Vorlage - RAT/0104/2003  

 
 
Betreff: Straßenausbau: Teilausbau "Obere Remscheider Straße" und Durchstich "Taubengasse"
hier: Ausbaubeschluß
Status:öffentlich  
Verfasser:Drescher, HaraldAktenzeichen:66
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
12.05.2003 
37. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Ausbau der Straße "Obere Remscheider Straße" und "Durchstich Taubengasse" auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Entwurfspläne, und beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt in 2003 die Straße ”obere Remscheider Straße /oberer Teil und den Durchstich Taubengasse” im Rahmen des Maßnahmenplan ”Umgestaltung Innenstadt” als erstes Projekt umzusetzen.

 

Die politische Voraussetzung für den Ausbaubeschluß des Maßnahmenplanes wurde im Rat der Stadt Wermelskirchen am 31.03.03 festgelegt. Im Rahmen dieses Beschlusses wurde die Verkehrsführung  und die Gestaltungskriterien für die Umgestaltung der Innenstadt festgelegt.

Das erste Bauprojekt ist die Obere Remscheider Str. / oberer Teil (westlicher Gehweg) und der Durchstich Taubengasse.

Im Zusammenhang dieser Baumaßnahme soll der Parkplatz an der oberen Remscheider Straße (Innenhof Telegrafen- Passage) gemäß StuV-Beschluss vom 06.05.02 ausgebaut werden.

Für den Ausbau des Innenhofes stehen separate Mittel von 30.000,- € auf der HHSt 1.637.962.0.1 zur Verfügung

 

Die Planung des Straßenprojektes wurde in 2002 an das Ingenieurbüro MWM vergeben, und den Anwohnern/Eigentümern am 08.04.2003 vorgestellt. Diese haben sich eindeutig für die der Vorlage beigefügte Ausbauplanung entschieden. Geringfügige Änderungs-/Ergänzungswünsche der Anlieger wurden in den Entwurfsplan eingearbeitet bzw. werden bei der Ausschreibung berücksichtigt. Bei Bedarf können diese in der Sitzung erläutert werden.

 

Der Bereich ”Obere Remscheider Straße” und der neue Durchstich Taubengasse ist gemäß dem beschlossenem Verkehrskonzept eine Anliegerstraße und liegt gemäß dem Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet.

 

Die Anlieger werden an den Kosten für die Straßenbaumaßnahme entsprechend dem KAG  (Kommunalabgabengesetz) beteiligt. Dies bedeutet, dass 50% der umlagefähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind.

 

Zur weiteren Information über die zu erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes,  erhalten die Anlieger ein Informationsschreiben.

 

Bedingt durch die Verkehrsabläufe der weiteren innerstädtischen Umbaubereiche und der Erstellung der B51n erfolgt der zweite Bauabschnitt erst ca. 2005/2006 im Zusammenhang mit dem Bereich “Markt” .

Der zweite Bauabschnitt beinhaltet im oberen Bereich den östlichen Gehweg und der komplette untere Bereich vom Platz am Weihnachtsbaum bis Kölner Straße.

Für diesen Bereich wird dann entsprechend eine ergänzende Planung und eine separate Bürgerinfo durchgeführt.

 

Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme (Baukosten, Planung, Beleuchtung, Grunderwerb, Abriss, etc) belaufen sich nach heutigem Berechnungsstand auf ca. 200.000,-  Euro.

 

Sollten Änderungswünsche des Ausschusses nicht vorgetragen werden, können auf der Grundlage der vorgestellten Planung nun die weiterführenden Arbeiten ausgeführt werden.

Geplant ist eine Ausschreibung im Sommer 2003, und ein Baubeginn im Herbst  2003.

Anlage/n:

Anlage/n:

Entwurfsplanung

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.615.964.1.8

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

200.000,00

EUR

470.000,00/HAR 31.057,00

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift