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Beschlussvorschlag: Der Ausschuß
für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Ausbau der Straße "Obere
Remscheider Straße" und "Durchstich Taubengasse" auf der Basis
der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Entwurfspläne, und
beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die
weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen. Sachverhalt: Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt in 2003 die Straße
”obere Remscheider Straße /oberer Teil und den Durchstich
Taubengasse” im Rahmen des Maßnahmenplan ”Umgestaltung
Innenstadt” als erstes Projekt umzusetzen. Die politische Voraussetzung für den Ausbaubeschluß des
Maßnahmenplanes wurde im Rat der Stadt Wermelskirchen am 31.03.03 festgelegt.
Im Rahmen dieses Beschlusses wurde die Verkehrsführung und die Gestaltungskriterien für die
Umgestaltung der Innenstadt festgelegt. Das erste Bauprojekt ist die Obere Remscheider Str. / oberer
Teil (westlicher Gehweg) und der Durchstich Taubengasse. Im Zusammenhang dieser Baumaßnahme
soll der Parkplatz an der oberen Remscheider Straße (Innenhof Telegrafen-
Passage) gemäß StuV-Beschluss vom 06.05.02 ausgebaut werden. Für den Ausbau des Innenhofes stehen
separate Mittel von 30.000,- € auf der HHSt 1.637.962.0.1 zur Verfügung Die Planung des Straßenprojektes
wurde in 2002 an das Ingenieurbüro MWM vergeben, und den Anwohnern/Eigentümern
am 08.04.2003 vorgestellt. Diese haben sich eindeutig für die der Vorlage
beigefügte Ausbauplanung entschieden. Geringfügige Änderungs-/Ergänzungswünsche
der Anlieger wurden in den Entwurfsplan eingearbeitet bzw. werden bei der
Ausschreibung berücksichtigt. Bei Bedarf können diese in der Sitzung erläutert
werden. Der Bereich ”Obere Remscheider
Straße” und der neue Durchstich Taubengasse ist gemäß dem beschlossenem
Verkehrskonzept eine Anliegerstraße und liegt gemäß dem Flächennutzungsplan in
einem Mischgebiet. Die Anlieger werden an den Kosten
für die Straßenbaumaßnahme entsprechend dem KAG
(Kommunalabgabengesetz) beteiligt. Dies bedeutet, dass 50% der
umlagefähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind. Zur weiteren Information über die zu
erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren
Bauablaufes, erhalten die Anlieger ein
Informationsschreiben. Bedingt durch die Verkehrsabläufe
der weiteren innerstädtischen Umbaubereiche und der Erstellung der B51n erfolgt
der zweite Bauabschnitt erst ca. 2005/2006 im Zusammenhang mit dem Bereich
“Markt” . Der zweite Bauabschnitt beinhaltet
im oberen Bereich den östlichen Gehweg und der komplette untere Bereich vom
Platz am Weihnachtsbaum bis Kölner Straße. Für diesen Bereich wird dann
entsprechend eine ergänzende Planung und eine separate Bürgerinfo durchgeführt. Die Gesamtkosten der
Straßenbaumaßnahme (Baukosten, Planung, Beleuchtung, Grunderwerb, Abriss, etc)
belaufen sich nach heutigem Berechnungsstand auf ca. 200.000,- Euro. Sollten Änderungswünsche des
Ausschusses nicht vorgetragen werden, können auf der Grundlage der
vorgestellten Planung nun die weiterführenden Arbeiten ausgeführt werden. Geplant ist eine Ausschreibung im
Sommer 2003, und ein Baubeginn im Herbst
2003. Anlage/n: Entwurfsplanung
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