Vorlage - RAT/0751/2006  

 
 
Betreff: Information über Mehrkosten und Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
hier: Haushaltsstelle 1.675.630.1.5 "Unternehmerkosten Winterdienst"
Haushaltsstelle 1.675.570.1.5 "Streumaterial"
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr Schütze
Federführend:Betriebshof Bearbeiter/-in: Müller, Sigrid
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.10.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
30.10.2006 
14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die Erhöhung des Ausgabenbedarfs bei der Haushaltsstelle 1.675.630.1.5 „Unternehmerkosten Winterdienst“

                                                           

von       130.000,00 €

                                                            um       116.500,00 €

                                                            auf       246.500,00 €

 

und bei der Haushaltsstelle 1.675.570.1.5  „Streumaterial“

                                                           

von         50.000,00 €

                                                            um         66.000,00 €

                                                            auf       116.000,00 €

 

zur Kenntnis

 

Der Rat der Stadt beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000,00 € bei der Haushaltsstelle 1.675.630.1.5 „Unternehmerkosten Winterdienst“. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der H.-Stelle 1.900.831.0.1 „Nachzahlung aus der Abrechnung des Solidarbeitrages“.

Die restlichen Mittel in Höhe von 82.500 €  (16.500,- € bei H.-Stelle 1.675.630.1.5 „Unternehmerkosten“ sowie 66.000,- € bei H.-Stelle 1.675.570.1.5 „Streumaterial“) werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit durch Verbesserungen bei den Inneren Verrechnungen (Mehreinnahmen bei 1.675.169.1.2) gedeckt."

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Erhebliche überplanmäßige Ausgaben bedürfen entsprechend Satz 4 des § 82 (1) GO NW   –alt - (Anwendung kamerales Haushaltsrecht!) der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt. 

 

Nach Durchführung des letzten Winterdienstes und abschließender Prüfung aller Rechnungen steht fest, dass in diesem Bereich bedingt durch die teilweise extremen Witterungsverhältnisse erhebliche Mehrkosten entstanden sind. Diese müssen nun gemäß o.g. Vorschrift formal zur Verfügung gestellt werden. Die aktuelle Situation stellt sich, aufgeteilt auf die Bereiche Unternehmerkosten und Streumittel, wie folgt dar: 

 

Haushaltsstelle 1.675.630.1.5 „Unternehmerkosten Winterdienst“

 

Der Winterdienst auf öffentlichen Plätzen und Wegen wurde in den vergangenen Jahren jeweils für die Dauer von drei Jahren an einen privaten Vertragsunternehmer vergeben.

 

Im Rückblick muss festgestellt werden, dass unabhängig vom letzten Winter auch in den davor liegenden Winterperioden schon ein ständig zunehmender Einsatz des Unternehmers im Winterdienst erforderlich wurde. Dies hat sich aufgrund der in Altverträgen bisher geltenden Abrechnungsmodalität auf Stundenbasis auch auf die Kosten der letzten 3 Jahre ausgewirkt. Nachfolgend sind die Abweichungen der geleisteten Ausgaben gegenüber dem jeweiligen Haushaltsansatz für die Jahre 2003 bis 2006 dargestellt.

 

Jahr

Haushaltsansatz

Geleistete Zahlungen

Überschreitung

2003

  60.000,- €

    97.369,29 €

    37.369,29 €

2004

  60.000,- €

  169.761,45 €

  109.761,45 €

2005

100.000,- €

  163.478,85 €

    63.478,85 €

2006

130.000,- €

  226.060,38 €

    96.060,38 €

 

Um der bis 2005 bereits erkennbaren Entwicklung gegenzusteuern, wurde der letzte Winterdienstvertrag zum 31.03.2005 fristgerecht gekündigt.  In der dann folgenden neuen Ausschreibung wurde aufgrund der negativen Erfahrungen mit Abrechnungen auf Stundenbasis ein geänderter Abrechnungsmodus berücksichtigt. Es wird nunmehr eine Vergütung auf Basis festgelegter und vermessener Flächen vorgenommen. Damit  sind nicht mehr Dauer und Personal-/Maschineneinsatz für die Abrechnung des jeweiligen Winterdiensteinsatzes maßgebend, sondern ein unter Wettbewerb entstandener Einheitspreis.

Die Submission erfolgte am  01.09.2005 sowie die erforderlich Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss am 17.10.2005. Damit konnte der Winterdienst der letzten Winterdienstperiode bereits auf Basis des neuen Winterdienstvertrages (Vertragsbeginn am 01.11.2005) durchgeführt werden. Dies hat erheblich dazu beigetragen, dass sich die Mehrkosten trotz teilweise extremer Witterungsbedingungen in Grenzen gehalten haben.

 

Dabei ist z.B zu berücksichtigen, dass die Schneemassen in der Innenstadt mehrfach sogar aufgeladen und wegtransportiert werden mussten, weil die Situation für die Verkehrsteilnehmer zu gefährlich wurde. Wenn man nun berücksichtigt, dass gerade die erheblichen Schneemengen die Einsatzzeiten deutlich verlängert haben, wäre die Überschreitung in 2006 auf Basis der alten Abrechnungsmodalität nach Einsatzstunden noch deutlich höher ausgefallen. Insofern hat sich die Entscheidung zur Änderung der Abrechnung schon im letzten Winter bezahlt gemacht.

 

Gleichwohl hat der extreme Winter im laufenden Haushaltsjahr schon bis heute wieder zu einer Überschreitung des Haushaltsansatzes um einen Betrag in Höhe von 96.000,- € geführt. Hierzu kommt noch die Unternehmervergütung für den zum Haushaltsjahr 2006 gehörenden Monat November. Unter Berücksichtigung der Entwicklungen der letzten Jahre wäre hier ein Betrag von 20.500,- €  anzusetzen.  Damit ist mit einer Gesamtüberschreitung in 2006 von ca. 116.500,- € zu rechnen. Diese Mittel müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Für das Jahr 2007 wird aufgrund der dargestellten Entwicklung im Haushaltsplan ein Ansatz von 160.000,- € vorgesehen. Dabei wurde davon ausgegangen, dass sich solch ein extremer Winter nicht sofort wiederholt, so dass unter Berücksichtigung der günstigeren Abrechnungsmodalität ein Ergebnis unterhalb der Zahlen von 2004 und 2005 erwartet werden kann.

 

Haushaltsstelle 1.675.570.1.5 „Streumaterial“

 

Aufgrund der extremen Witterungsbedingungen von Januar bis März 2006 wurde zwangsläufig auch der Haushaltsansatz für die Beschaffung von Streumaterial bereits überschritten. Zeitweise war es sogar mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, die erforderlichen Nachlieferungen zu erhalten, weil der Gesamtbedarf aller Winterdienstbetreiber einfach zu hoch war. Insgesamt ergab sich hieraus bis heute eine Überschreitung von 31.000,00 €. Hierzu muss noch der Bedarf für die Monate November und Dezember berücksichtigt werden, so dass sich die Gesamtkostensituation wie folgt darstellt:

 

Bisheriger Ansatz für Streumaterial                                                     50.000,00 €

Bisherige Ausgaben in 2006                                                                 81.000,00 €

Streumittelbeschaffung bis Jahresende                                               35.000,00 €

 

Gesamtausgaben 2006                                                                      116.000,00 €

 

 

Deckung der zusätzlichen Ausgaben:

 

Es wird vorgeschlagen, bei der Haushaltsstelle 1.675.630.1.5 „Unternehmerkosten Winterdienst“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000,- € zu beschließen.

Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der H.-Stelle 1.900.831.0.1 „Nachzahlung aus der Abrechnung des Solidarbeitrages“.

 

Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 82.500,- €  (16.500,- € bei H.-Stelle 1.675.630.1.5 „Unternehmerkosten“ sowie 66.000,- € bei H.-Stelle 1.675.570.1.5 „Streumaterial“) wird im Rahmen der Deckungsfähigkeit durch Verbesserungen bei den Inneren Verrechnungen (Mehreinnahmen bei 1.675.169.1.2) gedeckt.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

246.500,-/116.000,-

EUR

130.000,-/50.000,-

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

Siehe Sachverhalt:

25.09.06

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift