücksichtigung der Betriebskosten das Verfahren einer Druckentwässerung mit ergänzendem Freispiegelkanal heraus.

4.2        Trassenvarianten

Aufgrund der Topographie des Einzugsgebietes und der Lage der einzelnen anzuschließenden Gebäude in den Ortslagen ergeben sich keine Trassenvarianten. Die ursprünglich vorgesehene Trassenführung über Unterwinkelhausen wurde aufgrund der hier erforderlichen Sonderbauwerke mit Düker und Entlüftungsanlagen und den topografisch schwierigeren Verhältnissen mit teilweise erheblichen Herstellungskosten, nicht weiter untersucht.

Durch die gewählte Trasse ist eine Erschließung der Außenbereiche zwischen Oberwinkelhausen und Haid mittels Freigefällekanal zu realisieren.

Das System „Freispiegelkanal bis zu einem Pumpwerk und von dort Abwasserhebung bis zum Druckleitungssystem Haid / Hünger“ erhält den Vorrang vor den übrigen betrachteten Varianten, da technisch der minimale Aufwand zur Abwasserförderung betrieben wird, betrieblich das System einfach zu warten ist und wirtschaftlich das System aufgrund der minimierten Wartungsarbeiten das günstigste darstellt. Hierbei wird für einen großen Teil des Abwassertransports das „natürliche Gefälle“ genutzt und damit für die meisten Grundstücke ein Freigefälleanschluss ermöglicht.

5          Zeit- und Kostenplanung

5.1        Zeit- und Ablaufplanung

Die Maßnahme kann nach Ausbaubeschluss im zuständigen Ausschuss und entsprechender Genehmigung durch die Wasser- und Landschaftsbehörde ausgeschrieben werden. Baubeginn ist für Herbst 2006 geplant, wobei eine Bauzeit von 50 Wochen festgelegt wird.

5.2        Voraussichtliche Kosten

Die Baukosten für die geplante Entwässerungsanlage einschl. der Pumpstationen betragen nach der Kostenberechnung insgesamt:

 

Brutto - Baukosten: ca. 790.000,- € (ohne Grundstücksanschlüsse)

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

53122009

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

1.040.000,-

EUR

Ca. 690.000,-

EUR

300.000,-

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift