Vorlage - RAT/0754/2006  

 
 
Betreff: Sanierung der Fassaden Rathaus, Bürgerzentrum und Polizeigebäude
Antrag der CDU-Fraktion vom 31.05.2006; Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
04.09.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Aufgrund der eingetretenen Schäden an der Fassade des Bürgerzentrums hat die Stadtverwaltung Ende 2005 ein Gutachten bei dem Landesamt für Materialprüfung in Würzburg in Auftrag gegeben. Das Ergebnis war, dass der hier verwendete Marmor nur noch eine Festigkeit von rund einem Drittel gegenüber den Werten bei der Fassadenerstellung hat. Dies lässt erwarten, dass innerhalb von sehr wenigen Jahren die komplette Fassade zu erneuern ist. Große Teile sind bereits jetzt aufgrund von Schüsselungen und Rissen beschädigt; deshalb sind mehrere Bereiche rund um das Bürgerzentrum mit Gerüsten und Absperrgittern gesichert.

Der genaue finanzielle Aufwand für eine neue Fassade hängt maßgeblich von der neuen Fassadengestaltung ab; außerdem sind dann die heute geltenden Werte der Energieeinsparverordnung zu beachten, die eine Verbesserung der Wärmedämmung erfordern. Derzeit werden Kosten für eine komplette Erneuerung aller Fassadenteile an allen Gebäuden des Bürgerzentrums in einer Höhe von bis zu rund 2 Mio. Euro erwartet.

 

Aufgrund dieser zu erwartenden sehr hohen Investition hat die Stadt Wermelskirchen im Juni 2006 ein weiteres Gutachten beauftragt. Dieses Gutachten wird von Herrn Prof. Dr.-Ing. Attila Ötes von der Fakultät Bauwesen der Uni Dortmund erstellt. Neben der Bestätigung des im ersten Gutachten festgestellten Schadensbildes sollen im Rahmen dieser weiteren gutachtlichen Prüfung ergänzend auch Alternativen einer Notbefestigung materialtechnisch und statisch untersucht werden, wobei Inhalte der Tragwerksplanung ergänzend vom Büro Prof. Hempel begleitet werden. Sollten sich durch die ergänzenden Untersuchungen Möglichkeiten ergeben, die Sanierung eventuell strecken zu können ist dieses zu berücksichtigen bei

  • der Beplanung kurzfristig notwendiger Sanierungsarbeiten
  • den Zeitrahmen mittelfristig notwendiger Sanierungsarbeiten
  • den Zeitrahmen der erforderlichen Finanzierung

 

Zur Erstellung dieses zweiten Gutachtens werden die Gutachter eine umfassende Analyse der vorhandenen Materialstrukturen vornehmen, die aufgrund des Natursteins unterschiedlich ausfallen können. Hierfür werden weitere experimentelle Untersuchungen an 12 Fassadenplatten durchgeführt.

  • Materialtechnische Untersuchung zur gezielten Erweiterung der Stichproben für die Identifikation der Festigkeitswerte der Platten.
  • Berechnung zum statischen Nachweis der Regelplatten für Windlasten einschl. der Verankerungen in den Gebäuderandbereichen.
  • Festlegung der Sanierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Möglichkeit zur Ausführung von Sofortmaßnahmen beziehungsweise des Zeitfensters von erforderlichen Sanierungsarbeiten.

 

Zusätzlich sollen im Zusammenwirken mit dem Büro Prof. Hempel Inhalte einer vorübergehenden Fassadensicherung untersucht werden mit dem Ziel Sanierungsmaßnahmen zeitlich eventuell strecken zu können.

 

Die Auswertung der Bestandunterlagen durch die Gutachter ist mittlerweile erfolgt. Eine Befahrung der Fassaden ist für den 23.08.2006 terminiert. Im Zuge dieses Termins wird der Gutachter festlegen, welche Platten für die weiteren Analysen auszubauen sind.

 

Das Zeitgerüst für die weiteren Arbeiten ist wie folgt festgelegt:

 

Ausbau der Platten und Transport nach Dortmund                                       bis       35. KW

 

Durchführung der experimentellen Untersuchungen und Vorlage des

Gutachtens                                                                                                     bis       41. KW

 

Erörterung der weiteren Vorgehensweise mit dem Gutachter

und dem Fachplaner                                                                                       bis       43. KW

 

Zusammenstellung der Ergebnisse                                                               bis       47. KW

 

Erarbeitung von Vorplanungen zur Sanierung auf der Grund-

lage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse 2007                                 bis       10. KW

 

Erst nach Auswertung aller Ergebnisse der beiden Gutachten und einer hieraus zu entwickelnden Sanierungsstrategie können begründete Planungskonzepte erarbeitet werden. Hieraus folgt, dass mehr als bisher gesicherte Finanzierungsrahmendaten erst nach Fertigstellung entsprechender Vorplanungen erarbeitet werden können.