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Beschlussvorschlag: Der
Rat nimmt die Erhöhung des Ausgabenbedarfs
bei der Haushaltsstelle 1.675.630.1.5 „Unternehmerkosten
Winterdienst“
von 130.000,00 € um 116.500,00 € auf 246.500,00 € und bei der Haushaltsstelle 1.675.570.1.5 „Streumaterial“
von 50.000,00 € um 66.000,00 € auf 116.000,00 € zur Kenntnis Der Rat der Stadt beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000,00 € bei der Haushaltsstelle 1.675.630.1.5 „Unternehmerkosten Winterdienst“. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der H.-Stelle 1.900.831.0.1 „Nachzahlung aus der Abrechnung des Solidarbeitrages“. Die
restlichen Mittel in Höhe von 82.500 € (16.500,- € bei H.-Stelle 1.675.630.1.5
„Unternehmerkosten“ sowie 66.000,- € bei H.-Stelle
1.675.570.1.5 „Streumaterial“) werden im Rahmen der
Deckungsfähigkeit durch Verbesserungen bei den Inneren Verrechnungen
(Mehreinnahmen bei 1.675.169.1.2) gedeckt." Sachverhalt: Erhebliche überplanmäßige Ausgaben bedürfen entsprechend Satz 4 des § 82 (1) GO NW –alt - (Anwendung kamerales Haushaltsrecht!) der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt. Nach Durchführung des letzten Winterdienstes und abschließender Prüfung aller Rechnungen steht fest, dass in diesem Bereich bedingt durch die teilweise extremen Witterungsverhältnisse erhebliche Mehrkosten entstanden sind. Diese müssen nun gemäß o.g. Vorschrift formal zur Verfügung gestellt werden. Die aktuelle Situation stellt sich, aufgeteilt auf die Bereiche Unternehmerkosten und Streumittel, wie folgt dar: Haushaltsstelle 1.675.630.1.5 „Unternehmerkosten
Winterdienst“ Der Winterdienst auf öffentlichen Plätzen und Wegen wurde in den vergangenen Jahren jeweils für die Dauer von drei Jahren an einen privaten Vertragsunternehmer vergeben. Im Rückblick muss festgestellt werden, dass unabhängig vom
letzten Winter auch in den davor liegenden Winterperioden schon ein ständig
zunehmender Einsatz des Unternehmers im Winterdienst erforderlich wurde. Dies
hat sich aufgrund der in Altverträgen bisher geltenden Abrechnungsmodalität auf
Stundenbasis auch auf die Kosten der letzten 3 Jahre ausgewirkt. Nachfolgend
sind die Abweichungen der geleisteten Ausgaben gegenüber dem jeweiligen
Haushaltsansatz für die Jahre 2003 bis 2006 dargestellt.
Um der bis 2005 bereits erkennbaren Entwicklung gegenzusteuern, wurde der letzte Winterdienstvertrag zum 31.03.2005 fristgerecht gekündigt. In der dann folgenden neuen Ausschreibung wurde aufgrund der negativen Erfahrungen mit Abrechnungen auf Stundenbasis ein geänderter Abrechnungsmodus berücksichtigt. Es wird nunmehr eine Vergütung auf Basis festgelegter und vermessener Flächen vorgenommen. Damit sind nicht mehr Dauer und Personal-/Maschineneinsatz für die Abrechnung des jeweiligen Winterdiensteinsatzes maßgebend, sondern ein unter Wettbewerb entstandener Einheitspreis. Die Submission erfolgte am 01.09.2005 sowie die erforderlich Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss am 17.10.2005. Damit konnte der Winterdienst der letzten Winterdienstperiode bereits auf Basis des neuen Winterdienstvertrages (Vertragsbeginn am 01.11.2005) durchgeführt werden. Dies hat erheblich dazu beigetragen, dass sich die Mehrkosten trotz teilweise extremer Witterungsbedingungen in Grenzen gehalten haben. Dabei ist z.B zu berücksichtigen, dass die Schneemassen in der Innenstadt mehrfach sogar aufgeladen und wegtransportiert werden mussten, weil die Situation für die Verkehrsteilnehmer zu gefährlich wurde. Wenn man nun berücksichtigt, dass gerade die erheblichen Schneemengen die Einsatzzeiten deutlich verlängert haben, wäre die Überschreitung in 2006 auf Basis der alten Abrechnungsmodalität nach Einsatzstunden noch deutlich höher ausgefallen. Insofern hat sich die Entscheidung zur Änderung der Abrechnung schon im letzten Winter bezahlt gemacht. Gleichwohl hat der extreme Winter im laufenden Haushaltsjahr schon bis heute wieder zu einer Überschreitung des Haushaltsansatzes um einen Betrag in Höhe von 96.000,- € geführt. Hierzu kommt noch die Unternehmervergütung für den zum Haushaltsjahr 2006 gehörenden Monat November. Unter Berücksichtigung der Entwicklungen der letzten Jahre wäre hier ein Betrag von 20.500,- € anzusetzen. Damit ist mit einer Gesamtüberschreitung in 2006 von ca. 116.500,- € zu rechnen. Diese Mittel müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Für das Jahr 2007 wird aufgrund der dargestellten Entwicklung im Haushaltsplan ein Ansatz von 160.000,- € vorgesehen. Dabei wurde davon ausgegangen, dass sich solch ein extremer Winter nicht sofort wiederholt, so dass unter Berücksichtigung der günstigeren Abrechnungsmodalität ein Ergebnis unterhalb der Zahlen von 2004 und 2005 erwartet werden kann. Haushaltsstelle 1.675.570.1.5 „Streumaterial“ Aufgrund der extremen Witterungsbedingungen von Januar bis März 2006 wurde zwangsläufig auch der Haushaltsansatz für die Beschaffung von Streumaterial bereits überschritten. Zeitweise war es sogar mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, die erforderlichen Nachlieferungen zu erhalten, weil der Gesamtbedarf aller Winterdienstbetreiber einfach zu hoch war. Insgesamt ergab sich hieraus bis heute eine Überschreitung von 31.000,00 €. Hierzu muss noch der Bedarf für die Monate November und Dezember berücksichtigt werden, so dass sich die Gesamtkostensituation wie folgt darstellt: Bisheriger Ansatz für Streumaterial 50.000,00 € Bisherige Ausgaben in 2006 81.000,00 € Streumittelbeschaffung bis Jahresende 35.000,00 € Gesamtausgaben 2006 116.000,00 € Deckung der zusätzlichen Ausgaben: Es wird vorgeschlagen, bei der Haushaltsstelle 1.675.630.1.5 „Unternehmerkosten Winterdienst“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000,- € zu beschließen. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der H.-Stelle 1.900.831.0.1 „Nachzahlung aus der Abrechnung des Solidarbeitrages“. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 82.500,- € (16.500,- € bei H.-Stelle 1.675.630.1.5 „Unternehmerkosten“ sowie 66.000,- € bei H.-Stelle 1.675.570.1.5 „Streumaterial“) wird im Rahmen der Deckungsfähigkeit durch Verbesserungen bei den Inneren Verrechnungen (Mehreinnahmen bei 1.675.169.1.2) gedeckt.
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